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Der Umwelt zu liebe.....


Lassen Sie uns alles daransetzen,
daß wir der nächsten Generation,
den Kindern von heute,
eine Welt hinterlassen,
die ihnen nicht nur den nötigen Lebensraum bietet,
sondern auch die Umwelt,
die das Leben erlaubt und lebenswert macht.

Richard von Weizsäcker

Abfallkalender Kaltbrunn

Information: Abfall in der Schweiz

Die Gemeinde Kaltbrunn bietet gemeinsam mit anderen Gemeinden aus dem Linthgebiet einen Gebührensack an. Dieser ist in den Einkaufsläden erhältlich. Mit dem Gebührensack werden die Verbrennungskosten sowie die Kosten für den Sammeldienst gedeckt. Zusätzlich wird eine Grundgebühr erhoben. Diese kann für Haushalte und Gewerbebetriebe unterschiedlich sein.

Haushalt-Kehricht:
Wohnung CHF 66.00 plus MWST

Gewerbe-Kehricht:
Gewerbe 1 CHF 66.00 plus MWST
Gewerbe 2 CHF 33.00 plus MWST
Gewerbe 3 individuell

Auszug aus Art. 18 des Reglementes über die Abfallentsorgung (Gemeinde Kaltbrunn):
Pro Wohneinheit, Industrie- und Gewerbebetrieb sowie für Landwirtschaftsbetriebe wird eine Grundgebühr erhoben. Sie deckt im wesentlichen die Kosten der gemeindeeigenen Infrastruktur wie Aufbau und Wartung der Sammelstellen für Kehricht, Glas, Metall, Konservendosen, Aluminium, Tierkörpersammelstelle, sowie Mineral- und Speiseöl, Kühlgeräte, Sonderabfälle, Chemikalien, Medikamente, Batterien und Akkumulatoren, auch Grünabfuhren, Kompostierung und Häckseldienst sowie Separatsammlungen, Abfallkalender und Löhne.

Zuständig für die Gebühren sind die am Stichtag 1. Januar des laufenden Jahres im Grundbuch eingetragenen Grundeigentümer. Für Wohnungen, welche während mindestens 6 aufeinanderfolgenden Monaten unbewohnt sind, ist die Grundgebühr für diese Zeit zu erlassen (mittels schriftlichem Gesuch).


Tarife zu den Liegenschaftsabgaben

Abwasserbeitrag:

Grundgebühr CHF 0.48 pro m2 zonengewichteter Fläche plus MWST
Schmutzwassergebühr CHF 1.54 pro m3 verbrauchter Frischwassermenge plus MWST

Grundsteuern:
0.8 o/oo (Promille) vom Verkehrswert bzw. Ertragswert. Steuerpflichtig ist der Grundeigentümer, welcher am Stichtag 1. Januar des laufenden Jahres im Grundbuchamt eintgetragen ist