Oberstes Organ der Gemeinde ist die Bürgerschäft. Sie berät und beschliesst an der Bürgerversammlung soweit nicht von Gesetzes wegen eine Urnenabstimmung vorgeschrieben ist.
Aufgaben: | Die Bürgerversammlung findet in der Regel einmal jährlich Ende März/anfangs April statt. Bei Bedarf kann der Gemeinderat ausserordentliche Bürgerversammlungen einberufen. Die Aufgaben und Kompetenzen der Bürgerversammlung richten sich nach dem st. gallischen Gemeindegesetz und der Gemeindeordnung der Gemeinde Kaltbrunn. Zentrale Aufgaben der Bürgerversammlung sind: •Beschluss über die Jahresrechnung, den Voranschlag und den Steuerfuss •Erlass und Änderung der Gemeindeordnung . |
Voraussetzungen: | Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind. Stimmausweis und Jahresrechnung werden vor der Versammlung per Post jedem Haushalt zugestellt. Duplikate für fehlende oder verloren gegangene Stimmausweise können bis zum Versammlungstag, spätestens bis 16.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Der Stimmausweis ist an der Bürgerversammlung vorzuweisen. Er dient als Ausweis für den Eintritt in den Versammlungsraum. |
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