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25.03.2023 01:56:00


Individuelle Prämienverbilligung 2023 der Krankenkassenprämien

Weiterführende Informationen: www.svasg.ch/ipv

Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen (IPV) der Krankenkassenprämie. Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt. Massgebend für eine Verbilligung der Krankenkassenprämie sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse.


Dokument IPV_2023_-_Merkblatt.pdf (pdf, 612.7 kB)


Datum der Neuigkeit 10. Jan. 2023
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