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20.01.2021 10:00:25
Die Werkdienst-Mitarbeiter bemühen sich, in den Wintermonaten das Gehweg- und Strassennetz in möglichst gutem Zustand zu halten. Die Kantonsstrassen werden durch den kantonalen Unterhaltsdienst geräumt. Für die Gemeindestrassen erster und zweiter Klasse ist die Gemeinde zuständig.
Strassen nicht blockieren
Die Schneeräumung muss hauptsächlich in den frühen Morgenstunden durchgeführt werden, damit die Strassen zum Beginn des Arbeitsverkehrs frei sind. Auf öffentlichen Strassen und Plätzen abgestellte Motorfahrzeuge behindern die Winterdienstarbeiten und verursachen zusätzliche Handarbeit und damit Kosten. Es besteht zudem die Gefahr einer Beschädigung von Fahrzeugen durch Pfadschlitten und andere Winterdienstgeräte. Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug darum nicht auf Strassen, den Gehwegflächen, im Parkverbot sowie ausserhalb der markierten Parkfelder ab.
Schnee auf eigenem Grundstück
Die Räumung privater Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter. Kantonales oder kommunales Personal kann für diese Arbeiten nicht beansprucht werden. Es ist verboten, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern. Ohne Bewilligung dürfen Schnee und Eis nicht in Strassenschächte, Kanäle oder öffentliche Gewässer geworfen werden.
Wichtig zu wissen |
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