Aktuelles
Das öffentliche Mitwirkungsverfahren für den Sondernutzungsplan Günterstall fand vom 24. Januar bis 21. Februar 2024 statt. Es gingen insgesamt fünf Mitwirkungseingaben ein, welche durch das Planungsteam beantwortet und durch den Gemeinderat kommentiert und genehmigt wurden. Die Mitwirkenden erhielten vorab einen Auszug ihrer Mitwirkungsantwort. Der anonymisierte Mitwirkungsbericht wird ab dem 17. Januar 2025 auf der Homepage der Gemeinde Kaltbrunn sowie im Eingangsbereich des Gemeindehauses 1, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn, aufgelegt. Nach abgeschlossener Mitwirkung erfolgt als nächster Schritt die öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit. Die Ankündigung der öffentlichen Auflage wird zum gegebenen Zeitpunkt erfolgen.
Das Reglement über die Kosten der Nachführung der amtlichen Vermessung vom 17. April 1997, in Kraft seit 1. Mai 1997, ist aufgrund einer formell geänderten Gesetzgrundlage der kantonalen Vermessungsverordnung ohne materielle Auswirkungen zu revidieren. Unveränderter Inhalt dieses Reglementes ist und bleibt die direkte Verrechenbarkeit der tatsächlichen Kosten für die Nachführung der amtlichen Vermessung gemäss den vom Bau- und Umweltdepartement genehmigten Leistungs- und Regietarifen an die Verursacher.
Die Verrechnung wird direkt vom Nachführungsgeometer an die Verursacher vorgenommen.
Der Gemeinderat hat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums das revidierte Reglement erlassen und das aktuell noch gültige Reglement per Rechtskraft des neuen Erlasses ausser Kraft gesetzt. Nach Gemeindegesetz und Gemeindeordnung unterliegt der Erlass resp. die Aufhebung von allgemeinverbindlichen Reglementen dem fakultativen Referendum.
Die Referendumsfrist läuft vom 17. Januar bis 25. Februar 2025. Ein Referendumsbegehren hat 325 gültige Unterschriften von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, wohnhaft in Kaltbrunn, aufzuweisen. Der Unterschriftenbogen ist auf der Gemeindekanzlei zu beziehen. Der Referendumserlass liegt im Eingangsbereich des Gemeindehauses 1, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn auf.
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist gemäss den rechtlichen Vorgaben an den Gemeinderat Kaltbrunn, Dorfstrasse 5, 8722Kaltbrunn, einzureichen.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2024 auf Antrag der Energiekommission und Empfehlung der Energieagentur beschlossen, den Ersatz von fossilen Heizungsanlagen durch erneuerbare Energien nur noch bis zu einer Leistung von 70 kW mit einer Pauschalzahlung von CHF 1000.– zu fördern. Dies entspricht einem älteren MFH mit ca. 15 Wohnungen und ca. 1500 m2 beheizter Fläche. Heizungsanlagen ab 70 kW werden ab dem Jahr 2025 durch den Bund finanziert. PV-Anlagen sind nur auf bestehenden Gebäuden und nicht auf Neubauten förderberechtigt.
Die angepassten Vollzugsvorschriften zum Energieförderprogramm können auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.
Vollzugsvorschriften Energieförderprogramm
Beschluss Gemeinderat
Als vorbereitende Massnahme für die Änderungsauflage der Rahmennutzungsplanung ist vorgängig das Mitwirkungsverfahren zur Waldfeststellung Detailplan Nr. 5a Neufeld durchzuführen. Der Planungsbericht und der Detailplan wurden durch das Kantonsforstamt vorgeprüft. Nach erfolgter Mitwirkung erlässt das Kantonsforstamt die Waldfeststellung Neufeld anhand des Detailplans Nr. 5a. Dieser Erlass ist Bestandteil der nachfolgenden Änderungsauflage der Rahmennutzungsplanung.
Im Gebiet Neufeld wird daher die Waldgrenze mit dem neuen Detailplan 5a festgelegt, weil die Waldgrenzen südlich des Dorfbaches im Gebiet Neufeld entlang der Bauzone noch Nicht durchgehend festgesetzt wurden. Somit handelt es sich um eine formelle Nachführung ohne materielle Auswirkungen für die Grundeigentümerschaft. Für die betroffene Grundeigentümerschaft wird durch die Waldfeststellung die Rechtssicherheit gestärkt. Da der Wald in seiner heutigen Ausdehnung entlang der Bauzone gesichert wird, bleibt die Bebaubarkeit der Grundstücke unverändert.
Das öffentliche Mitwirkungsverfahren wird vom 17. Januar bis zum 31. Januar 2025 durchgeführt. Eingaben können auf www.mitwirken-kaltbrunn.ch registriert oder der Gemeindekanzlei, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn abgegeben werden. Die Unterlagen liegen elektronisch auf der Mitwirkungsplattform und physisch im Eingangsbereich des Gemeindehauses 1, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn auf.
Das Mitwirkungsverfahren bezweckt im Grundsatz die Beteiligung der Bevölkerung und weitere Interessenskreise an öffentlichen Planungsvorhaben zu deren breiteren Akzeptanz und Projektverbesserung. Es sind in diesem Verfahrensabschnitt lediglich Einwendungen und (noch) keine Einsprachen (Rechtsmittel) möglich.
Am Dienstag 07. Januar 2025 haben Sie die Möglichkeit, Ihren Christbaum gratis entsorgen zu lassen. Dieser wird entlang der Kehrichtsammelrute ab 07.00 Uhr eingesammelt.
ACHTUNG: Es werden nur Christbäume eingesammelt, KEIN Grüngut.
Wir suchen auf 01. März 2025 oder nach Vereinbarung eine/n
Leiter/in Bauverwaltung (80 - 100 %)
Ihre Aufgaben
- fachliche und personelle Führung der Bauverwaltung
- Verantwortung für gesetzeskonforme Abläufe der Baubewilligungsverfahren
- Ansprechpartner/in für Bauherren/innen, Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros sowie für interne und kantonale Fachstellen
- administratives Begleiten und Vorbereiten von Baugesuchen z.H. der Baukommission
- Projektbegleitung und Führen von Rechtsmittelverfahren
- Kontroll- und Vollzugstätigkeiten, insbesondere gemäss Planungs- und Baugesetz
- Mitarbeit und Beratung in Ausschuss-Gremien im Rahmen der Ortsplanungsrevision resp. weiteren Planungsverfahren
Ihr Profil
- qualifizierte Ausbildung in den Bereichen Bauverwaltung, Planung und Baurecht
- fundierte Kenntnisse im Bau-, Planungs-, Verfahrensrecht
- mehrjährige Berufs- und Führungserfahrung
- durchsetzungsstarke und belastbare Persönlichkeit
- organisatorische und kommunikative Fähigkeiten
- hohe Sozialkompetenz, kundenorientierte und exakte Arbeitsweise
- vernetztes Denken und Handeln, sprachliche Gewandtheit im schriftlichen Ausdruck
Unser Angebot
- externe Unterstützung im Rahmen von Baugesuchprüfungen, Brandschutz und Abwasser
- ein interessantes, abwechslungsreiches, verantwortungsvolles und vielseitiges Aufgabengebiet mit hoher Eigenverantwortung
- ein dynamisches, engagiertes und entwicklungsfähiges Arbeitsumfeld mit Gestaltungsspielraum
- ein motiviertes Team, das Sie in Ihrer Tätigkeit unterstützt
- attraktive Anstellungsbedingungen mit Jahresarbeitszeit und berufsorientierten Weiterbildungsmöglichkeiten
Spricht Sie diese herausfordernde und spannende Aufgabe an? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 31. Januar 2025 an gemeinde@kaltbrunn.ch. Weitere Auskünfte erhalten Sie von Michael Helbling, Gemeindeschreiber, 058 228 63 21 oder michael.helbling@kaltbrunn.ch
Am 18. November hat sich der Gemeinderat zum ersten Mal in der neuen Zusammensetzung getroffen und sich für die neue Legislatur 2025-2028 konstituiert:
Konstituierungsliste
Aus den Gremien sind insgesamt folgende Rücktritte zu verzeichnen:
Monika Thoma Rücktritt: Mitglied Gemeinderat per 31.12.2024
Martin Eberhard Rücktritt: Mitglied Geschäftsprüfungskommission per 31.12.2024
Ulrike Schöbi Rücktritt: Mitglied Geschäftsprüfungskommission per 31.12.2024
Christoph Frei Rücktritt: Mitglied Geschäftsprüfungskommission per 31.12.2024
René Hager Rücktritt: Mitglied Einbürgerungsrat per 31.12.2024 Markus Schatt Rücktritt: Mitglied Kommission Alterszentrum Sonnhalde per 31.12.2024
Regula Kamber Rücktritt: Mitglied Kommission Alterszentrum Sonnhalde per 31.12.2024
Doris Oberholzer Rücktritt: Mitglied Kulturkommission per 31.12.2024 Ruedi Seliner Rücktritt: Mitglied Marktkommission per 31.12.2024
Bernhard Fäh Rücktritt: Pflanzenschutzaufseher und Feuerbrandbeauftragter per 31.12.2024
Andreas Meier Rücktritt: Jugendkommission Benken-Kaltbrunn per 31.12.2024
Joe Fritschi Rücktritt: Energie-/GIS-Kommission auf Sommer 2025
Noldi Eicher Rücktritt: Energie-Kommission per 31.12.2024
Den abtretenden Behörden- und Kommissionsmitglieder wird für ihren jahrelangen Einsatz zugunsten der Politischen Gemeinde Kaltbrunn herzlich gedankt.
Die bestehenden Ortseingangstafeln an den Dorfeingängen von Kaltbrunn werden durch neue digitale Informationstafeln ersetzt. Der Gemeinderat verfolgt damit die Strategie, die Bevölkerung schnell und ressourcenschonend zu informieren. Die Tafeln werden ab dem 1. Januar 2025 in Betrieb genommen. Die Benutzungsrichtlinien zu den digitalen Informationstafeln finden Sie unter www.kaltbrunn.ch/verwaltung/online-schalter.
Betriebsrichtlinien Anzeigemonitore
Standorte der digitalen Informationstafeln
Die neuen Ortseingangstafeln sind an der Uznacherstrasse bei der Zufahrt zur Hofstrasse, an der Rickenstrasse im Gebiet Pfrundweid und an der Gasterstrasse bei der Hofzufahrt Bruggacker (Baumfreunde) installiert. Beim Rössligut ist neben dem Eingang der Postfiliale zusätzlich ein Informationsbildschirm angebracht. An allen Standorten werden dieselben Informationen publiziert. Die neuen digitalen Informationstafeln ersetzen die bestehenden Ortseingangstafeln und die Plakatständer im Dorfzentrum. An der Benknerstrasse ist ebenfalls eine digitale Informationstafel geplant. Mit mehreren Grundeigentümern wurden Gespräche geführt. Bisher konnte noch kein geeigneter Standort für die Tafel gefunden werden.
Informationen und Anlässen Auf den Bildschirmen können Neuigkeiten
und Anlässe von öffentlichem Interesse mit Bezug zu Kaltbrunn publiziert werden. Zur Publikation berechtigt sind die in Kaltbrunn tätigen Vereine, die Politische Gemeinde und die öffentlich-rechtlichen Korporationen. Die Aufschaltung erfolgt frühestens drei Wochen vor der Veranstaltung während maximal drei Wochen.
Die folgenden Informationen sind mindestens sieben Tage vor der ersten Veröffentlichung per EMail an die Abteilung Liegenschaften/Tiefbau liegenschaften-tiefbau@kaltbrunn.ch zu senden:
– Titel Anlass
– Veranstalter
– Ort
– Wochentag, Datum, Uhrzeit
– Vereins- und/oder Veranstaltungslogo in guter Qualität
– Digitaler Flyer (wenn vorhanden)
Die Gestaltung erfolgt durch die Abteilung Liegenschaften/Tiefbau. Die Publikation ist kostenlos.
Marco Fischli reichte dem Gemeinderat seinen Rücktritt aus der Baukommission per Ende des Jahres 2023 aus beruflichen Gründen ein.
Marco Fischli war seit dem Jahr 2018 Mitglied der Baukommission und konnte sein Fachwissen als diplomierter Raumplaner in die Kommission einbringen.
Der Gemeinderat bedankt sich bei Marco Fischli für sein langjähriges, sehr geschätztes Engagement.
Mit Patricia Wenk, Raum- und Verkehrsplanerin, konnte die Vakanz per 1. Januar 2024 erneut mit einer Fachkraft besetzt werden. Der Gemeinderat freut sich über die Zusage von Patricia Wenk und auf die Zusammenarbeit.
Die Baukommission setzt sich somit ab 1. Januar 2024 wie folgt zusammen:
– Brunner-Gmür Daniela, Vorsitz von Amtes wegen
– Thoma-Rüdisüli Monika, stv. Ressortverantwortliche Raum und Umwelt
– Wenk Patricia, dipl. Ing. FH, Raumplanerin
– Hunziker Urs, dipl. Architekt ETH/SIA
– Schrepfer Michael, dipl. Architekt AAM, M SC arch. USI
– Etterlin Lukas, Aktuar ohne Stimmrecht