Bürgerversammlung 2024
Wann?
Wo? Mehrzweckhalle Kupfentreff (Schulweg 2, 8722 Kaltbrunn)
Wann?
20:00 Uhr
Voraussetzungen:
Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.
Stimmausweis und Jahresrechnung werden vor der Versammlung per Post jedem Haushalt zugestellt. Duplikate für fehlende oder verloren gegangene Stimmausweise können bis zum Versammlungstag, spätestens bis 16.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Der Stimmausweis ist an der Bürgerversammlung vorzuweisen. Er dient als Ausweis für den Eintritt in den Versammlungsraum.
Stimmausweis und Jahresrechnung werden vor der Versammlung per Post jedem Haushalt zugestellt. Duplikate für fehlende oder verloren gegangene Stimmausweise können bis zum Versammlungstag, spätestens bis 16.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Der Stimmausweis ist an der Bürgerversammlung vorzuweisen. Er dient als Ausweis für den Eintritt in den Versammlungsraum.