Kaltbrunn
Alle Hunde, die mehr als fünf Monate alt sind, müssen gemeldet werden. Sind Sie nicht mehr im Besitz des Hundes, genügt eine kurze Mitteilung an die Hundekontrollstelle. 


Hundetaxe und -marke
Die Hundetaxen werden jährlich mit Rechnung (Mitte April) erhoben.

H
undetaxe für
einen Hund Fr. 60.--
für jeden weiteren im gleichen Haushalt Fr. 100.--

Hund und Hygiene

Verantwortungsbewusste Hundehalter achten darauf, dass ihr vierbeiniger Liebling sein Geschäft nicht überall erledigt. Bitte benutzen Sie das dichte Netz von Robidogs in Kaltbrunn.

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Hundegesetz

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Gemeindeverwaltung Kaltbrunn
Dorfstrasse 5, CH-8722 Kaltbrunn , Tel.: 055 293 39 39, Email: gemeinde@kaltbrunn.ch