Der Staat ist eine Gemeinschaft gleichberechtigter Bürger zum Zweck der Ermöglichung der besten Lebensführung. (Zitat von Aristoteles)
Die Politik auf Gemeindeebene ist spannend, interessant und vielfältig. Unterschiedliche Kontakte sind möglich. Das Mit- und Füreinander ist unerlässlich für das Zusammenleben und die Entwicklung einer zufriedenen Dorfgemeinschaft. Sie haben die Möglichkeit aktiv am politischen Leben teilzunehmen indem Sie:
- in den örtlichen Parteien mitwirken
- in den verschiedenen Kommissionen der Gemeinde Einsitz haben
- sich aktiv an Abstimmungen und Wahlen beteiligen
- die Bürgerversammlungen oder andere Veranstaltungen der Gemeinde Kaltbrunn besuchen
- sich mit Ihrem Anliegen mittels Bürgerbegehren an den Gemeinderat wenden.
Kaltbrunn ist als Gemeinde mit Bürgerversammlung organisiert. Die Schule ist in die Politische Gemeinde integriert (Einheitsgemeinde).
Bürgerversammlung (Legislative)
Das oberste Organ ist die Bürgerversammlung. Sie findet in der Regel einmal jährlich Ende März/anfangs April statt. Bei Bedarf kann der Gemeinderat ausserordentliche Bürgerversammlungen einberufen. Die Befugnisse der Bürgerversammlung sind insbesondere: Festlegen der Gemeindeordnung, Beschluss zur Genehmigung der Jahresrechnung, Beschluss betreffend Voranschlag und Steuerfuss, sowie Kreditvorlagen und Mitgliedschaften in Gemeinde- und Zweckverbänden.
Gemeinderat (Executive)
Der Gemeinderat ist die ausführende Behörde und besteht aus 5 Mitgliedern. Die Gemeinderäte werden für 4 Jahre von den Stimmberechtigten an der Urne gewählt. Der Gemeinderat ist das oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan unserer Gemeinde. Seine Aufgaben sind in Art. 136 des Gemeindegesetzes geregelt. Zusätzlich setzt der Gemeinderat Aufgaben aus dem Leitbild um und setzt sich Legislaturziele.
Kommissionen
Die verschiedenen Kommissionen unterstützen den Gemeinderat in seiner vielfältigen Tätigkeit. Sie nehmen zugewiesene Aufgaben gemäss Pflichtenheft wahr und erarbeiten Grundlagen für Beschlüsse des Gemeinderates. Sie werden durch den Gemeinderat gewählt.
Die Geschäftsprüfungskommission, welche aus 5 Mitgliedern besteht, werden für eine Amtsdauer von 4 Jahren von den Stimmberechtigten an der Urne gewählt. Die Geschäftsprüfungskommission prüft namentlich die Amtsführung des Gemeinderates und der Verwaltung im abgelaufenen Jahr, die Führung des Gemeindehaushaltes im abgelaufenen Jahr und die Anträge des Gemeinderates über Voranschlag und Steuerfuss für das kommende Jahr.
Gemeindeammänner bzw. -präsidenten
1803 - 1809 |
Zweifel Georg Anton |
1809 - 1813 |
Zahner Jakob Laurenz |
1813 - 1816 |
Scherzinger Johann Josef |
1816 - 1822 |
Tiefenauer Josef Martin |
1822 - 1826 |
Steiner Franz Egid |
1826 - 1828 |
Zweifel Alois |
1828 - 1831 |
Zahner Jakob |
1831 - 1843 |
Nussli Josef Martin |
1843 - 1847 |
Zahner Johann Egid |
1847 - 1857 |
Fäh Franz Josef Sebastian |
1857 - 1864 |
Hager Christian |
1864 - 1873 |
Brunner Sebastian |
1873 - 1909 |
Fäh Franz |
1909 - 1911 |
Hager Ferdinand |
1911 - 1929 |
Zahner Christian |
1929 - 1942 |
Kühne August |
1942 - 1960 |
Thoma Franz |
1961 - 1980 |
Hangartner Willi |
1981 - 1992 |
Thoma Fritz |
1993 - 2019 |
Schwizer Markus |
2020- |
Brunner-Gmür Daniela |
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