Offene Stellen
Wir suchen per sofort oder nach Vereinbarung eine/n
Mitarbeiter oder Mitarbeiterin Bauverwaltung (80 - 100%)
Ihre Aufgaben
- administrative Bearbeitung von Baugesuchen und Baubewilligungen
- Verfassen von Bauentscheiden, Baufreigaben, Protokollen und Stellungnahmen
- Auskünfte erteilen über baurechtliche Fragen am Schalter und am Telefon
- Abschluss von Bauakten und Archivierung
- Mitarbeit Lehrlingsausbildung
Ihr Profil
- bautechnische oder kaufmännische Grundausbildung mit Erfahrung in einer öffentlichen Bauverwaltung, idealerweise Abschluss der Vertiefung Bau und Umwelt oder die Bereitschaft sich entsprechend weiterzubilden
- Freude am Umgang mit Kundinnen und Kunden
- räumliches Vorstellungsvermögen im Umgang mit Plandossiers
- flexible, zuverlässige und aufgeschlossene Persönlichkeit
- sichere mündliche und schriftliche Ausdrucksweise
- fundierte PC-Kenntnisse (CMI Bau, MS-Office)
Unser Angebot
- ein spannendes, verantwortungsvolles und vielseitiges Aufgabengebiet mit Gestaltungsspielraum
- kurze Entscheidungswege und ein motiviertes, kollegiales Team an Ihrer Seite
- attraktive Anstellungsbedingungen mit Jahresarbeitszeit und individuellen Weiterbildungsmöglichkeiten
Spricht Sie diese herausfordernde und spannende Aufgabe an? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung an gemeinde@kaltbrunn.ch. Weitere Auskünfte erhalten Sie von Stefanie Lienhard, Leiterin Bauverwaltung, 058 228 63 10 oder stefanie.lienhard@kaltbrunn.ch.
Aktuelles
Briefliches abstimmen kann ganz einfach sein - mit E-Voting. Zudem vereinfachen Sie dem Stimmbüro das Auszählen der Stimmabgaben.
Mit untenstehendem Video wird Ihnen das Einrichten von E-Voting erklärt.
Mit Schreiben vom 9. Dezember 2025 wandte sich die St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG an den Gemeinderat und informierte über den Verzicht auf das reservierte
Neufeld-Grundstück und den Rückzug aus dem Sondernutzungsplan- und Baubewilligungsverfahren.
Dieser Entscheid wird hauptsächlich mit der während der Projektierungsphase veränderten wirtschaftlichen Gesamtsituation und den Rahmenbedingungen begründet. Die Wirtschaftlichkeit in der ursprünglich geplanten Form sei aufgrund der überproportionalen Bauteuerung nicht mehr gegeben. Die Projektierungsdauer sei für das Projekt zu lang gewesen, u. a. auch wegen eines Rechtsmittelverfahrens. Beide Faktoren hätten die Kosten und Risiken zusätzlich erhöht. Unter diesen Voraussetzungen könne das Projekt nicht verantwortungsvoll weiterverfolgt werden.
Obwohl die Begründungen nachvollziehbar sind, bedauert der Gemeinderat den Rücktritt der SAK AG vom Reservationsvertrag und aus dem Sondernutzungsplanverfahren.
Die freiwerdende Fläche von ca. 1500 m2 wird frühestens nach Rechtskraft des Sondernutzungsplanverfahrens neu ausgeschrieben werden. Die Gemeindekanzlei führt eine Interessentenliste.
Der Gemeinderat verabschiedete an seiner Sitzung vom 3. Februar 2026 den Sondernutzungsplan Festlegung Gewässerraum Dorfbach Nord (Gebiet Obermühle), nach Behandlung
der Einsprachen, zuhanden der kantonalen Genehmigung durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG). Dieser Sondernutzungplan stellt die planerische Grundlage und Raumausscheidung für das geplante Gesamtprojekt/Hochwasserschutzprojekt Obermühle dar.
Der Sondernutzungsplan Arbeitsgebiet Neufeld lag vom 16. Januar bis und mit 14. Februar 2026 öffentlich auf. Die eingegangene Einsprache konnte behandelt werden. Der Gemeinderat verabschiedete an seiner Sitzung vom 23. Februar 2026 den Sondernutzungsplan Arbeitsgebiet Neufeld zuhanden der kantonalen Genehmigung durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG). Mit diesem Sondernutzungsplan wird das Arbeitsgebiet Neufeld mit ca. 35 000 m2 Bauland für Gewerbe und Industrie entwickelt.
Nach erfolgten Genehmigungen könnten die Einspracheentscheide inkl. Genehmigungsverfügung mit Rekurs angefochten werden. Die Genehmigung selbst bedeutet folglich noch keine automatische Rechtskraft der Sondernutzungsplanungen.
Bis zum Ablauf der Einreichefrist sind für die Ersatzwahl nachfolgende Wahlvorschläge eingegangen:
- Helbling Michael, 1988, Gemeindeschreiber/Jurist, FDP
- Semeraro Sascha, 1999, Bauleiter Hochbau, Die Mitte Kaltbrunn
Die Wahlvorschläge und die Namen der Unterzeichnenden können bei der Gemeinderatskanzlei Kaltbrunn vom 04. bis 18. März 2026 eingesehen werden.
Im ersten Wahlgang gilt das absolute Mehr. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 16. August 2026 statt. Im zweiten Wahlgang ist eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.
Die Sömmerungsvorschriften für den Auftrieb von Vieh auf Alpen und gemeinsame Weiden sind inhaltlich weitgehend identisch mit denjenigen vom Vorjahr.
BVD (Bovine Virus-Diarrhoe)
Es dürfen nur Rinder aufgeführt werden, die keinen Sperrmassnahmen unterliegen. Es wird den für die Sömmerung verantwortlichen Tierhaltern oder Tierhalterinnen empfohlen, den BVD-Status der Tiere auf der Tierverkehrsdatenbank zu kontrollieren. Ausnahmen kann der Kantonstierarzt unter sichernden Bedingungen gewähren. Sämtliche Aborte und Totgeburten sind auf jeden Fall auf BVD untersuchen zu lassen.
Moderhinke
Es dürfen nur Tiere aus Tierhaltungen mit dem Moderhinke-Status «frei» in Sömmerungsbetriebe verstellt werden. Alle Alpen im Kanton St. Gallen müssen mittels Beprobung bei der Abalpung auf Moderhinke untersucht werden.
Tierverkehrsdatenbank (TVD): Meldungen für Sömmerungstiere, Kennzeichnung
Sämtliche Zu- und Abgänge von Tieren der Rinder-, Schaf- und Ziegengattung sind durch den Alpverantwortlichen der TVD über das Portal www.agate.ch innerhalb von drei Arbeitstagen zu melden. Es müssen auch alle Schafe und alle ab 1. Januar 2020 geborenen Ziegen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet sein (Schaf: eine Ohrmarke mit Mikrochip).
Schweine müssen von den Alpbewirtschaftern der TVD ebenfalls via das Portal www.agate.ch gemeldet werden. Dabei reicht es, pro Meldung die Anzahl Schweine, den Herkunftsbetrieb und das Datum des Zugangs anzugeben.
Pferde: Der Equideneigentümer muss die Standortveränderung über www.agate.ch auf den Sömmerungsbetrieb melden, sofern diese länger als 30 Tage dauert.
Hunde: Die Halter von Hunden tragen für die Dauer des Alpaufenthaltes in der Hundedatenbank AMICUS (www.amicus.ch) die Adresse der Alp ein.
Sömmerung Vorarlberg
Für die Sömmerung in Vorarlberg sind die Vorschriften des Landes Vorarlberg zu beachten und rechtzeitig zu erfragen. Wegen der in Vorarlberg vorkommenden Hirschtuberkulose werden die gesömmerten Rinder nach ihrer Rückkehr in die Schweiz unter Verbringungssperre gestellt und amtstierärztlich überwacht.
Die Vorschriften können unter https://www.sg.ch/umwelt-natur/veterinaerwesen/unterwegs-mit-tieren/soemmerung.html abgerufen werden.
Veterinärdienst des Kantons St.Gallen
Februar 2026