Offene Stellen
Bist du interessiert an einer spannenden Lehrstelle in einer öffentlichen Verwaltung ab August 2026? Dann bewerbe dich bei uns als
Kauffrau / Kaufmann EFZ
In der Lehre wirst du umfassend in allen verschiedenen Verwaltungsbereichen ausgebildet. Unsere qualifizierten Mitarbeitenden werden dich während deiner Lehre bestens in die Vielfalt der Aufgaben einer Gemeindeverwaltung einführen und begleiten.
Dein Profil
- 3 Jahre Sekundarschule mit guten Schulleistungen
- Freude am Umgang mit Menschen
- Zuverlässigkeit, Lernbereitschaft
- Engagement und vernetztes Denken
- freundliches, aufgestelltes Auftreten und gepflegtes Erscheinungsbild
Unser Angebot
- eine breitgefächerte, interessante und abwechslungsreiche Ausbildung
- ein aufgestelltes und motiviertes Team, das dich während der Lehre jederzeit unterstützt und fördert
- attraktive Anstellungsbedingungen mit Jahresarbeitszeit und modernen Arbeitsplätzen
Haben wir dein Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns sehr auf deine Bewerbung! Sende die Bewerbungsunterlagen bitte per Mail an gemeinde@kaltbrunn.ch. Fragen zur Lehrstelle beantwortet dir unsere Bildungsverantwortliche, Esther Gmür, 058 228 63 23 oder esther.gmuer@kaltbrunn.ch gerne.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung
eine/n Mitarbeiter/in Bauverwaltung (80 – 100 %)
Ihre Aufgaben
- administrative Bearbeitung von Baugesuchen und Baubewilligungen
- Verfassen von Bauentscheiden, Baufreigaben, Protokollen und Stellungnahmen
- Auskünfte erteilen über baurechtliche Fragen am Schalter und am Telefon
- Abschluss von Bauakten und Archivierung
- Mitarbeit Lehrlingsausbildung
Ihr Profil
- bautechnische oder kaufmännische Grundausbildung mit Erfahrung in einer Bauverwaltung
- Freude am Umgang mit Kundinnen und Kunden
- räumliches Vorstellungsvermögen im Umgang mit Plandossiers
- zuverlässige und aufgeschlossene Persönlichkeit
- sichere mündliche und schriftliche Ausdrucksweise
- fundierte PC-Kenntnisse (CMI Bau, MS-Office)
Unser Angebot
- ein interessantes, verantwortungsvolles, vielseitiges und selbständiges Aufgabengebiet
- ein dynamisches, engagiertes und entwicklungsfähiges Arbeitsumfeld mit Gestaltungsspielraum
- attraktive Anstellungsbedingungen mit Jahresarbeitszeit und berufsorientierten Weiterbildungsmöglichkeiten
Spricht Sie diese herausfordernde und spannende Aufgabe an? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung an gemeinde@kaltbrunn.ch. Weitere Auskünfte erhalten Sie von Michael Helbling, Gemeindeschreiber, 058 228 63 21 oder michael.helbling@kaltbrunn.ch
Aktuelles
Die Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken lanciert ein neues Projekt: Eine SackgeldJob-Börse. Sie hat dabei eine vermittelnde Funktion, nimmt Jobinserate aus der Bevölkerung entgegen und vermittelt Jugendliche.
Ablauf
Über Mail, Social Media, per SMS oder Whatsapp können sich Jugendliche für Sackgeldjobs für Privatpersonen und Gewerbe anmelden. Sie sind für Jugendliche ab 13 Jahren zugänglich. Erwachsene und Gewerbe können ihre Arbeiten der Jugendarbeit melden. Die Jobs sind gemäss Arbeitsgesetz auf leichte Arbeiten beschränkt wie Putz- oder Gartenarbeit, Auf/-Einräumhilfen im Büro, Laden oder Lager bis hin zu Babysitterangeboten.
Kompetenzerwerb und Generationenfördernd
Jugendliche können ihr Sackgeld aufbessern und gleichzeitig erste Erfahrungen in der Arbeitswelt sammeln. Sie lernen den Wert ihrer selbst geleisteten Arbeit kennen. Es ermöglicht erste Verbindlichkeiten und Verantwortungen ausserhalb des schulischen Kontextes. Darüber hinaus erleben sich die Jugendlichen dabei als wertvoll und entdecken vielleicht sogar Interessen für ihre berufliche Zukunft. Das Projekt fördert die (Selbst-)Wirksamkeit und Kompetenzen der Jugendlichen. Zudem ermöglicht es generationenübergreifende Beziehungen. Weiter soll das Projekt Menschen in der Bevölkerung dienen, die froh um Unterstützung durch die Jugendlichen sind.
Jobs gesucht
Brauchen Sie Unterstützung? Wir vermitteln Jugendliche, die Sie tatkräftig unterstützen. Suchst Du einen Sackgeldjob? Wir vermitteln dir entsprechende Arbeiten gegen Bezahlung. Melden Sie sich bei uns.
Die Tour de Suisse ist das viertgrösste Radrennen der Welt. Mit dabei sind die weltbesten Teams, darunter auch zahlreiche Fahrerinnen und Fahrer aus der Schweiz. In diesem Jahr passiert die Tour de Suisse Ihre Gemeinde. Anwohnerinnen und Anwohner haben die Chance, live am Strassenrand dabei zu sein und Teil des diesjährigen Radsportspektakels zu werden.
Der Profiradsport steht allen Menschen offen. Es braucht kein Stadion. Es braucht auch kein Ticket. Die öffentlichen Strassen sind das Stadion, der Strassenrand ist die Tribüne, und die ist für alle frei zugänglich. Die Tour de Suisse lädt alle Anwohner:innen, Vereine, Schulklassen, Verwaltung und Institutionen herzlich zum Zuschauen und Anfeuern ein. Mit etwas Glück erscheint Ihre Vereinsflagge, Ihr Dorf- oder Kantonswappen auch im Fernsehen.
Detaillierte Angaben zum Zeitplan finden Sie in der Marschtabelle. Die Strassen werden rund zehn Minuten vor der Durchfahrt gesperrt und wenige Sekunden nach dem letzten Fahrer freigegeben. Für die Sperrung ist die Sicherheitseskorte der Tour de Suisse sowie die Tour-Polizei zuständig. Etwa eine Stunde vor dem Fahrer: innenfeld passiert eine Auto- Werbekolonne die Gemeinde und verteilt Werbegeschenke auf der rechten Strassenseite, da hierbei die Strecke noch nicht gesperrt ist.
Der Radsport – bei den Frauen wie bei den Männern – lebt von der Publikumsnähe. Zuschauer:innen sind den Sportler:innen so nah wie kaum sonst in einem Sport. Und im Gegenzug sind die Fahrer:innen auch auf die unterstützende Energie des Publikums angewiesen. Sorgen wir zusammen für ein Radsportfest.
Zahlen und Fakten
Die Tour de Suisse zählt zu den führenden Radrundfahrten der Welt. Es ist der grösste wiederkehrende Sportanlass der Schweiz und schreibt seit 1933 ein Stück Schweizer Sportgeschichte. Jährlich sind rund 1 Million Zuschauende vor Ort am Strassenrand. Am Fernsehen verfolgen rund 20 Millionen Menschen in rund 150 Ländern das Rennen live.
In diesem Jahr findet das Frauenrennen vom 12. – 15. Juni 2025 statt und das Männerrennen vom 15. – 22. Juni 2025.
Am Samstag, 21. Juni, passiert die Tour de Suisse Kaltbrunn
(von Gommiswald her, Richtung Benken)
– Werbekolonne ca. 12.58 Uhr
– Fahrer ab ca. 13.50 Uhr
Während der Erstauflage der Rahmennutzungsplanung vom 12. Juni bis 12. Juli 2024 gingen Einsprachen ein, welche der Gemeinderat behandelte. Aufgrund dessen und gemeinderätlichen Wiedererwägungen führt die Änderungsauflage u.a. zu folgenden Änderungen im Zonenplan und Baureglement im Sinne der unternehmerischen Freiheit, einer liberaleren Bauordnung und der Eigentumsgarantie:
- Verzicht auf sämtliche Sondernutzungsplan- Pflichtperimeter Privater (Im Dorf, Obermühle, Wilen, Günterstall) – Beibehaltung und Verkleinerung des Sondernutzungsplanpflichtperimeter Sondernutzungsplan Arbeitsgebiet Neufeld, begrenzt auf die gemeindeeigene Parzelle
- Verzicht auf Kernzone Wiedenstrasse / Steinenbrücke (Zuweisung WG11)
- Verzicht Freihaltezone Wilen (Zuweisung Arbeitszone A13)
- Anpassung Baureglement Art. 10 Ausfahrten von Grundstücken und Garagen
- Auf einer Länge von 3.00 m (statt 5.00 m) von der Fahrbahn bzw. Trottoirgrenze aus, beträgt das Gefälle höchstens 5 %
- Anpassung der max. Gebäudelängen in den Zonen W13 und WG13 von 34 m (Erstauflage 30 m)
- Anpassung der Bruchteile je Fassadenabschnitte im Dachraum auf ½ (Erstauflage 1/3)
- Präzisierung der Übergangsbestimmung im Baureglement
Im Rahmen der Aufarbeitung der Planunterlagen wurde dem Gemeinderat seitens des Raumplanungsbüros ERR AG empfohlen, die Waldgrenze entlang der Bauzone im Gebiet Neufeld festzustellen. Die diesbezügliche Mitwirkung fand vom 17. bis 31. Januar 2025 ohne Eingabe statt. Das Kantonsforstamt erliess daraufhin am 13. März 2025 die Waldfeststellung Neufeld resp. Detailplan Nr. 5a.
Vom 13. Juni bis zum 12. Juli 2025 wird die Änderungsauflage der Rahmennutzungsplanung (Baureglement und Zonenplan) sowie die Waldfeststellung Neufeld durchgeführt. Die Unterlagen sind im Gemeindehaus 1, Eingangsbereich, einsehbar oder untenstehend zum Download bereit. Wer ein schutzwürdiges Interesse dartut, kann innert der publizierten Frist schriftlich Einsprache beim Gemeinderat resp. Kantonsforstamt (Waldfeststellung Neufeld) erheben. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Sachverhaltsdarstellung und eine Begründung zu enthalten.
Zonenplan
Zonenplan Änderungsauflage
Baureglement
Anhang zum Baureglement
Baureglement Änderungsauflage
Revision der Ortsplanung
Online-Umfrage Innenentwicklung
Quartieranalyse
Raumkonzept
Revision Ortsplanung - GIS-Analysen
Änderungen Zonenplan
Flächen Ein-, Um- und Auszonungen
Auswertung Vorprüfungsbericht AREG SG
Auswertung Mitwirkungseingaben
Auswertung kantonale Vorprüfung
Waldfeststellung Neufeld, Kurzbericht
Waldfeststellung Neufeld, Detailplan
Der Gemeinderat überzeugte sich vom Potenzial und der sozialethischen Einstellung von Mirjam Seliner-Diethelm gegenüber Alters- und Pflegethemen sowie der pragmatischen Einschätzung der betriebswirtschaftlichen Kosten- und Ertragsverhältnisse und den damit verbundenen Kenntnissen. Der Gemeinderat wählte sie als Nachfolgerin von Ursula Gubser. Sie wird nach Vereinbarung mit einem 80 % Pensum die Leitung des Alterszentrums Sonnhalde übernehmen und eine Weiterbildung in Gerontologie absolvieren. Die neue Stelleninhaberin ist verheiratet, Mutter zweier Kinder, Jahrgang 1983 und wohnhaft in Schänis.
Mirjam Seliner-Diethelm absolvierte eine Ausbildung als Institutionsleiterin im sozialen und sozialmedizinischen Bereich (eidg. Fachausweis) und führt aktuell den Betrieb des Chinderhus Rosengarten an drei Standorten (Uznach, Schmerikon, Ernetschwil). Sie baute diesen massgeblich mit auf. Ursprünglich liess sie sich als Kleinkinderzieherin ausbilden.
Der Gemeinderat wünscht der neuen Stelleninhaberin viel Erfolg und grosse Befriedigung in ihrer neuen Aufgabe.
Dienstag, 24. Juni 2025, 20.00 Uhr
Kulturzentrum Dröschi, Käsereistrasse 11, 8722 Kaltbrunn
Traktanden:
1. Begrüssung
2. Wahl der Stimmenzählenden
3. Abnahme der Rechnungen 2022 – 2024
4. Gutachten und Antrag: Sanierung Holzsperren Lochbächli
5. Genehmigung des Budgets 2026 – 2029
6. Wahlen:
– von zwei privaten Grundeigentümern in die Verwaltungskommission
– des Präsidiums der Verwaltungskommission
– der Geschäftsprüfungskommission
7. Vorstellung der Linthverwaltung als neue Unterhaltsverantwortliche
8. Allgemeine Umfrage / Diverses
Anschliessend: Fachvortrag ANJF, Lebensraum Bach:
Gewässerunterhalt mit Rücksicht auf die Natur
Zum Besuch der Mitgliederversammlung sind alle perimeterpflichtigen Grundeigentümer des Perimeter-Unternehmens Dorfbach herzlich eingeladen. Juristische Personen, Mit- und Gesamteigentümer gelten als ein Mitglied. Sie haben einen gemeinsamen Vertreter zu bestimmen. Alle Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht. Stellvertretung ist für höchstens ein Mitglied zulässig.
Zur Versammlung werden nur Stimmberechtigte zugelassen, welche ihren Stimmausweis vorzeigen. Fehlende Unterlagen und Stimmausweise können bis zum 24. Juni 2025, 11.30 Uhr, beim Sekretariat (Liegenschaften/Tiefbau, Gemeinde Kaltbrunn) nachverlangt werden.
Kaltbrunn, 23. April 2025 Verwaltungskommission PU Dorfbach
Das Burger-, Benkner- und Kaltbrunner Riet und das Aabach-Delta mit dem angrenzenden Flachmoor sind bei der lokalen Bevölkerung ein beliebtes Naherholungsgebiet und für Auswärtige ein attraktives Ausflugsziel. Der daraus entstehende Druck auf die Lebensräume seltener Tier- und Pflanzenarten hat in den letzten 20 Jahren spürbar zugenommen, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Corona- Pandemie. So müssen leider pro Jahr mehrere Hundert Verstösse gegen die Schutzverordnung und die Naturschutzgesetzgebung verzeichnet werden – und zwar nicht nur wegen freilaufender Hunde, deren Besitzer/innen das Betretungsverbot missachten.
Zur Sensibilisierung der Erholungssuchenden für die Einzigartigkeit dieser Schutzgebiete von nationaler Bedeutung soll ein Rangerdienst eingerichtet werden. Ratsvertretende der Gemeinden Uznach, Kaltbrunn und Schmerikon haben zusammen mit Vertretenden von Naturschutzvereinen, Pro Natura und Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) ein Konzept für einen Rangerdienst in der Linthebene erarbeitet. Diesem Konzept haben sich in der Folge auch Benken und Gommiswald angeschlossen, um die Naturschutzgebiete im Ricken oder auch die Wildruhezonen besser schützen zu können. Die Rangeraufgaben sollen an einen Rangerdienst vergeben werden, der bereits über genügend erfahrene Ranger/innen verfügt. Ihre Tätigkeit besteht vor allem in der Information und Sensibilisierung der Besucher/innen sowie der lokalen Bevölkerung. Das kann im Gespräch vor Ort, aber auch über Info-Broschüren, Exkursionen oder andere Anlässe erfolgen.
Weiter soll der Rangerdienst in den sensiblen Gebieten Nutzungskonflikte und Regelverstösse verhindern. Das Ausstellen von Bussen vor Ort ist vorerst nicht vorgesehen. Bei Bedarf (z.B. grosser Schaden oder wiederholter Regelverstoss / Uneinsichtigkeit) können aber die Wildhut oder die Fischereiaufsicht beigezogen werden oder Verzeigungen bei der Polizei erfolgen. Je nach gesammelten Erfahrung könnte dies für einen Regelbetrieb nach Bedarf geändert werden.
Je nach Gemeinde und Umfang ihrer Schutzgebiete / Schutzbedürfnisse fällt die Jahresarbeitszeit unterschiedlich hoch aus (im Durchschnitt zwischen 60 und 100 Stunden). Diese verteilt sich hälftig auf das Frühjahr und zu gleichen Teilen auf die übrigen drei Jahreszeiten, wobei während des Winters am wenigsten Beaufsichtigungsaufwand anfällt. An diesen Kosten beteiligt sich das ANJF mit 50 – 60 %, weshalb für die Pilotphase von drei Jahren mit Kosten von CHF 3000 bis 5000 pro Jahr und Gemeinde zu rechnen ist.
Das Bevölkerungswachstum und die sich wandelnden Sitten setzen die sensiblen Naturschutzgebiete unter Druck. Die Einführung eines Rangerdiensts ist notwendig geworden. Aufgrund der gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit können Synergien geschaffen und ein einheitliches Vorgehen ohne Schutzlücken sichergestellt werden.
Der Versuchsbetrieb wird zeigen, ob der Rangerdienst die Erwartungen erfüllt oder ob andere Mittel und Wege gesucht werden müssen, um die Naherholungsgebiete zu schützen, die massgeblich zur Wohnattraktivität der umliegenden Gemeinden beitragen.
Die Sommerferien stehen wieder vor der Türe. Haben Sie gültige Ausweise für Ihre Ferienreise ins Ausland? Die Erfahrung zeigt, dass der Andrang bei der Ausweisstelle in St. Gallen vor den Sommerferien gross ist und deshalb Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen.
Identitätskarte
Identitätskarten können direkt beim Einwohneramt Ihrer Gemeinde beantragt werden. Dazu ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
– ein aktuelles Passfoto, nicht älter als 1 Jahr
– alte Identitätskarte (wenn vorhanden)
– oder bei Verlust die Verlustanzeige der Polizei
Minderjährige müssen vom gesetzlichen Vertreter begleitet werden.
Kriterien für die Fotos einer ID
– Blick in die Kamera
– Offene Augen, geschlossener Mund
– Ohne Hut, keine Haare oder Hand im Gesicht
– Neutraler Hintergrund
– Grösse siehe Skizze
Gebühren und Gültigkeiten der Identitätskarten
– Erwachsene CHF 70.– (10 Jahre gültig)
– Kinder CHF 35.– (5 Jahre gültig)
Pass / Kombi-Angebot (Pass und ID)
Den (biometrischen) Pass müssen Sie bei der Ausweisstelle in St. Gallen beantragen. Auch hierfür ist ein persönlicher Besuch zwingend, da dabei Ihre biometrischen Daten aufgenommen werden. Es besteht dabei auch die Möglichkeit, das Kombi-Angebot (Pass und ID gleichzeitig) zu beantragen.
Den Antrag bzw. die Terminvereinbarung können Sie telefonisch unter 058 229 36 31 oder online unter www.migrationsamt.sg.ch (Ausweisbestellung) vornehmen.
Mitzunehmen ist lediglich der alte Pass bzw. ein anderer amtlicher Ausweis, sollten Sie noch keinen Pass besitzen. Das digitale Passfoto wird direkt vor Ort erstellt. Minderjährige oder Handlungsunfähige müssen zudem eine unterzeichnete Einwilligungserklärung inkl. Ausweis der Sorgeberechtigten mitnehmen.
Gebühren und Gültigkeiten des Passes / Kombi-Angebot (Pass und ID)
– Erwachsene CHF 145.– (10 Jahre gültig)
– Erwachsene Kombi (Pass und ID) CHF 158.– (10 Jahre gültig)
– Kinder CHF 65.– (5 Jahre gültig)
– Kinder Kombi (Pass und ID) CHF 78.– (5 Jahre gültig)
Die Gebühren sind bei der Kantonalen Ausweisstelle entweder bar oder per Kartenzahlung (Postcard oder EC-Karte) direkt zu bezahlen. Die Lieferfrist für die ID und den Pass beträgt ca. zehn Arbeitstage nach der persönlichen Vorsprache und Genehmigung durch die Ausweisstelle. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.schweizerpass.ch, www.migrationsamt.sg.ch>Schweizer Pass, ID oder beim Einwohneramt Kaltbrunn (055 228 63 01).
Wir wünschen Ihnen jetzt schon erholsame und schöne Ferien!
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 26. August 2024 beschlossen, der Bürgerversammlung vom 3. April 2025 die Auflösung des Fonds für Infrastruktur und Entwicklung zu beantragen und das Fondsvermögen von CHF 6 696 336.32 in die Ausgleichsreserve zu überführen. Damit wird eine bessere Verwendbarkeit sichergestellt. Ein Fondsbezug gemäss Reglement wäre gemäss den Richtlinien des Rechnungsmodells St. Galler Gemeinden (RMSG) nicht mehr möglich und das Fondsvermögen ist demzufolge blockiert. Die ursprüngliche Zweckbestimmung kann buchhalterisch nicht mehr umgesetzt werden. Einerseits dürfen keine Direktabschreibungen mehr vorgenommen und andererseits müssen Erwerbskosten für Liegenschaften im Finanzvermögen in der Bilanz aktiviert werden. Die Aufhebung des Fondsreglements wurde sowohl durch die externe Revisionsgesellschaft wie auch den Revisor des Amtes für Gemeinden und Bürgerrecht empfohlen.
Die Bürgerschaft stimmte am 3. April 2025 an der Bürgerversammlung dieser Vermögensüberführung zu.
Dieser Fonds wurde ursprünglich mit dem hälftigen Verkaufserlös der Baugrundstücke im Gebiet Altersheimliegenschaft gemäss Beschluss der Bürgerversammlung vom 25. März 2010 resp. des Gemeinderates vom 22. April 2010 geäufnet und ein diesbezügliches Reglement am 22. April 2010, in Kraft seit 1. Januar 2011, erlassen. Die andere Hälfte des Verkaufserlöses wurde für das Abtragen der Schulden verwendet.
Die Aufhebung eines Reglementes untersteht gemäss Gemeindegesetz dem fakultativen Referendum. Das fakultative Referendum kommt zustande und eine Urnenabstimmung über die Auflösung des Fondsreglementes wäre anzuberaumen, wenn innert der 40-tägigen Frist, vom 16. Mai bis 24. Juni 2025, 325 Unterschriften von in Kaltbrunn wohnhaften Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Die Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Reglement Fonds für Entwicklung und Infrastruktur
Gemeinderatsbeschluss Aufhebung
Inserat
Kaltbrunn / Uznach – Sanierung Uznacher- und Gasterstrasse, Abschnitt Einmündung Bachtelstrasse bis Rotfarb, 7. April bis Oktober 2025
Am Montag, 7. April 2025, sind die Bauarbeiten für die Sanierung der Uznacher- und Gasterstrasse im Abschnitt Einmündung Bachtelstrasse bis Rotfarb gestartet. Das kantonale
Tiefbauamt erneuert den Strassenbelag sowie das Trottoir und den gemeinsamen Rad- und Gehweg auf einer Länge von rund 430 m. Ein lärmarmer Belag reduziert künftig den Strassenlärm und erhöht den Fahrkomfort. Gleichzeitig erstellt die Wasserversorgung Uznach eine neue Wasserverbundsleitung zwischen den Gemeinden Uznach und Kaltbrunn auf einer Länge von rund 140 m. Der bestehende Verbindungsschacht zwischen Uznach und Kaltbrunn entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und muss deshalb erneuert und verschoben werden. Zudem wird eine neue Wasserleitung in den Gasterweg verlegt. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Oktober 2025.
Die Bauarbeiten werden in mehreren Etappen ausgeführt. Phasenweise wird der Verkehr einspurig geführt. Eine Lichtsignalanlage oder ein Verkehrsdienst regelt den Verkehr. Es ist mit Verkehrsbehinderungen und längeren Fahrzeiten zu rechnen. Innerhalb des Baubereichs sind die angrenzenden Liegenschaften mit wenigen Ausnahmen mit Fahrzeugen zugänglich.
Betroffene werden direkt informiert.
Für Fussgängerinnen und Fussgänger steht während der ganzen Bauzeit ein gesicherter Fussweg zur Verfügung.
Das kantonale Tiefbauamt, die Wasserversorgung Uznach und das beauftragte Unternehmen setzen sich dafür ein, die Behinderungen auf ein Minimum zu beschränken und danken für das Verständnis.