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Abfallentsorgung

Zuständiges Amt: Liegenschaften, Tiefbau
Verantwortlich: Hager, Ivo

Wir sind gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallwirtschaft für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Unser Motto ist: Vermeiden, vermindern, verwerten.

Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird jeden Freitag eingesammelt und abgeführt. Bitte stellen Sie den Abfall ausschliesslich in Gebührensäcken, welche in den Einkaufsläden in Kaltbrunn erhältlich sind, bereit.

Das Grüngut wird ab Mitte März bis Mitte November jeden 2. Dienstag abgeführt. Mitgenommen werden alle organischen Gartenabfälle, Baum- und Heckenschnitt, Rasen, Laub, Küchenrüstabfälle (keine Fleischresten) usw. in offenen Behältern (oben verengte Kübel werden nicht entleert)
oder gut gebündelt bis max. 1.50 m lang (kein Draht). Höchstmenge pro Haushalt und Monat 2 m³.

Für Abfälle und Altstoffe, die nicht in den Kehricht gehören stehen unserer Einwohnerschaft die permanente Sammelstelle beim Entsorgungspark Gasterstr. 5 (beim Jugendtreff) oder der Entsorgungspark der Firma H. Mahr AG, Stationsstrasse 10, Benken (teilweise kostenpflichtig) zur Verfügung.

Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen sowie die genauen Termine können Sie dem Abfallkalender entnehmen. Selbstverständlich geben wir Ihnen gerne auch persönlich Auskunft.

Publikationen

Name Laden
Abfallkalender (pdf, 220.4 kB)
Abfallreglement (pdf, 1301.6 kB)
Gebührentarif Abfall (pdf, 417.5 kB)
Grünabfuhr (pdf, 10.7 kB)
Öffnungszeiten Entsorgungspark (pdf, 247.9 kB)
Regeln Entsorgungspark Regeln_Entsorgungspark.pdf (pdf, 177.8 kB)
Plan_Entsorgungsplatz.pdf (pdf, 90.3 kB)


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