
Betreibungskreis Benken-Kaltbrunn-Schänis
Das Betreibungsamt hat zum Ziel, nicht bezahlte Beträge auf Ersuchen der Gläubiger einzutreiben. Grundlage dafür ist das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. Das Betreibungsamt stellt Zahlungsbefehle aus, vollzieht Pfändungen und erteilt Auskünfte. Für Auskünfte aus dem Betreibungsregister ist ein Interessennachweis erforderlich: •Mietinteressenformular •Darlehensvertrag •Schriftliche Bestellung •Verträge •Rechnung Betreibungsferien: Betreibungsferien sind 7 Tage vor und 7 Tage nach Ostern und Weihnachten sowie vom 15. bis 31. Juli. Begehren die in dieser Zeit eingereicht werden, werden erst nach den Betreibungsferien behandelt. Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend die Nutzungsbedingungen der Gemeinde Kaltbrunn. Nutzungsbedingungen (doc, 1208.3 kB).
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