
IdentitätskarteDie Identitätskarte ist weiterhin beim Einwohneramt erhältlich. Aufgrund der Vorschriften des Bundes ist es notwendig, dass der Antragsteller bzw. die Antragstellerin persönlich beim Einwohneramt vorbeikommt. Das Antragsformular muss ab dem 7. Altersjahr eigenhändig unterzeichnet werden. Minderjährige und unter Vormundschaft stehende Personen müssen von ihrem gesetzlichen Vertreter begleitet werden oder eine Vollmacht mitbringen. Mitbringen müssen Sie folgende Unterlagen: •Aktuelles Passfoto (auch für Babys). Bitte beachten Sie die speziellen Anforderungen an die Passfotos. •alte Identitätskarte (falls vorhanden) •bei Verlust der Identitätskarte: Verlustanzeige der Polizei Gültigkeitsdauer und Gebühren
Für Passbestellungen oder das Kombiangebot Pass/ID wenden Sie sich bitte direkt an das Passbüro Weitere Informationen: Schweizer Pass Passbüro Kanton St. Gallen
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