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Der Staat ist eine Gemeinschaft gleichberechtigter Bürger zum Zweck der Ermöglichung der besten Lebensführung. (Zitat von Aristoteles)



Die Politik auf Gemeindeebene ist spannend, interessant und vielfältig. Unterschiedliche Kontakte sind möglich. Das Mit- und Füreinander ist unerlässlich für das Zusammenleben und die Entwicklung einer zufriedenen Dorfgemeinschaft. Sie haben die Möglichkeit aktiv am politischen Leben teilzunehmen indem Sie:

  • in den örtlichen Parteien mitwirken
  • in den verschiedenen Kommissionen der Gemeinde Einsitz haben
  • sich aktiv an Abstimmungen und Wahlen beteiligen
  • die Bürgerversammlungen oder andere Veranstaltungen der Gemeinde Kaltbrunn besuchen
  • sich mit Ihrem Anliegen mittels Bürgerbegehren an den Gemeinderat wenden.


Kaltbrunn ist als Gemeinde mit Bürgerversammlung organisiert. Die Schule ist in die Politische Gemeinde integriert (Einheitsgemeinde).

Bürgerversammlung (Legislative)
Das oberste Organ ist die Bürgerversammlung. Sie findet in der Regel einmal jährlich Ende März/anfangs April statt. Bei Bedarf kann der Gemeinderat ausserordentliche Bürgerversammlungen einberufen. Die Befugnisse der Bürgerversammlung sind insbesondere: Festlegen der Gemeindeordnung, Beschluss zur Genehmigung der Jahresrechnung, Beschluss betreffend Voranschlag und Steuerfuss, sowie Kreditvorlagen und Mitgliedschaften in Gemeinde- und Zweckverbänden.

Gemeinderat (Executive)
Der Gemeinderat ist die ausführende Behörde und besteht aus 5 Mitgliedern. Die Gemeinderäte werden für 4 Jahre von den Stimmberechtigten an der Urne gewählt. Der Gemeinderat ist das oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan unserer Gemeinde. Seine Aufgaben sind in Art. 136 des Gemeindegesetzes geregelt. Zusätzlich setzt der Gemeinderat Aufgaben aus dem Leitbild um und setzt sich Legislaturziele.

Kommissionen
Die verschiedenen Kommissionen unterstützen den Gemeinderat in seiner vielfältigen Tätigkeit. Sie nehmen zugewiesene Aufgaben gemäss Pflichtenheft wahr und erarbeiten Grundlagen für Beschlüsse des Gemeinderates. Sie werden durch den Gemeinderat gewählt.

Die Geschäftsprüfungskommission, welche aus 5 Mitgliedern besteht, werden für eine Amtsdauer von 4 Jahren von den Stimmberechtigten an der Urne gewählt. Die Geschäftsprüfungskommission prüft namentlich die Amtsführung des Gemeinderates und der Verwaltung im abgelaufenen Jahr, die Führung des Gemeindehaushaltes im abgelaufenen Jahr und die Anträge des Gemeinderates über Voranschlag und Steuerfuss für das kommende Jahr.


Gemeindeammänner bzw. -präsidenten

 

 

1803 - 1809 Zweifel Georg Anton
1809 - 1813 Zahner Jakob Laurenz
1813 - 1816 Scherzinger Johann Josef
1816 - 1822 Tiefenauer Josef Martin
1822 - 1826 Steiner Franz Egid
1826 - 1828 Zweifel Alois
1828 - 1831 Zahner Jakob
1831 - 1843 Nussli Josef Martin
1843 - 1847 Zahner Johann Egid
1847 - 1857 Fäh Franz Josef Sebastian
1857 - 1864 Hager Christian
1864 - 1873 Brunner Sebastian
1873 - 1909 Fäh Franz
1909 - 1911 Hager Ferdinand
1911 - 1929 Zahner Christian
1929 - 1942 Kühne August
1942 - 1960 Thoma Franz
1961 - 1980 Hangartner Willi
1981 - 1992 Thoma Fritz
1993 - 2019 Schwizer Markus
2020- Brunner-Gmür Daniela