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Hundekontrolle

Zuständiges Amt: Einwohneramt
Verantwortlich: Steiner, Richard

Hundelösung
Alle Hunde, die mehr als drei Monate alt sind, müssen gemeldet werden. Sind Sie nicht mehr im Besitz des Hundes genügt eine kurze Mitteilung an die Hundekontrollstelle. Eine im laufenden Jahr bezahlte Hundetaxe ist für den Rest des Jahres in der ganzen Schweiz gültig.

Personen, welche erstmalig einen Hund halten, müssen sich betreffend der Registrierung des Hundes zuerst bei der Hundekontrollstelle melden. Die Benutzerdaten (Personen-ID) und das Passwort erhalten Sie danach direkt von der AMICUS per Post zugestellt. Anschliessend können Sie wie bisher bei ihrem Tierarzt den Hund in der Datenbank AMICUS (ehemals ANIS) registrieren lassen.

Hundetaxe
Die Hundesteuer beträgt Fr. 80.00 pro Hund.
Die Bezahlung der Hundetaxe erfolgt via Rechnungsstellung durch die Hundekontrollstelle. Die Daten für die Rechnungstellung werden von der Datenbank AMICUS entnommen.

Hundehaltung
Wir erachten es als sinnvoll, Sie auf die Grundsätze des Kantonalen Hundegesetzes aufmerksam zu machen:

Art. 6 Grundsätze
Die Hundehalterin oder der Hundehalter sorgt dafür, dass der Hund:Mensch und Tier nicht gefährdet;

  1. Dritte nicht belästigt;
  2. fremdes Eigentum nicht beschädigt;
  3. jederzeit wirksam unter Kontrolle ist;
  4. sich im öffentlichen Raum nicht unbeaufsichtigt bewegt.

Art. 7 Versicherungspflicht
Die Hundehalterin oder der Hundehalter verfügt über eine Haftpflichtversicherung. Die Versicherungsdeckung schliesst die Haftpflicht der Hundehalterin oder des Hundehalters sowie derjenigen Person, die den Hund tatsächlich beaufsichtigt, mit ein.

Art. 8 Leinenpflicht
a) Grundsatz
Wer einen Hund ausführt, hält diesen an der Leine, wenn andere wirksame Kontrollmöglichkeiten fehlen

b) an besonderen Orten
Hunde werden stets an der Leine gehalten:

  1. auf Schulanlagen;
  2. auf öffentlichen Spiel- und Sportplätzen;
  3. in öffentlich zugänglichen Gebäuden;
  4. in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen.

Art. 11 Beseitigung von Hundekot
Wer einen Hund ausführt, beseitigt dessen Kot.
Die politische Gemeinde stellt die notwendigen Einrichtungen für die Beseitigung des Hundekots auf dem Gemeindegebiet bereit und unterhält diese.


Hundekurse nicht mehr obligatorisch
Das nationale Hundekurs-Obligatorium endet am 31. Dezember 2016. Nach dem Entscheid des Parlaments für die Abschaffung hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 23. November 2016 die Streichung aus dem Tierschutzgesetz per 1. Januar 2017 beschlossen.
Da auf kantonaler Ebene im geltenden Hundegesetz keine Bestimmungen zu einer generellen Kurspflicht enthalten sind und auch in der eben erst abgeschlossenen Vernehmlassung zur Revision des Hundegesetzes von keiner Seite entsprechende Anträge vorgebracht worden sind, müssen die Hundehalter und Hundehalterinnen im Kanton St. Gallen auch in Zukunft keine obligatorischen Kurse besuchen.
Die Hundekurse stehen weiterhin zur Verfügung und es wird empfohlen, dass jeder Hundehalter/in einen solchen Kurs besucht. Es ist allerdings keine Pflicht mehr und wird daher seitens der Gemeinde auch nicht kontrolliert. Von den Kursbesuchen können nicht nur die Hundehalter, sondern auch die Hunde profitieren. Nutzen Sie das vorhandene Angebot.


Bitte benutzen Sie die Robidogs
Leider stellen wir fest, dass nicht alle Hundehalter die Robidogs benutzen. Sämtliche Einwohner und insbesondere die Landwirte sind den Hundehaltern dankbar, wenn die „Geschäfte“ ihres Lieblings fachgerecht entsorgt werden. Robidog-Rollen können gratis bei der Hundekontrollstelle bezogen werden.

Ereignisse wie Halterwechsel oder Tod des Hundes sind bei der Hundekontrollstelle oder bei der AMICUS zu melden: Telefon 0848 777 100 oder E-Mail info@amicus.ch.


Online bestellen:
Formular: Hund online an- oder abmelden.

Links

Hundegesetz 

www.amicus.ch
Hundekontrollstelle 058 228 63 01

 

 

 

 

 

 

 


Online-Dienste

Mit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend die Nutzungsbedingungen der Gemeinde Kaltbrunn. Nutzungsbedingungen (doc, 1208.3 kB).

Name Online
Hundekontrolle


Publikationen

Name Laden
Hundedatenbank AMICUS (pdf, 312.1 kB)


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