
Fehlende Stimmausweise können bis zum Schalterschluss am Freitag vor dem Abstimmungssonntag bei der Gemeindekanzlei gegen Abgabe folgender Erklärung bezogen werden: Erklärung bei Ersatzabgabe für neuen Stimmausweis und -material.
Haben Sie eine Frage zum Stimmregister, dann schicken Sie ein Mail an: Gemeindekanzlei Kaltbrunn.
AuslandschweizerInnen können weiterhin vom Stimm- und Wahlrecht Gebrauch machen. Sie sind allerdings nur in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt. Weitere Informationen.
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