Aktuelles
Bei Ihnen hat sich ein Bienenschwarm "niedergelassen"? Wer soll diesen einfangen?
Die Bienenfreunde am See haben zuständige Imker bezeichnet, welche für das Schwarm fangen kontaktiert werden können.
Die An- oder Abmeldefrist für das neue Semester des ordentlichen Musikschulunterrichtes läuft bis 31. Mai 2024 (Beginn 1. Semester: 12. August 2024). Informationen zum Angebot der Musikschule und alle Formulare finden Sie unter: www.schule-kaltbrunn.ch/musikschule.
Die Formulare sind einzureichen an: Schulsekretariat, Dorfstrasse 7, 8722 Kaltbrunn.
Der Gemeinderat hat folgende Aufträge vergeben:
Ersatz der Beleuchtung im Oberstufenzentrum Teil West
LS Elektro GmbH, Weesen
Ersatz der Beleuchtung im Schulhaus Altbreiten
Elektrizitätsversorgung Kaltbrunn AG, Kaltbrunn
Schulhausstrasse 12 – Umnutzung zu Werkhof - Arbeitsvergaben 1. Submissionspaket
Baugrubenaushub: Richi Egli Baggerbetrieb GmbH, Ernetschwil
Baumeisterarbeiten: Bauunternehmung Hofstetter AG, Benken
Montagebau: in Holz Holzbau Linth GmbH, Gommiswald
Bedachungsarbeiten: DL Swiss Dach AG, Benken
Aussenwärmedämmung: Natürlich am Bau GmbH, Benken
Sonnhaldenstr.2.52 – Erweiterung Trottoir/verkehrstechn. Massnahmen
Baumeisterarbeiten: De Zanet AG, Kaltbrunn
Archivservice 2024 – 2027
Firma Eberle AG, Bazenheid
Fischhausenstrasse/Nussliguet – Vergrösserung Meteorwasserleitung
Baumeisterarbeiten: Schmucki AG, Gommiswald
Hier finden Sie das Handänderungen 1. bis 29. Februar 2024
Hier finden Sie das Dokument Baubewilligungen 1. bis 29. Februar 2024
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 26. Februar 2024 den Sondernutzungsplan Arbeitsgebiet Neufeld zuhanden der Vorprüfung beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) sowie des Mitwirkungsverfahrens verabschiedet. Die Mitwirkung wird vom 19. April 2024 bis zum 19. Mai 2024 stattfinden. Innerhalb der Mitwirkungsfrist werden die Unterlagen (Sondernutzungsplan, Besondere Vorschriften, Planungsbericht, Richtprojekte, Teilstrassenplan inkl. Technischer Bericht und dazugehörige Planbeilagen) auf der E-Mitwirkungsplattform sowie im Gemeindehaus publiziert. Sprechstunden sind auf Voranmeldung bis 29. April 2024 bei der Gemeindekanzlei unter 058 228 63 22 anfangs Mai 2024 vorgesehen.
Am 18. Dezember 2023 hat der Gemeinderat das Reglement über die Luftreinhaltung bei Feuerungen sowie den Gebührentarif erlassen. Der Erlass wurde vom 12. Januar 2024 bis 21. Februar 2024 dem fakultativen Referendum unterstellt. In Folge des nicht ergriffenen fakultativen Referendums erlangte das revidierte Reglement über die Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen am 1. April 2024 Rechtskraft.
156 anwesende Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Bürgerversammlung vom 4. April 2024 alle traktandierten Geschäfte mit klarer Mehrheit genehmigt. Dies entspricht einer Stimmbeteiligung von 4.82 Prozent.
Der Gemeinderat dankt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für das ausgesprochene Vertrauen. Das Protokoll der Versammlung liegt vom 18. April bis am 2. Mai 2024 bei der Gemeindekanzlei öffentlich auf.
Erneuerungswahlen Behördenmitglieder für die Amtsdauer 2025/2028
Am Sonntag, 22. September 2024, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen finden die Erneuerungswahlen statt für:
- Wahl der Gemeindepräsidentin bzw. des Gemeindepräsidenten
- Wahl der Mitglieder des Gemeinderates
- Wahl der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3, abgekürzt WAG).
Abgabetermin Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge gemäss Art. 24 WAG sind der Gemeindekanzlei bis spätestens Montag, 1. Juli 2024, 16.30 Uhr, persönlich zu übergeben. Eine gleichentags aufgegebene Postsendung ist nicht fristwahrend.
Die Formulare für die Wahlvorschläge und die Zustimmungserklärungen der Kandidierenden können bei der Gemeindekanzlei Kaltbrunn bezogen werden und sind mittels untenstehenden Links abrufbar.
Zweiter Wahlgang oder stille Wahl
Kommt keine stille Wahl zustande, findet der allfällige zweite Wahlgang am Sonntag, 24. November 2024, statt. Die Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang sind der Gemeindekanzlei bis spätestens Montag, 30. September 2024, 16.30 Uhr, persönlich zu übergeben. Eine gleichentags aufgegebene Postsendung ist nicht fristwahrend.
Inserat
Formular Wahlvorschlag Gemeindepräsidium
Formular Wahlvorschlag Gemeinderat
Formular Wahlvorschlag Geschäftsprüfungskommission
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben des Umwelt- und Gewässerschutzes dürfen auf dem Kulturland ausgebrachte Dünger und Pflanzenschutzmittel nicht in benachbarte Hecken, Feld- oder Ufergehölze, Feuchtgebiete, Wälder oder Gewässer gelangen, weil damit das Ökosystem gefährdet würde.
Ab dem 1. Januar 2024 müssen die Ganzjahresbetriebe Gülle und flüssige Vergärungsprodukte auf landwirtschaftlichen Nutzflächen (LN) mit einer Hangneigung bis 18 Prozent mit emissionsmindernden Verfahren ausbringen. Als emissionsmindernde Verfahren gelten die bandförmige Ausbringung mit Schleppschlauch- oder Schleppschuhverteilern sowie das Schlitzdrillverfahren mit offenem oder geschlossenem Schlitz. Unter das Obligatorium «Schleppschlauchpflicht» fallen jene Betriebe, welche insgesamt drei oder mehr Hektaren dieser Flächen aufweisen.
Die Kontrolle der Pufferstreifen sowie der Einhaltung der Schleppschlauchpflicht obliegt im Kanton St. Gallen den Politischen Gemeinden. Bisher wurde die Kontrolle der Pufferstreifen durch Gemeinderat Ruedi Gmür wahrgenommen. Am 6. November 2023 hat er diese Kontrollfunktion gleichzeitig mit dem Rücktritt als Gemeinderat abgegeben. Sein Einsatz wird herzlich verdankt.
Damit diese anspruchsvollen Prüfungen weiterhin mit dem nötigen Fachwissen kompetent und vorschriftsgemäss stattfinden, müssen diese Kontrollaufgaben betreffend Pufferstreifen und Schleppschlauchpflicht ausgelagert werden.
Mit der KUT AG aus Flawil konnte ein sehr erfahrener und verlässlicher Vertragspartner gefunden werden, welcher diese Aufgaben rückwirkend ab 1. Januar 2024 für die Politische Gemeinde Kaltbrunn und bereits für eine stattliche Anzahl anderer Gemeinden ausführt.