Kaltbrunn
Wann brauche ich eine Beglaubigung meiner Unterschrift? 
Es kommt gelegentlich vor, dass die Unterschrift amtlich beglaubigt werden muss. Gefordert wird die Beglaubigung insbesondere beim Gesuch um Eintrag ins Handelsregister, beim Kirchenaustritt und sehr oft bei Vollmachten.
 
Was wird beglaubigt?
Beglaubigt wird die Echtheit der Unterschrift. Es wird bestätigt, dass die betreffende Person das Schriftstück selbst unterzeichnet hat. Der Inhalt des Dokumentes hingegen ist nicht Gegenstand der Beglaubigung.
 
Worauf ist zu achten?
Das Dokument ist erst im Beisein der Urkundsperson zu unterzeichnen. Der Unterzeichner hat sich auszuweisen (gültiger Reisepass, Identitätskarte oder Führerausweis).
 
Beglaubigung einer Fotokopie
Die Beglaubigung einer Fotokopie, einer Abschrift oder eines Auszuges bestätigt, dass die Fotokopie, die Abschrift oder der Auszug mit dem Original übereinstimmt.
 
Zuständigkeiten

Gebühren
Gemäss kant. Gebührentarif Position 70.01 bzw. 70.04

Unterschriftsbeglaubigung

  • Für Einwohner und Firmen mit Sitz in der Politischen Gemeinde Kaltbrunn: Fr. 15.-- je Unterschrift
  • Für Auswärtige: Fr. 30.-- je Unterschrift


Beglaubigung einer Fotokopie
Fr. 10.-- je beglaubigte Kopie

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Gemeindeverwaltung Kaltbrunn
Dorfstrasse 5, CH-8722 Kaltbrunn , Tel.: 055 293 39 39, Email: gemeinde@kaltbrunn.ch