Gräberräumung
Nach Ablauf der Grabesruhe werden folgende Gräber geräumt:
- Erdgräber der Bestattungsjahre bis April 2002
- Urnengräber der Bestattungsjahre bis April 2012
- Familiengräber der Bestattungsjahre des Zweitverstorbenen bis April 2002
- Aufhebung von zwei Bodengrabplatten beim Urnengemeinschaftsgrab der Bestattungsjahre bis Juli 2010
Die verfügungsberechtigten Angehörigen werden ersucht, Grabmäler, Weihwassergeschirre, Pflanzen usw. bis zum 29. April 2022 zu räumen.
Was bis zu diesem Termin nicht entfernt ist, wird durch die Gemeinde abgeräumt. In diesem Fall wird über das zurückgelassene Material unter Ablehnung der Entschädigungspflicht verfügt.
Über weitere Einzelheiten erteilt Ihnen das Bestattungsamt Kaltbrunn (058 228 63 01) gerne Auskunft.
Dokument Graberraumung_Friedhof_Kaltbrunn.pdf (pdf, 195.3 kB)
Datum der Neuigkeit 16. März 2022