
Abstimmungen, WahlenDie Gemeinderatskanzlei bereitet die Wahlen und Sachabstimmungen auf Stufe Bund, Kanton und Gemeinde gestützt auf die Bestimmungen des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (WAG) vor und veranlasst den Versand der Abstimmungsunterlagen. Die Stimmberechtigten müssen spätestens drei Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungstag im Besitz des Stimmmaterials sein. Sollten Sie keine Unterlagen erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Gemeindekanzlei. Am Abstimmungssonntag wertet das Stimmbüro die abgegebenen Stimmen aus und ermittelt das Abstimmungs- und Wahlresultat. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten ausgehängt und via Zeitung und im Internet publiziert.
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