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fakultatives Referendum: Teilrevision Reglement über den Fonds für Sportanlagen

Am 26. Februar 2015 hat der Gemeinderat das Reglement über den Fonds für Sportanlagen erlassen. Mit dem Fonds wird die Realisierung von Sportstätten gefördert.
Damit Anschaffungen und Ausstattungen im Sportbereich zukünftig auch aus dem Fonds für
Sportanlagen gedeckt werden können, hat der Gemeinderat eine entsprechende Änderung erarbeitet. Konkret wird die Formulierung des Verwendungszwecks im Artikel 1 des Reglements wie folgt erweitert:

Art. 1
Mit dem Fonds für Sportanlagen soll die Realisierung und Ausstattung von Sportstätten gefördert werden. Der Fonds kann wie folgt eingesetzt werden:

a) Erwerb und Erschliessung von Land für die Realisierung von Sportanlagen.
b)
 
Erwerb von bestehenden Sportanlagen sowie von Gebäuden, welche für die Realisierung von Sportanlagen vorgesehen sind. 
c) Beiträge an gemeinnützige Organisationen für die Realisierung von Sportanlagen.
d) Beiträge für die Realisierung von regionalen Sportanlagen.
e)
 
Anschaffung, Ersatz und Unterhalt von Sportgeräten und Materialien im Sportbereich im öffentlichen Interesse. 

Die Teilrevision untersteht vom 22. Mai bis 30. Juni 2023 dem fakultativen Referendum. Das Reglement liegt in dieser Zeit im Eingangsbereich Gemeindehaus, Dorfstrasse 5 öffentlich eingesehen werden. Für das Zustandekommen des Referendums sind 314 Unterschriften nötig.


Dokumente Inserat_fakultatives_Referendum_Fonds_fuer_Sportanlagen.pdf (pdf, 22.2 kB)
Teilrevision_Reglement_fuer_den_Fonds_fur_Sportanlagen.pdf (pdf, 393.6 kB)


Datum der Neuigkeit 22. Mai 2023