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30.05.2023 17:33:41
Das Steueramt leitet das gesamte Verfahren für den Einzug von Steuern gestützt auf die Bestimmungen des Steuergesetzes. Das Verfahren beginnt mit dem Versand der Steuererkärung.
Nach dem Eingang der Deklarationen überprüft das Steueramt die Angaben der Steuerpflichtigen (Veranlagung) und errechnet den geschuldeten Steuerbetrag. Es stellt Rückfragen, beantwortet Fragen und berät die Steuerpflichtigen.
Für den Kanton St. Gallen gilt die Gegenwartsbesteuerung, d. h. die Veranlagungsperiode stimmt mit der Steuerperiode überein. Dieses System bedingt, dass für das aktuelle Steuerjahr nur provisorische Rechnungen erstellt werden können. Erst im Folgejahr, nach Eingang der Steuerklärung, lässt sich die definitive Steuerschuld errechnen. Die Differenz zur provisorischen Rechnung wird anschliessend ausgeglichen (Nachrechnung, Rückvergütung).
Als einer der ersten Kantone hat St.Gallen das elektronische Ausfüllen und Einreichen der Steuererklärung möglich gemacht. Eine Dienstleistung, die heute nicht mehr wegzudenken ist und sehr geschätzt wird. Wir empfehlen Ihnen, die Steuererklärung auf diese Weise auszufüllen und elektronisch einzureichen. Auf diese Weise helfen Sie uns, ihre Deklaration möglichst effizient zu bearbeiten. Gewisse Daten stehen Ihnen für die nächste Veranlagung wieder zur Verfügung.
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