
Individuelle Prämienverbilligung 2021 der KrankenkassenprämienWeiterführende Informationen: www.svasg.ch/ipv Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen (IPV) der Krankenkassenprämie. Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt. Massgebend für eine Verbilligung der Krankenkassenprämie sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse. Dokument Individuelle_Praemienverbilligung_2021.pdf (pdf, 414.5 kB) Datum der Neuigkeit 7. Jan. 2021
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