Kaltbrunn

Abmeldung

Wenn Sie aus Kaltbrunn wegziehen müssen Sie sich innert 8 Tagen bei der Einwohnerkontrolle abmelden.

Falls Sie ins Ausland wegziehen, bitten wir Sie, sich vorgängig beim Steueramt sowie der Militärsektion zu melden.

Folgende Dokumente benötigen wir für Ihre Abmeldung:

Schweizer Bürgerinnen und Bürger

• Schriftenempfangsschein
• Dienstbüchlein (bis 34. Altersjahr)

Ausländische Staatsangehörige

• Ausländerausweis

Für Schweizer Bürgerinnen und Bürger besteht die Möglichkeit, die Abmeldung online auszufüllen. Bitte senden Sie uns in diesem Fall die verlangten Unterlagen zu. Wir werden Ihren Heimatschein direkt an die neue Adresse weiterleiten.

Titelbild Kaltbrunn
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Gemeindeverwaltung Kaltbrunn
Dorfstrasse 5, CH-8722 Kaltbrunn , Tel.: 055 293 39 39, Email: gemeinde@kaltbrunn.ch