
Vogelgrippe - Die Schweiz gilt als BeobachtungsgebietNachdem die Vogelgrippe im Mai bei Kolonien von Lachmöwen aufgetreten ist, ordnet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV an, dass die Kantone bei Bedarf örtlich begrenzte Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels ergreifen. Dies, wenn ein erhöhtes Risiko besteht, dass Wildvögel das Virus verbreiten. Eine entsprechende Verordnung des BLV tritt per 27. Mai in Kraft und gilt bis am 31. Juli 2023. In der Gemeinde Rapperswil ist die Vogelgrippe an einem Brutplatz von Lachmöwen aufgetreten. Die Risikobeurteilung des Veterinärdienstes Schweiz hat ergeben, dass im Umkreis von 1 km um die Brut- und Nistplätze der positiv getesteten Lachmöwen ein Kontrollgebiet eröffnet werden muss. In diesem Kontrollgebiet gelten ab dem 27. Mai 2023 wieder verstärkte Massnahmen, um die Einschleppung und Verbreitung des Vogelgrippe-Virus in Geflügelhaltungen zu vermeiden. Aktuell sind in dem Kontrollgebiet um die Brut- und Nistplätze sechs Betriebe betroffen, welche direkt informiert wurden. Bislang gibt es keine positiven Befunde bei Geflügelhaltenden im Kanton St.Gallen. Geflügelausstellungen innerhalb des Kontrollgebietes sind bis vorerst 31. Juli 2023 nicht erlaubt. Dokument AVSV_-_Erneut_Vogelgrippe-Massnahmen_im_Linthgebiet.pdf (pdf, 141.9 kB) Datum der Neuigkeit 25. Mai 2023
|