Kaltbrunn
Die Gemeindekanzlei führt das Stimmregister für die Stimmberechtigten und organisiert die Wahlen und Abstimmungen innerhalb von Kaltbrunn. Die Abstimmungsunterlagen werden rund vier Wochen vor dem Abstimmungstermin an die Stimmberechtigten versandt.

Fehlende Stimmausweise können bis zum Schalterschluss am Freitag vor dem Abstimmungssonntag bei der Gemeindekanzlei gegen Abgabe folgender Erklärung bezogen werden: Erklärung bei Ersatzabgabe für neuen Stimmausweis und -material.

Haben Sie eine Frage zum Stimmregister, dann schicken Sie ein Mail an: Gemeindekanzlei Kaltbrunn.

AuslandschweizerInnen können weiterhin vom Stimm- und Wahlrecht Gebrauch machen. Sie sind allerdings nur in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt. Weitere Informationen.

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Gemeindeverwaltung Kaltbrunn
Dorfstrasse 5, CH-8722 Kaltbrunn , Tel.: 055 293 39 39, Email: gemeinde@kaltbrunn.ch