Coronavirus: Sportanlagen geschlossen / Veranstaltungen verboten
In Anwendung der kantonalen und eidgenössischen Bestimmungen zur Einschränkung des Coronavirus gilt ab dem 12. Dezember 2020:
Sportanlagen: ab 19.00 Uhr geschlossen
Gemäss den neuesten Weisungen des Bundes müssen Sport- und Freizeitanlagen bis zum 22. Januar 2021 zwischen 19.00 Uhr und 06.00 Uhr schliessen. Die Anlagen der Gemeinde Kaltbrunn bleiben dementsprechend ab 19.00 Uhr geschlossen.
Veranstaltungen: verboten
Die Durchführung von Veranstaltungen ist verboten. Ausgenommen sind religiöse Feiern (bis max. 50 Personen), Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen.
Sport und Kultur: höchstens zu fünft
Sportaktivitäten in der Freizeit sind nur noch in Gruppen bis höchstens 5 Personen erlaubt. Kontaktsportarten bleiben verboten. Auch im nichtprofessionellen Kulturbereich werden Gruppenaktivitäten auf 5 Personen eingeschränkt.
Private Treffen: maximal 10 Personen
An privaten Treffen im Freundes- und Familienkreis dürfen weiterhin höchstens 10 Personen teilnehmen. Der Bundesrat empfiehlt dringend, die Treffen auf zwei Haushalte zu beschränken und damit die Anzahl der Kontakte so gering wie möglich zu halten.
Weitere Informationen: www.sg.ch/coronavirus
Datum der Neuigkeit 14. Dez. 2020