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25.03.2023 03:14:56
Wie bereits in den vergangenen Wintern wurden in Europa zahlreiche an hochpathogener Aviärer Influenza (HPAI, «Vogelgrippe») des Subtyps H5 verstorbene Wildvögel gemeldet. Leider hat sich das Seuchengeschehen auch über die Sommermonate nicht beruhigt. Vor wenigen Tagen wurde das Virus auch in einer Hobby-Geflügelhaltung im Kanton Zürich entdeckt. Die betroffene Tierhaltung wurde saniert. Die Wahrscheinlichkeit von weiteren Einschleppungen durch Wildvögel in die Schweiz ist hoch.
Der aktuell zirkulierende Virusstamm H5N1 ist nach heutigem Erkenntnisstand nur in äusserst seltenen Fällen und nur bei sehr engem Kontakt auf den Menschen übertragbar. Geflügelprodukte wie Poulet-Fleisch und Eier können ohne Bedenken konsumiert werden.
Wir möchten Sie hiermit über das vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Zusammenarbeit mit den Kantonen beschlossene Massnahmenpaket informieren.
In einer Amtsverordnung des BLV vom 24. November 2022 wird die ganze Schweiz zum Kontrollgebiet erklärt. In diesem Gebiet sind alle Geflügelhalter verpflichtet, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern. Nötigenfalls müssen die Tiere unter Dach in geschlossenen Einrichtungen gehalten werden. Es müssen Massnahmen getroffen werden, um die Biosicherheit auf den Betrieben zu gewährleisten. Diese Massnahmen gelten ab 28. November 2022 bis voraussichtlich 15. März 2023.
Dokumente | Vogelgrippe_-Empfehlungen_fuer_Hobbygefluegelhaltungen.pdf (pdf, 280.4 kB) Vogelgrippe.pdf (pdf, 536.2 kB) |
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