
Teilrevision Abwasserreglement: Abgrenzung private/öffentliche KanalisationIn Zusammenhang mit einem Rechtsverfahren wurde festgestellt, dass das aktuelle Abwasserreglement der Gemeinde Kaltbrunn keine ausreichenden Bestimmungen zur Abgrenzung zwischen privaten und öffentlichen Kanalisationsleitungen enthält. Gemäss Praxis der Politischen Gemeinde Kaltbrunn gelten Abwasseranlagen mit bis zu drei angeschlossenen Liegenschaften als privat. Ab vier Liegenschaften werden diese als öffentliche Kanalisation behandelt. Die Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Abwasseranlagen ist erforderlich, um Zuständigkeit und Verantwortung zwischen dem Grundeigentümer und der Gemeinde klar abgrenzen zu können. Der Gemeinderat beabsichtigt nun, diese bewährte Praxis in Form einer Teilrevision formell im Abwasserreglement festzusetzen. Mit der Änderung kann sowohl für die Gemeinde, als auch die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer Rechtssicherheit geschaffen werden. Die Teilrevision untersteht vom 18. Januar bis 1. März 2021 dem fakultativen Referendum.
Datum der Neuigkeit 15. Jan. 2021
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