
Identitätskarte
Am 1. Januar 2003 führte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement eine leicht modifizierte Identitätskarte ein.
Gültigkeit der alten Identitätskarte
Identitätskarten behalten ihre Gültigkeit bis zum angegebenen Ablaufdatum, jedoch längstens bis zum 31. Dezember 2012. Den Inhaber/innen der alten Identitätskarte (Papier) gültig bis längstens 31. Dezember 2004, wird empfohlen, aus Gründen der Dokumentensicherheit, eine neue ID zu beantragen.
Benötigen Sie eine neue Identitätskarte
Melden Sie sich bitte persönlich am Einwohneramtschalter (Minderjährige kommen in Begleitung eines Elternteils). Dazu bringen Sie folgende Unterlagen mit:
• ein aktuelles Passfoto (ab Geburt nötig), gemäss Richtlinien
• falls vorhanden alte Identitätskarte
• bei Verlust der Identitätskarte: Verlustanzeige der Polizei
ACHTUNG: Seit dem 1. Januar 2003 können von den Gemeinden keine Notidentitätskarten mehr abgegeben werden. In dringenden Fällen muss ein provisorischer Pass beantragt werden.
Gültigkeitsdauer
Erwachsene 10 Jahre
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 5 Jahre
Kinder bis 3 Jahre 3. Jahre
Provisorischer Pass max. 1 Jahr
Gebühren
Identitätskarte Erwachsene Fr. 70.--
Identitätskarte Kinder Fr. 35.--
Die Gebühren sind bar am Schalter des Einwohneramtes oder gegen Rechnung zu bezahlen.
Sie erhalten die Identitätskarte ca. 10 Arbeitstage nach Antragsstellung.
Bei Fragen steht Ihnen das Einwohneramt gerne zur Verfügung. Weitere Details über die ID erhalten Sie unter www.schweizerpass.ch oder dem Passbüro St. Gallen.