Offene Stellen
Was ist zu tun, wenn wieder ein Wasserhahn tropft, das Türschloss klemmt oder die Heizung aussteigt? Bei uns erhältst du einen Blick hinter die Kulissen unserer Schul- und Gemeindeanlagen. Auf August 2027 ist in der Gemeinde Kaltbrunn (Schule) eine Lehrstelle als
Fachmann oder Fachfrau Betriebsunterhalt EFZ Hausdienst
zu besetzen.
Deine Aufgaben
- Reinigung von Schulzimmern, Turnhallen, sanitäre Anlagen
- Reparaturarbeiten im und am Gebäude
- Kontrollaufgaben und Wartungen der Haustechnik
- Abfallbewirtschaftung
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Mitarbeit bei schulischen Veranstaltungen
Unsere Erwartungen
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- freundliches und gepflegtes Auftreten
- lernbereite und begeisterungsfähige Persönlichkeit
- Verantwortungsbewusstsein
- Selbständigkeit, Interesse und Engagement
- gute Auffassungsgabe
- exakte und zuverlässige Arbeitsweise
- Sinn für Sauberkeit und Ordnung
- körperliche Belastbarkeit
- handwerkliches Geschick
Unser Angebot
- eine umfassende und interessante 3-jährige Ausbildung
- abwechslungsreiche und vielseitige Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen des Hausdienstes
- ein freundliches, kollegiales und hilfsbereites Arbeitsumfeld
- ein motiviertes Ausbildungsteam
- moderne Infrastruktur
Bist du an der Lehrstelle interessiert?
Wir freuen uns auf deine Bewerbung mit Lebenslauf, Zeugniskopien, Stellwerk-Test, Multicheck an gemeinde@kaltbrunn.ch. Weitere Auskünfte erhältst du vom Leiter Hausdienst, Robert Hohl, robert.hohl@schule-kaltbrunn.ch oder 055 293 44 03.
Bist du auf der Suche nach einer interessanten und abwechslungsreichen Grundbildung? Dann bist du bei uns genau richtig! Wir suchen ein motiviertes, engagiertes Talent, das entdecken möchte, wie spannend und vielseitig die Arbeit bei der Gemeinde sein kann – alles andere als eintönig oder verstaubt.
Die Gemeinde Kaltbrunn bietet per August 2027 eine Lehrstelle in der öffentlichen Verwaltung als
Kauffrau / Kaufmann EFZ
Während der Ausbildung erhältst du umfassende Einblicke in die verschiedenen Verwaltungsbereiche. Du lernst die vielfältigen Aufgaben einer modernen Gemeindeverwaltung hautnah kennen und wirst in den abwechslungsreichen Arbeitsalltag eingebunden.
Das bringst du mit
- solide Schulleistungen (3 Jahre Sekundarschule) sowie gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- grosses Interesse an Büroarbeit
- gute Anwenderkenntnisse am PC (inkl. Zehnfingersystem)
- Freude am Umgang mit Menschen
- Offenheit, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
- vernetztes Denken und rasche Auffassungsgabe
Wir bieten dir
- eine breit gefächerte und praxisorientierte Ausbildung in den verschiedenen Verwaltungsbereichen
- aktive Mitarbeit im Arbeitsalltag und grosse Wertschätzung für Lernende
- ein angenehmes Arbeitsklima mit einem hilfsbereiten und aufgestellten Team
- moderne Arbeitsplätze sowie attraktive Anstellungsbedingungen mit Jahresarbeitszeit
Bist du an der Lehrstelle interessiert?
Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung an gemeinde@kaltbrunn.ch. Für Fragen steht dir unsere Bildungsverantwortliche, Esther Gmür gerne zur Verfügung: 058 228 63 23 / esther.gmuer@kaltbrunn.ch.
Aktuelles
Aufgrund der vergangenen trockenen und niederschlagsarmen Tage und Wochen führt die ausgeprägte Trockenheit zu einem erhöhten Brandrisiko, das die Natur schädigen, Menschenleben gefährden und Sachwerte zerstören kann. Die Gemeinde Kaltbrunn ist teilweise exponiert ausgerichtet. Die Brandgefahr ist dadurch naturgemäss grösser als in anderen Regionen / Gemeinden im Kanton St. Gallen. Diese Umstände gebieten, entsprechende Anordnungen zur Schadenverhütung zu erlassen. Gemäss Art. 47 Abs. 1 des kantonalen Gesetzes über den Feuerschutz (sGS 871.1, abgekürzt FSG) können das zuständige Departement oder der Gemeinderat unter besonderen, die Feuergefahr erhöhten Umständen, wie ausserordentliche Trockenheit, Wasserknappheit oder Grossanlässe vorübergehende besondere Feuerschutzvorschriften erlassen. Diese Vorschriften des Gemeinderates unterstehen nicht dem fakultativen Referendum (Art.47 Abs.2 FSG).
Der Gemeinderat Kaltbrunn erlässt gestützt auf Art. 47 Abs. 1 FSG folgende Allgemeinverfügung:
- Auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Kaltbrunn ist im Wald und in Waldesnähe insbesondere das Entzünden von Feuer sowie das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Raucherwaren ab sofort und bis auf Widerruf verboten.
- Einem Rekurs gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Rechtsmittel
Gegen Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung kann innert 14 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Gegen Ziffer 2 dieser Allgemeinverfugung kann innert 5 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die Trockenheit im Kanton St. Gallen nimmt rasch zu. Nach zwei schneearmen Wintern in Folge gab es auch im Frühling 2026 ein deutliches Niederschlagsdefizit. Das Jahr 2026 ist bisher insgesamt viel zu trocken. Rund die Hälfte der Flüsse und Bäche führen Niedrigwasser. Sie sinken ebenso wie die Grundwasserstände kontinuierlich weiter.
Die Seepegelstände sind ebenfalls für die Saison sehr tief. Gleichzeitig liegen die Wassertemperaturen der Bäche und Seen 3 bis 5 Grad über den saisonal üblichen Werten. Dies ist eine Gefahr für Wasserlebewesen.
2026 ähnlich wie die Rekordsommer 2003, 2018
Die Trockenheitslage im Kanton St. Gallen hat sich in den letzten Wochen schnell und deutlich verschlechtert. Sie ist mittlerweile mit der Situation in den Rekordsommern von 2003 und 2018 vergleichbar. Ohne flächendeckende und regelmässig wiederkehrende Niederschläge werden die Abflüsse, Seewasserstände und Grundwasserstände weiter sinken. Lokale Gewitter geben keine Entspannung der Trockenheitssituation.
Verbot von Wasserentnahmen im gesamten Kanton
Der Fachstab Trockenheit des Kantons St. Gallen hat die Naturgefahrenstufe für Trockenheit im Linthgebiet und weiteren Gefahrenregionen auf Stufe 3 (erhebliche Gefahr) erhöht.
Per sofort ist per Allgemeinverfügung der Gemeingebrauch von öffentlichen Oberflächengewässern im gesamten Kanton eingeschränkt. Weitere Informationen dazu finden Sie Infos Kanton SG. Bitte beachten Sie folgende Massnahmen und Verhaltensweisen
Erhebliche Waldbrandgefahr
Die anhaltende Trockenheit und die grosse Hitze verschärfen auch die Waldbrandgefahr. Das Kantonsforstamt hat letzten Freitag im ganzen Kanton die Waldbrandgefahr Stufe 3 (erhebliche Gefahr) eingeführt. So ist ein besonders vorsichtiger Umgang mit Feuer in der Natur gefordert. Schon brennende Streichhölzer und Funkenflug eines Grillfeuers können einen Brand entfachen.
Sicher durch die Hitze
Nicht nur die Natur ist von der anhaltenden Hitze betroffen. Auch für die Bevölkerung sind die anhaltend hohen Temperaturen eine Herausforderung. Mit dem St. Galler Hitzeaktionsplan wurden langfristige und gezielte Massnahmen ergriffen, für einen besseren Umgang mit den steigenden Temperaturen.
An heissen Tagen ist es wichtig, auf sich selbst und andere zu achten. Mit Informationen, Empfehlungen und Tipps unterstützt die Fachstelle bei der Vorbereitung und im Umgang mit hohen Temperaturen.
Im Zusammenhang mit dem geplanten Bauvorhaben der Käsereiliegenschaften Kaltbrunn AG auf der Parzelle Nr. 441 ist zur Sicherstellung der hinreichenden Erschliessung ein stellenweiser Ausbau des Hüttenwegs sowie der Sägereistrasse erforderlich. Der Gemeinderat Kaltbrunn hat in Anwendung von Art. 39 ff des kantonalen Strassengesetzes
(sGS 732.1, StrG) und nach Durchführung des Mitwirkungsverfahrens erlassen:
Teilstrassenplan Hüttenweg und Sägereistrasse.
Die Linienführung wird unter Anwendung von Art. 44 Abs. 2 StrG aufgrund der Geringfügigkeit nicht visiert.
Zusammen mit dem oben erwähnten Teilstrassenplan wird folgendes Baugesuch gemäss Art. 138 ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, PBG) koordiniert und während derselben Frist öffentlich aufgelegt:
Baugesuch Nr. 2025045 der Käsereiliegenschaften Kaltbrunn AG, Kaltbrunn, für den Abbruch des Schweinestalls Vers. Nr. 789 und den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern
Vers. Nrn. 2355 und 2356 mit Tiefgarage auf der Parz. Nr. 441.
Bauherrschaft
Käsereiliegenschaften Kaltbrunn AG, Grossfeld 1852, 8722 Kaltbrunn
Grundeigentümer
Käsereiliegenschaften Kaltbrunn AG, Grossfeld 1852, 8722 Kaltbrunn
Standort
Grundstücke Nrn. 441, 439 und 744, Hüttenweg 789, 8722 Kaltbrunn
Öffentliche Auflage
Der Teilstrassenplan und das Baugesuch sowie die Projekt- und Planunterlagen liegen während 30 Tagen vom 18. Juni 2026 bis und mit 17. Juli 2026 in der Bauverwaltung Kaltbrunn, Dorfstrasse 7, 8722 Kaltbrunn, zur Einsicht auf.
Gegen den Teilstrassenplan und das Baugesuch kann innert der Auflagefrist schriftlich und begründete Einsprache erhoben werden.
Rechtsmittel Teilstrassenplan
Schriftliche und begründete Einsprachen gegen den Teilstrassenplan können, gemäss Art. 45 des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; StrG), während der Auflagefrist beim Gemeinderat Kaltbrunn, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn, erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Rechtsmittel Baugesuch
Gemäss Art. 153 ff. PBG sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung während der Auflagefrist von 30 Tagen der Baukommission Kaltbrunn einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.
Planunterlagen
Situationsplan Baugesuch
Situation + Normalprofil
Situation Wendemanöver
Technischer Bericht
Situation Teilstrassenplan
Die Sommerferien stehen wieder vor der Türe. Haben Sie gültige Ausweise für Ihre Ferienreise ins Ausland? Die Erfahrung zeigt, dass der Andrang bei der Ausweisstelle in St. Gallen vor den Sommerferien gross ist und deshalb Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen.
Identitätskarte
Identitätskarten können direkt beim Einwohneramt Ihrer Gemeinde beantragt werden. Dazu ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- ein aktuelles Passfoto, nicht älter als 1 Jahr (Kriterien: siehe unten)
- alte Identitätskarte (wenn vorhanden)
- oder bei Verlust die Verlustanzeige der Polizei
Minderjährige müssen vom gesetzlichen Vertreter begleitet werden.
Gebühren und Gültigkeiten der Identitätskarten:
- Erwachsene CHF 70.– (10 Jahre gültig)
- Kinder CHF 35.– (5 Jahre gültig)
Kriterien für die Fotos einer ID:
- Blick in die Kamera
- Offene Augen, geschlossener Mund
- Ohne Hut, keine Haare oder Hand im Gesicht
- Neutraler Hintergrund
Pass / Kombi-Angebot (Pass und ID)
Den (biometrischen) Pass müssen Sie bei der Ausweisstelle in St. Gallen beantragen. Auch hierfür ist ein persönlicher Besuch zwingend, da dabei Ihre biometrischen Daten aufgenommen werden. Es besteht dabei auch die Möglichkeit, das Kombi-Angebot (Pass und ID gleichzeitig) zu beantragen.
Den Antrag bzw. die Terminvereinbarung können Sie telefonisch unter 058 229 36 31 oder online unter www.migrationsamt.sg.ch (Ausweisbestellung) vornehmen. Mitzunehmen ist lediglich der alte Pass bzw. ein anderer amtlicher Ausweis, sollten Sie noch keinen Pass besitzen. Das digitale Passfoto wird direkt vor Ort erstellt. Minderjährige oder Handlungs-unfähige müssen zudem eine unterzeichnete Einwilligungserklärung inkl. Ausweis der Sorgeberechtigten mitnehmen.
Gebühren und Gültigkeiten des Passes / Kombi-Angebot (Pass und ID)
- Erwachsene CHF 145.– (10 Jahre gültig)
- Erwachsene Kombi (Pass und ID) CHF 158.– (10 Jahre gültig)
- Kinder CHF 65.– (5 Jahre gültig)
- Kinder Kombi (Pass und ID) CHF 78.– (5 Jahre gültig)
Die Gebühren sind bei der Kantonalen Ausweisstelle entweder bar oder per Kartenzahlung (Postcard oder EC-Karte) direkt zu bezahlen. Die Lieferfrist für die ID und den Pass beträgt ca. zehn Arbeitstage nach der persönlichen Vorsprache und Genehmigung durch die Ausweisstelle.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.schweizerpass.ch, www.migrationsamt.sg.ch > Schweizer Pass, ID oder beim Einwohneramt Kaltbrunn (Tel. 058 228 63 01).
Wir wünschen Ihnen jetzt schon erholsame und schöne Ferien!
Seit ihrer ersten Sichtung im Jahr 2017 breitet sich die Asiatische Hornisse in der Schweiz aus. Die invasive, gebietsfremde Art hat bereits weite Teile des Mittellandes erobert. Für unsere Natur ist das keine gute Nachricht, denn die Asiatische Hornisse setzt unsere Insektenwelt weiter unter Druck: Bestäuber wie Wildbienen, Wespen und Honigbienen stehen ganz oben auf ihrem Speiseplan.
Stichgefahr im Siedlungsraum
Doch die invasive Hornisse ist nicht nur für Insekten ein Problem: Jetzt im Frühling baut sie ihre ersten Nester oft im Siedlungsraum, an geschützten Stellen wie in Hecken, Dachvorsprüngen oder auch in einem Spielturm auf dem Spielplatz. Dies kann gefährlich werden, wenn bei der Gartenarbeit, beim Spielen und anderen Aktivitäten im Freien versehentlich ein Nest gestört wird. Als Reaktion verteidigen die Hornissen ihr Nest vehement.
Früherkennung wichtig
Um die öffentliche Sicherheit zu schützen und die Ausbreitung der Asiatischen Hornisse einzudämmen, müssen Nester früh entdeckt und fachgerecht entfernt werden – bevor im Herbst bis zu mehrere hundert Jungköniginnen ihr Nest verlassen.
Die Asiatische Hornisse ist gut an ihrem mehrheitlich schwarzen Körper und ihren auffallend gelben Beinenden zu erkennen. Ein einzelnes Tier ist nicht gefährlich, doch in Nestnähe steigt das Risiko. Ein Sicherheitsabstand von fünf Metern muss unbedingt eingehalten werden. Wichtig ist, jede Beobachtung der Asiatischen Hornisse zu melden. Nutzen Sie dafür die offizielle Meldeplattform www.asiatischehornisse.ch. Mit einem Foto oder Video können Sie eine Sichtung melden, damit Hornissen-Scouts nach Nestern suchen können. Bitte versuchen Sie niemals, ein entdecktes Nest selbst zu entfernen. Die Nester werden mit ungewohnter Intensität verteidigt, was sehr gefährlich werden kann. Die Entfernung von Nestern der Asiatischen Hornisse muss durch Spezialisten erfolgen und wird vom Kanton koordiniert.
Der Gemeinderat legte den Termin für die Bürgerversammlung 2027 fest.
Die Bürgerversammlung wird am Donnerstag, 8. April 2027, wiederum um 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle Kupfentreff stattfinden.
An der Bürgerversammlung vom 2. April nahm ein Bürger in der allgemeinen Umfrage Bezug auf den Geschäftsbericht des Alterszentrums Sonnhalde. Darin wurde festgehalten,
dass Neuaufnahmen künftig grundsätzlich ab BESA-Stufe 3 erfolgen sollen. Die BESA-Stufe dient der Einstufung der Pflegebedürftigkeit aufgrund des täglichen Pflegeaufwands. Mit dieser Anpassung sollte der hohen Nachfrage nach Pflegeplätzen in der Region Rechnung getragen und die Ausrichtung auf Personen mit erhöhtem Pflege- und Betreuungsbedarf gestärkt werden.
Die Heimkommission hat sich erneut umfassend mit diesem Thema auseinandergesetzt und kam zum Schluss, dass für einen Heimeintritt nicht allein die Pflegestufe ausschlaggebend ist. Vielmehr wird anhand eines Kriterienkatalogs beurteilt, welche Aufnahme im Hinblick auf die aktuelle Belegungssituation prioritär berücksichtigt werden kann. Die fachliche Einschät-zung liegt dabei nicht bei der Kommission Alterszentrum Sonnhalde, sondern im operativen und fachlichen Verantwortungsbereich der Zentrumsleitung sowie der Leitung Pflege.
Die Basis bildet dabei das Heimreglement wie das Leitbild: «Im Alterszentrum Sonnhalde werden in erster Linie Einwohnende der Politischen Gemeinde Kaltbrunn aufgenommen. Sofern es die Platzverhältnisse erlauben, können auch Personen aus anderen Gemeinden berücksichtigt werden.» Dieser Grundsatz gilt weiterhin und wird jedoch verstärkt in die Aufnahme-kriterien einbezogen.
Auskunft und Fragen: Mirjam Seliner, Zentrumsleiterin, Telefon 055 293 22 01 oder E-Mail mirjam.seliner@sonnhalde-kaltbrunn.ch
Die abtretende Gemeindepräsidentin Daniela Brunner-Gmür verfügt über reichhaltige Erfahrung als ressortverantwortliche Gemeinderätin und bisherige Gemeindepräsidentin sowie Kommissionsmitglied während der letzten neun Jahre. Sie hat auch die Fertigstellung des Neubaus des Alterszentrums Sonnhalde eng begleitet. Mit ihrer Ausbildung «Lehrgang Gerontologie CURAVIVA 2019» qualifiziert sie sich zusätzlich für eine weitere Mitarbeit in der Kommission AZS. Der Gemeinderat sowie die Kommission AZS begrüssen die Bereitschaft zur weiteren Mitarbeit und bedanken sich diesbezüglich bei Daniela Brunner-Gmür. Im Sinne des Know-how-Transfers und der Kontinuität wird ein Verbleib als Kommissionsmitglied befürwortet. Der Gemeinderat wählte Daniela Brunner-Gmür an seiner Sitzung vom 18. Mai 2026 per 1. Juni 2026 als neues Mitglied der Kommission Alterszentrum Sonnhalde mit Schwerpunkt Gerontologie.
Am Jahrmarkt 2024 wurde erstmals und versuchsweise die Verwendung von Mehrweggeschirr umgesetzt. Der Gemeinderat hat die Marktkommission beauftragt, nach dem Anlass eine detaillierte Analyse mit Optimierungsvorschlägen vorzulegen, worauf durch den Gemeinderat in den folgenden zwei Jahren der Einsatz von Mehrweggeschirr angeordnet wurde.
Am 9. März 2026 fand mit rund 21 Vertreterinnen und Vertretern von Festwirtschaftsbetreibern oder Betrieben (Restaurant, Gewerbe) erneut ein Austausch statt. Nach ausgiebiger Diskussion wurden die Anwesenden befragt, wer das Mehrweggeschirr am Kaltbrunner Jahrmarkt weiterhin einsetzen möchte. Pro Betreiber durfte eine Person abstimmen. Die Anwesenden waren sich einig, dass das Konzept «Mehrweggeschirr» im Grundsatz eine gute Sache ist: für einen grossen Festwirtschaftsbetreiber im begrenzten Areal optimal, für den Jahrmarkt mit so vielen Beteiligten aber schwer und mit enormen Aufwendungen umsetzbar. Alle anwesenden Festwirtschaftsbetreibende (darunter viele Vereinsvertretungen) haben sich gegen die weitere Verwendung ausgesprochen.
Dabei wurden seitens der Betreibenden zusammengefasst folgende Argumente vorgebracht:
- Höhere Kosten gegenüber dem Einweggeschirr (geschätzt 50 % mehr)
- Erhöhter Aufwand für das Sortieren
- Gereiztes Verhalten von einigen Besuchern am Jahrmarkt
- Saubere Strassen = nur 10 % weniger Abfallgewicht
- Münzbeschaffung für das Auszahlen vom Depot ist teilweise enorm
- Mehr Platz für die Mehrweggeschirr-Boxen
- Teilweise Geruch beim Mehrweggeschirr vorhanden
Die Marktkommission beantragte dem Gemeinderat, das Pilotprojekt «Mehrweggeschirr am Jahrmarkt » abzubrechen. Ab 2026 soll keine Pflicht mehr für Mehrweggeschirr als Vorgabe gelten. Bereits ist ein Abfallkonzept in Arbeit, um die Abfallentsorgung am Jahrmarkt optimal und praktikabel lösen zu können. Der klaren Meinungsäusserung und einstimmigen Ablehnung der Vereine/Betreiber soll Rechnung getragen werden. Der Gemeinderat beschloss, das Pilotprojekt «Mehrweggeschirr am Jahrmarkt» nicht mehr weiterzuführen. Allen Beteiligten, welche sich bei der Umsetzung zur Verwendung des Mehrweggeschirrs eingesetzt haben, dankt der Gemeinderat.