
Das Errichten und Ändern von Bauten und Anlagen sowie der Abbruch von Gebäuden sind bewilligungspflichtig (vgl. Art. 78 + 79 des Kant. Baugesetzes). Ebenso bedarf das Erstellen und Ändern von wärmetechnischen Anlagen (Feuerungsanlagen, Kaminanlagen, Heizöltankanlagen) einer Bewilligung.
Nachfolgend finden Sie die Formulare sowie das Merkblatt mit den notwendigen Informationen und Adressen zur Einreichung eines Baugesuches.
Die detaillierten gesetzlichen Bestimmungen und weitere hilfreiche Links zur Bauverwaltung finden Sie: