http://www.kaltbrunn.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/?dienst_id=24277
29.03.2023 12:33:53


Baubewilligungsverfahren

Zuständiges Amt: Bauverwaltung
Verantwortlich: Leitung Bauverwaltung, vakant

Wer Bauten und Anlagen errichtet oder ändert, braucht eine Bewilligung der Gemeinde. Die Bewilligungspflicht richtet sich nach Art. 136 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1):

Die Bauverwaltung berät Sie gerne bei der Einreichung eines Baugesuches. Das gesamte Baubewilligungsverfahrens von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung wird durch die Bauverwaltung abgewickelt. Ausserdem werden die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung koordiniert.

Wir wünschen Ihnen für das Bauvorhaben viel Erfolg.

Preis: gemäss Gebührentarif


Online-Dienste

Mit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend die Nutzungsbedingungen der Gemeinde Kaltbrunn. Nutzungsbedingungen (doc, 1208.3 kB).

Name Bestellen Laden
Baugesuchsformular Grundstücksentwässerung   (pdf, 549.2 kB)
Baugesuchsformulare Link
Baulicher Zivilschutz: Schutzraumformulare   Link
Energienachweis   Link
Geografisches Informationssystem GIS (online)   Link
Minergielabel Antrag   Link
Solaranlage Meldeformular   (pdf, 151.3 kB)


Publikationen

Name Laden
Baureglement (pdf, 844.7 kB)
Gebührentarif für das Bauwesen (pdf, 804.0 kB)
Merkblatt Grenz- und Strassenabstände für Pflanzen (pdf, 563.1 kB)
Merkblatt: Baueingabe Grundstückentwässerung (pdf, 558.6 kB)
Merkblatt: Einreichung eines Baugesuches (pdf, 320.5 kB)


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