
Abwasser Anschlussgebühren
Zuständiges Amt: Grundbuchamt Für Bauten und Anlagen auf einem Grundstück, das an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist, ist ein einmaliger Beitrag von 25 ‰ des Neuwerts zu bezahlen. Der Neuwert wird nach dem Gesetz über die Gebäudeversicherung bestimmt. Ist dies nicht möglich, wird der Neuwert aufgrund der Erstellungskosten sachgemäss festgesetzt. Dokument Abwasserreglement.pdf (pdf, 1715.2 kB) Publikationen
|