
WohnungsamtFür die Kündigung von Wohn- und Geschäftsräumen sowie für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen oder anderen einseitigen Vertragsänderungen müssen Sie gemäss Gesetz die amtlichen Formulare verwenden, ansonsten ist ihre Mitteilung nichtig. Die amtlichen Formulare können Sie bei der Bauverwaltung bestellen. Bei Problemen von Miet- und Pachtverhältnissen wenden Sie sich bitte direkt an die: Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse, See- und Gaster, Klaus Gebert Strasse 4, 8640 Rapperswil, Tel. 055 214 46 49. Wohnungsabnahmen werden vorgenommen durch: HEV Hauseigentümerverband See und Gaster Halsgasse 25 8640 Rapperswil Tel. 055 220 59 59 www.hev-linthgebiet.ch Mail:info@hev-linthgebiet.ch
|