Offene Stellen
Wir suchen per sofort oder nach Vereinbarung eine/n
Mitarbeiter oder Mitarbeiterin Grundbuchamt (80 - 100%)
Das werden Sie bewirken
- selbständige Erstellung und Verarbeitung von Grundbuchgeschäften
- Planung, Vorbereitung und Verarbeitung von Schätzungstagfahrten
- Übernahme von vielseitigen administrativen Aufgaben im Bereich des Grundbuch- und Schätzungswesens
- Bearbeitung von internen und externen Anfragen und Aufträgen
- Beratung der Kundschaft zu Grundbuchfragen und Grundstückschätzungen am Telefon und Schalter
- Nachführung des elektronischen Grundbuches Terris
Das bringen Sie mit
- abgeschlossene kaufmännische Grundbildung oder vergleichbare Ausbildung
- vorzugsweise Berufserfahrung aus einer Gemeindeverwaltung
- Interesse, die Fachkenntnisse zu erweitern und innerhalb des Teams auszutauschen
- Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Selbständigkeit
- exakte sowie effiziente Arbeitsweise
- Eigenverantwortung und Flexibilität im Arbeitsalltag
Wir bieten Ihnen
- dank unseren fünf Grundbuchkreisen mit verschiedenen lokalen Voraussetzungen ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet
- ein dynamisches, engagiertes und entwicklungsfähiges Arbeitsumfeld mit Gestaltungsspielraum
- ein motiviertes Team, bestehend aus drei Grundbuchverwalter/innen, einer Mitarbeiterin in Ausbildung zur Grundbuchverwalterin und zwei Mitarbeiterinnen Grundbuchamt
- attraktive Anstellungsbedingungen mit Jahresarbeitszeit und berufsorientierten Weiterbildungsmöglichkeiten
- einen Arbeitsplatz mit moderner technischer Ausrüstung und mit Möglichkeit für Home-Office
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung an gemeinde@kaltbrunn.ch. Weitere Auskünfte erhalten Sie von der Leiterin Grundbuchamt Ladina Scheidegger, 058 228 63 32, ladina.scheidegger@kaltbrunn.ch.
Wir suchen per sofort oder nach Vereinbarung eine/n
Hilfsmitarbeiter/in Werkdienst (ca. 10 %)
Ihre Aufgaben
- Entsorgungspark beaufsichtigen und in Stand halten
- Mithilfe bei div. Arbeiten des Werkdienstes auf Abruf und nach Bedarf
Ihr Profil
- Handwerkliches Geschick
- Solide Umgangsformen
- Einhaltung der Termine
- Sorgfältiger Umgang mit Maschinen und Mobiliar
- Gute Deutschkenntnisse
- Fundierte Ortskenntnisse
- Regionaler Wohnort
Unser Angebot
- ein interessantes, verantwortungsvolles, vielseitiges und selbständiges Aufgabengebiet
- ein motiviertes Team, das Sie in Ihrer Tätigkeit unterstützt
Spricht Sie diese herausfordernde und spannende Aufgabe an? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung an ivo.hager@kaltbrunn.ch. Weitere Auskünfte erhalten Sie von Ivo Hager, Leiter Liegenschaften/Tiefbau, 058 228 63 11 oder ivo.hager@kaltbrunn.ch
Aktuelles
(für AHV-berechtigte Einwohnerinnen und Einwohner von Kaltbrunn)
Mittwoch, 14. Mai 2025
Reise-Route
Fahrt via A3 – Westumfahrung – Obfelden – Merenschwand – Horben – Baldegg – Luzern – Seelisberg
Programm
11.30 Uhr Mittagessen im Hotel Bellevue, Seelisberg
ab 14.15 Uhr Talfahrt mit der Treib-Bahn
14.45 Uhr Letzte Talfahrt mit der Treib-Bahn
15.02 Uhr Schifffahrt auf dem Urnersee, ab Treib nach Flüelen
15.55 Uhr Ankunft in Flüelen
16.15 Uhr Weiterfahrt via Axenstrasse nach Oberarth
16.45 Uhr z’Vierihalt im Eventlokal Horseshoe/Schöntal, Oberarth
ca. 18.00 Uhr Heimfahrt via Sattel – Pfäffikon nach Kaltbrunn
ca. 19.00 Uhr Ankunft zu Hause
(Kurzfristige Routenänderungen können eventuell nicht verhindert werden.)
Zeit und Einsteigeorte
08.45 Uhr Steinenbrücke und Müllisperg (Bushaltestelle Richtung Dorf)
08.45 Uhr Fischhausen und Sonnhalde (Bushaltestelle Richtung Dorf)
08.45 Uhr Parkplatz Grünhof hinter EVK (beim Friedhof)
Der Ausflug kostet pro Person 40.– Franken (inkl. Mittagessen & Dessert).
Anmeldungen nehmen wir gerne bis am 5. Mai 2025 per E-Mail entgegen (gemeinde@kaltbrunn.ch). Die Teilnehmerzahl mussten wir auf 140 Personen begrenzen, daher lohnt sich eine schnelle Anmeldung. Bei kurzfristiger Abmeldung (zwei Tage vor Anlass) erlauben wir uns, den Unkostenbeitrag von Fr. 40.– in Rechnung zu stellen.
Bei Fragen zur Reise gibt Ihnen gerne die Präsidentin Priska Pfiffner-Hager Auskunft (Telefon 079 319 41 38 nur für Auskünfte, keine Anmeldungen).
Die An- oder Abmeldefrist für das neue Semester des ordentlichen Musikschulunterrichtes läuft bis 31. Mai 2025 (Beginn 1. Semester: 11. August 2025). Informationen zum Angebot der Musikschule und alle Formulare finden Sie unter: www.schule-kaltbrunn.ch/musikschule.
Die Formulare sind einzureichen an: Schulsekretariat, Dorfstrasse 7, 8722 Kaltbrunn.
Neophyten sind Pflanzenarten welche nach Europa eingebracht wurden. Einige verbreiten sich schnell und werden zum Problem. Sie verdrängen einheimische Pflanzen und Tiere und beeinträchtigen die naturnahen Lebensräume. Auch führen sie zu Ertragsausfällen in Land- und Forstwirtschaft und schädigen z.B. Uferbefestigungen und Stützmauern.
Seit dem Jahr 2018 gibt es im Kanton St. Gallen eine Neophytenstrategie. Zu den wichtigsten der insgesamt 13 Ziele gehört das Verhindern der Beeinträchtigung von schutzwürdigen Lebensräumen durch Neophyten. Welche Arten in welchen Lebensräumen zu bekämpfen sind, zeigt eine Schwerpunktmatrix auf, welche auf das jeweilige Gebiet angepasst anzuwenden ist. Die gesamte Neophytenstrategie des ANJF ist auf ihrer Homepage unter www.sg.ch/umwelt-natur/biodiversitaet.html zu finden. Auch hat das ANJF im August 2024 eine übersichtliche, hilfreiche Praxishilfe herausgegeben, welche kostenlos beim ANJF als Buch oder online unter www.sg.ch/umwelt-natur/natur-landschaft/biodiversitaet/artenvielfalt/invasiveneobiota/neophyten-gemeinden.html bezogen werden kann. Die Buchversion erhalten Sie auch bei uns in der Abteilung Liegenschaften/Tiefbau. Helfen Sie mit, nicht nur das einjährige Berufkraut, sondern alle invasiven Neophyten zu bekämpfen. Zur Bekämpfung der Neophyten können auf der Gemeindeverwaltung Kaltbrunn beim Einwohneramt oder in der Abteilung Liegenschaften/Tiefbau auch Neophytensäcke bezogen werden. Die vollen Säcke können ohne Marke mit dem normalen Hauskehricht mitgegeben werden.
Wir danken für Ihre Unterstützung und Mithilfe bei der Bekämpfung von invasiven Neophyten.
Die Abteilung Liegenschaften/Tiefbau möchte die Öffentlichkeit betreffend Nutzung/Parkierung auf öffentlichem Grund und die gesetzlichen Bestimmungen sensibilisieren. Für das Parkieren auf öffentlichem Grund wurde ein Parkierungsreglement erlassen, welches auch auf der Gemeindehomepage zu finden ist. Gemäss Art. 7 Parkierungsreglement (Dauerparkieren ausserhalb der Blauen Zone) wird für das dauernde Abstellen von Motorfahrzeugen und Anhängern (tags oder nachts) eine gebührenpflichtige Bewilligung verlangt. Dies gilt sowohl für Baustellenbetreiber wie auch für Privatpersonen. Als dauernd gilt das einmalige Abstellen während mehr als drei Tagen sowie das regelmässige Abstellen während mehr als zwei Tagen pro Woche. Eine Bewilligung wird in der Regel nicht erteilt für das dauernde Abstellen von schweren Motorwagen und Anhängern in Wohnquartieren.
Die übrigen strassengesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf notwendige Durchfahrtsbreiten zwecks Zufahrt von Blaulichtorganisationen und Verkehrssicherheit bei abgestellten Fahrzeugen sind ebenfalls zu beachten. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird regelmässig überprüft und widrigenfalls sanktioniert.
Auch wird darauf hingewiesen, dass auf öffentlichen Flächen das Abstellen von Fahrzeugen in nicht betriebstauglichem Zustand (Bspw. auch ohne Kontrollschilder) gemäss Art. 20 der Verkehrsregelverordnung (VRV) nicht erlaubt ist und nach Voranzeige Zwangsmassnahmen eingeleitet werden. Es kommt vermehrt vor, dass Fahrzeuge ohne Kontrollschilder auf Gemeindestrassen stehengelassen werden.
Ausserdem ist für den gesteigerten Gemeingebrauch und die Sondernutzung von klassierten Gemeindestrassen, beispielsweise für das Aufstellen von Mulden (Bauinstallationsplätze) und das Lagern von Gegenständen, gemäss Art. 21 Strassengesetz vorgängig eine kostenpflichtige Bewilligung der Gemeinde erforderlich. Ein Gesuch ist bei der Abteilung Liegenschaften/Tiefbau einzureichen. Den dazugehörenden Gebührentarif für das Planungs- und Bauwesen entnehmen Sie der Gemeindehomepage www.kaltbrunn.ch.
134 anwesende Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Bürgerversammlung vom 3. April 2025 alle traktandierten Geschäfte einstimmig genehmigt. Dies entspricht einer Stimmbeteiligung von 4.1 %.
Der Gemeinderat dankt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für das ausgesprochene Vertrauen. Das Protokoll der Versammlung liegt vom 17. April – 1. Mai 2025 bei der Gemeindekanzlei öffentlich auf.
Am 16. Dezember 2024 hat der Gemeinderat das Reglement über die Kosten der Nachführung der amtlichen Vermessung erlassen. Der Erlass wurde vom 17. Januar 2025 bis 25. Februar 2025 dem fakultativen Referendum unterstellt. In Folge des nicht ergriffenen fakultativen Referendums erlangt das Reglement über die Kosten der Nachführung der amtlichen Vermessung am 1. April 2025 Rechtskraft.
Die Sömmerungsvorschriften für den Auftrieb von Vieh auf Alpen und gemeinsame Weiden sind inhaltlich weitgehend identisch mit denjenigen vom Vorjahr.
BVD (Bovine Virus-Diarrhoe)
Es dürfen nur Rinder aufgeführt werden, die keinen Sperrmassnahmen unterliegen. Es wird den für die Sömmerung verantwortlichen Tierhaltern oder Tierhalterinnen empfohlen, den BVD-Status der Tiere auf der Tierverkehrsdatenbank zu kontrollieren. Ausnahmen kann der Kantonstierarzt unter sichernden Bedingungen gewähren. Sämtliche Aborte und Totgeburten sind auf jeden Fall auf BVD untersuchen zu lassen.
Moderhinke
Es dürfen nur Tiere aus Tierhaltungen mit dem Moderhinke-Status «frei» in Sömmerungsbetriebe verstellt werden. Der Kantonstierarzt kann auf Gesuch hin Sömmerungsbetriebe bewilligen, die ausschliesslich Schafe aus Tierhaltungen mit dem Status «gesperrt» aufnehmen dürfen.
Tierverkehrsdatenbank (TVD): Meldungen für Sömmerungstiere, Kennzeichnung
Sämtliche Zu- und Abgänge von Tieren der Rinder-, Schaf- und Ziegengattung sind durch den Alpverantwortlichen der TVD über das Portal www.agate.ch innerhalb von drei Arbeitstagen zu melden. Es müssen auch alle Schafe und alle ab 1. Januar 2020 geborenen Ziegen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet sein (Schaf: eine Ohrmarke mit Mikrochip).
Schweine müssen von den Alpbewirtschaftern der TVD ebenfalls via das Portal www.agate.ch gemeldet werden. Dabei reicht es, pro Meldung die Anzahl Schweine, den Herkunftsbetrieb und das Datum des Zugangs anzugeben.
Pferde: Der Equideneigentümer muss die Standortveränderung über www.agate.ch auf den Sömmerungsbetrieb melden, sofern diese länger als 30 Tage dauert.
Hunde: Die Halter von Hunden tragen für die Dauer des Alpaufenthaltes in der Hundedatenbank AMICUS (www.amicus.ch) die Adresse der Alp ein.
Sömmerung Vorarlberg
Für die Sömmerung in Vorarlberg sind die Vorschriften des Landes Vorarlberg zu beachten und rechtzeitig zu erfragen. Wegen der in Vorarlberg vorkommenden Hirschtuberkulose werden die gesömmerten Rinder nach ihrer Rückkehr in die Schweiz unter Verbringungssperre gestellt und amtstierärztlich überwacht.
Die Vorschriften können unter https://www.sg.ch/umwelt-natur/veterinaerwesen/unterwegs-mit-tieren/soemmerung.html abgerufen werden.
Veterinärdienst des Kantons St. Gallen
März 2025
Am 9. Februar 2025 wurde der erste Urnengang mit der Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe durchgeführt. 140 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger meldeten sich für das E-Voting an. Effektiv nahmen 81 bei der Stimmabgabe an der elektronischen Urne teil – dies entspricht einem Anteil von 2.5 % der Stimmbevölkerung von Kaltbrunn (3235). Wer einmal für das E-Voting registriert ist, dem bleibt weiterhin auch für künftige Urnengänge die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe offen. Weiterhin erhalten Registrierte das
Stimmmaterial physisch zugestellt. Man muss sich nicht für jeden Urnengang neu registrieren. Wer an der kommenden Abstimmung vom 18. Mai 2025 teilnehmen will und sich noch nicht für das E-Voting registriert hat, der kann dies unter e-voting.sg.ch bis acht Wochen vor dem jeweils nächsten Urnengang noch tun.
Die elektronische Urne schliesst jeweils am Samstag, bereits um 12 Uhr. Die briefliche Stimmabgabe an der Urne oder beim Gemeindehausbriefkasten endet jeweils am Abstimmungssonntag um 10.30 Uhr. Die Doppelstimmprüfung verhindert, dass jemand gleichzeitig elektronisch und physisch abstimmt, weil die Stimmrechtsausweise gekennzeichnet sind.
Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung hat nach der Notvorrats-Kampagne im Oktober 2024 auch die Notvorrats-Broschüre aktualisiert. Sie enthält neu auch die QR-Codes für den Notvorrats-Rechner sowie das Lehrvideo. Ausserdem ist sie inhaltlich gestrafft worden.
Die neue Broschüre ist im Shop des Bundesamtes für Bauten und Logistik verfügbar oder auch auf der Homepage des BWL abrufbar.