
WohnungsamtFür die Kündigung von Wohn- und Geschäftsräumen sowie für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen oder anderen einseitigen Vertragsänderungen müssen Sie gemäss Gesetz die amtlichen Formulare verwenden, ansonsten ist ihre Mitteilung nichtig. Die amtlichen Formulare können Sie bei der Bauverwaltung bestellen. Bei Problemen von Miet- und Pachtverhältnissen wenden Sie sich bitte direkt an die: Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse, See- und Gaster, St. Gallerstrasse 40, 8645 Jona, Tel. 055 225 70 35. Wohnungsabnahmen werden vorgenommen durch: HEV Hauseigentümerverband See und Gaster
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