Offene Stellen
Zur Führung unseres Teams suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung
eine/n Leiter/in für den Bereich Planung, Bau und Umwelt (80 – 100 %).
Wollen Sie Ihr Know-how im Bereich Planung, Bau & Umwelt in unserem dynamischen Arbeitsumfeld mit Freiraum unter Beweis stellen und die moderne Baukultur in der innovativen Landgemeinde Kaltbrunn mitgestalten? Zusammen mit Ihrem Team können Sie das Vertrauen unserer Einwohner und Einwohnerinnen durch Engagement und Expertenwissen gewinnen. Sie schätzen eine lösungsorientierte Zusammenarbeit mit verschiedenen internen und externen Ansprechpartnern. Unser Ziel ist es, ein leidenschaftliches, integratives und kompetentes Team zu schaffen.
Ihre Aufgaben
- fachliche und personelle Führung der Bereiches Planung, Bau & Umwelt
- fachliche und administrative Leitung der Baubewilligungsverfahren
- Ansprechpartner/in für Bauherren/innen, Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros sowie für interne und kantonale Fachstellen
- administratives Begleiten und Vorbereiten von Baugesuchen zuhanden der Baukommission
- Projektbegleitung und Führen von Rechtsmittelverfahren
- Kontroll- und Vollzugstätigkeiten, insbesondere gemäss Planungs- und Baugesetz
- Mitarbeit und Beratung in Ausschuss-Gremien im Rahmen der Ortsplanungsrevision resp. weiteren Planungsverfahren
Ihr Profil
- Aus- oder Weiterbildung in den Bereichen Planung und Bau
- Kenntnisse im Bau-, Planungs-, Verfahrensrecht
- Berufs- und Führungserfahrung
- Durchsetzungsvermögen gepaart mit guten kommunikativen Fähigkeiten
- belastbare Persönlichkeit mit Organisations- und Teamfähigkeit
- hohe Sozialkompetenz, kundenorientierte und exakte Arbeitsweise
- vernetztes Denken, sprachliche Gewandtheit im schriftlichen Ausdruck
Unser Angebot
- externe Unterstützung im Rahmen von Baugesuchprüfungen, Brandschutz und Abwasser
- ein dynamisches, engagiertes und entwicklungsfähiges Arbeitsumfeld mit Gestaltungsspielraum
- ein motiviertes Team, das Sie in Ihrer Tätigkeit unterstützt
- attraktive Anstellungsbedingungen mit Jahresarbeitszeit und berufsorientierten Weiterbildungsmöglichkeiten, Unterstützung bei der Gestaltung des individuellen Karrierewegs.
Spricht Sie diese herausfordernde und spannende Aufgabe an? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung an gemeinde@kaltbrunn.ch. Weitere Auskünfte erhalten Sie von Michael Helbling, Gemeindeschreiber, 058 228 63 21 oder michael.helbling@kaltbrunn.ch
Aktuelles
Information vom Landwirtschaftsamt Kanton St. Gallen
Für das Gesuch von Direktzahlungen führt das Landwirtschaftsamt St. Gallen die jährliche Strukturdatenerhebung für alle berechtigten Landwirtschaftsbetriebe im Kanton St. Gallen durch.
Für den Vollzug in den Bereichen Landwirtschaft sowie Tierseuchenprävention und -bekämpfung sind ausserdem alle Tierhalter und Tierhalterinnen von Klauen- oder Huftieren, Geflügel oder Bienen sowie auch Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen von Flächen verpflichtet, an der jährlichen Strukturdatenerhebung teilzunehmen.
Die Erhebungen werden in diesem Jahr mit dem neuen System LAWISplus durchgeführt.
Als Vorbereitung bietet das Landwirtschaftsamt St. Gallen für alle direktzahlungsberechtigten Betriebe mit Fokus der GIS-Erfassung von Flächendaten, Online-Schulungen an. Die Einladung erfolgt direkt per E-Mail.
Aufgrund des Systemwechsels finden die Erhebungen in abgeänderter Reihenfolge und später im März statt.
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Betriebstypen |
Zeitraum |
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Betriebe ohne Direktzahlungen, private Tierhaltungen sowie Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen von Flächen |
Mo., 2. bis Do., 12. März 2026 |
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Direktzahlungsberechtigte Landwirtschaftsbetriebe |
Fr., 13. bis Di., 31. März 2026 |
Die betroffenen Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen sowie Tierhalter und Tierhalterinnen erhalten direkt vom Landwirtschaftsamt St. Gallen kurz vor der entsprechenden Strukturdatenerhebung alle weiteren nötigen Informationen per Post zugestellt.
Am Mittwochnachmittag, 4. Februar 2026, findet in der ganzen Schweiz von 13.30 bis spätestens 16.00 Uhr der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen des «Allgemeinen Alarms» und auch jener des «Wasseralarms» getestet. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Ausgelöst wird um 13.30 Uhr in der ganzen Schweiz das Zeichen «Allgemeiner Alarm», ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer, der nach einem Unterbruch von vier Minuten noch einmal während einer Minute zu hören ist. Der «Allgemeine Alarm» wird bis 14 Uhr mehrmals getestet. Ab 14 Uhr bis spätestens 16 Uhr wird im gefährdeten Gebiet unterhalb von Stauanlagen das Zeichen «Wasseralarm» getestet. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Gesamtschweizerisch werden mehr als 8000 Sirenen, davon 5000 fest installiert und rund 2800 mobil, auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet.
Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?
Für einen optimalen Schutz muss nicht nur die Funktionsfähigkeit der Sirenen sichergestellt sein, die Bevölkerung muss auch das richtige Verhalten bei einem Sirenenalarm kennen. Wenn der «Allgemeine Alarm» ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Der «Wasseralarm» bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen. In den Gemeinden Wartau, Sargans, Vilters- Wangs, Bad Ragaz, Pfäfers, Mels, Benken und Uznach sind Wasseralarmsirenen installiert.
Informationen zur Alarmierung
Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Teletext Seite 680 und 681 der SRF-Sender sowie im Internet unter www.alert.swiss/de/vorsorge/sirenentest.html
Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit dem Sirenentest verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.
Im Kanton St. Gallen war bisher in jeder Gemeinde ein Sektionschef für militärische Belange zuständig. Dazu gehörten unter anderem die Erteilung von Auskünften sowie die Weiterleitung von Adressänderungen an das Kreiskommando. Die Funktion des Sektionschefs wurde im Kanton St. Gallen per 31. Dezember 2025 aufgehoben. Bitte wenden Sie sich für alle militärischen Angelegenheiten künftig direkt an das Amt für Militär und Zivilschutz, Kreiskommando, Burgstrasse 50, 9000 St. Gallen, Tel. 058 229 71 71 oder kreiskommando@sg.ch.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons St. Gallen unter www.sg.ch/sicherheit/militaer-zivilschutz.html
Kanalisation / Trennsystem Riednerstrasse, unterer Teil
Der Gemeinderat genehmigte einen Kredit von CHF 222 100.00 exkl. MwSt. Das Projekt musste mit Mehrkosten von CHF 27 000.00 abgeschlossen werden. Grund dafür sind zusätzliche Instandstellungen von Schachtabdeckungen von Kanalisationsschächten im Projektbereich, eine Projektänderung bei einem Regenabwasseranschluss und zusätzliche Verbesserungen und Instandstellungen des Strassenbelags infolge der Grabarbeiten im gesamten Bauabschnitt der Werkleitungen. Der Gemeinderat genehmigte schliesslich die definitive Bauabrechnung über CHF 249 017.87 exkl. MwSt.
Ersatzbeschaffung Mannschaftstransporter Feuerwehr
Anlässlich der Bürgerversammlung vom 4. April 2024 bewilligte die Bürgerschaft für den Ersatz des Feuerwehr- Mannschaftsbusses einen Kredit von
CHF 150 000.00. Der Gemeinderat genehmigt die Abrechnung für die Ersatzbeschaffung eines Mannschaftstransporters der Feuerwehr mit Gesamtkosten von
CHF 143 405.40 (Minderkosten CHF 6594.60).
Zwischen den Gemeinden Benken, Kaltbrunn und Uznach, der Pro Natura St. Gallen-Appenzell und dem Kanton St. Gallen, vertreten durch das Volkswirtschaftsdepartement, wird eine Leistungsvereinbarung über die zu erbringenden Leistungen der Geschäftsstelle des Benkner-, Burger- und Kaltbrunner Riets zwecks Unterhalt, Aufsicht, Information und Koordination mit Inkrafttreten per 1. Januar 2026 abgeschlossen. Zur Regelung der Pflege, Betreuung und Aufsicht über das Benkner-, Burger- und Kaltbrunner Riet wird vereinbarungsgemäss die Geschäftsstelle der Pro Natura beauftragt. Die Vereinbarung bezieht sich auf den Perimeter der gemeinsamen Schutzverordnung vom 13. Dezember 1998. Nach einer Revision der Schutzverordnung gilt der neue Perimeter. Die Geschäftsstelle übt die Aufsicht über das Benkner-, Burgerund Kaltbrunner Riet aus und organisiert die Pflege sowie den Unterhalt. Mit der Schlussrechnung wird ein Jahresbericht an die Gemeinden und das Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) abgegeben. Die Vereinbarung ersetzt die Vereinbarung vom 1. Januar 2001, tritt per 1. Januar 2026 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2028. Wird die Vereinbarung von keiner Partei bis zwölf Monate vor dem Ablauf der Vereinbarung gekündigt, verlängert sie sich automatisch um jeweils vier Jahre bis 31. Dezember 2032 und bis 31. Dezember 2036.
Als Kostenrahmen für die aufgeführten Leistungen wird ein Betrag von jährlich max. CHF 95 000.00 vereinbart. Die Kosten teilen sich folgendermassen auf die einzelnen Leistungsbereiche auf:
– Unterhalt: CHF 43 000.00
– Information und Sensibilisierung: CHF 24 000.00
– Koordination: CHF 28 000.00
Die Vertragsparteien beteiligen sich wie folgt an den tatsächlichen Kosten:
– Gemeinde Uznach: 10 % / CHF 9 500.00
– Gemeinde Kaltbrunn: 10 % / CHF 9 500.00
– Gemeinde Benken: 5 % / CHF 4 750.00
– Kanton St.Gallen: 60 % / CHF 57 000.00
– Pro Natura St. Gallen-Appenzell: 15 % / CHF 14 250.00
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2025 beschlossen, weiterhin Wärmepumpen bis zu einer Leistung von 70 kW mit einer Pauschalzahlung von CHF 1000 zu fördern. Dies entspricht einem älteren Mehrfamilienhaus mit ca. 15 Wohnungen und ca. 1500 m2 beheizter Fläche. Heizungsanlagen ab 70 kW werden ab dem Jahr 2025 durch den Bund finanziert. Neu werden «Speichersysteme» wie Warmwasser-, Puffer- und Eisspeicher mit pauschal CHF 1500 pro Objekt unterstützt. Die Fördermassnahmen «Fensterersatz», «Anschluss Wärmenetz» und «PV-Anlagen » werden mangels Nachfrage und vergleichsweise tiefer Effektivität gestrichen.
Die angepassten Vollzugsvorschriften zum Energieförderprogramm können auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.
Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen (IPV). Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt. Massgebend für eine Verbilligung sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse.
Anmeldung / Fristen
Zum Bezug von IPV sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2026 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St.Gallen hatten. Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2026 massgebend. Eine Selbstberechnung ist auf www.svasg.ch/ipv möglich. Das Formular kann ab Anfang 2026 online ausgefüllt und abgeschickt werden.
Bitte beachten Sie unbedingt die Einreichfrist per 31. März 2026. Für Anmeldungen die nicht fristgemäss eingereicht werden, entsteht der Anspruch auf Prämienverbilligung ab dem Monat der Anmeldung. Ausnahmen bestehen für gesuchstellende Personen (oder ihre Vertretung), die unverschuldet von der Antragstellung abgehalten worden sind.
Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben.
Die AHV-Zweigstelle kann Sie auf Wunsch persönlich beraten. Mehr Informationen erhalten Sie auch auf der Webseite www.svasg.ch/ipv (mit Erklärvideos) oder über die Telefonnummer 071 282 61 91.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2025 den Sondernutzungsplan Arbeitsgebiet Neufeld zuhanden der öffentlichen Auflage erlassen und den Mitwirkungsbericht genehmigt. Der Sondernutzungsplan Neufeld sowie der dazugehörige Teilstrassenplan wird während 30 Tagen vom 16. Januar bis und mit 14. Februar 2026 öffentlich aufgelegt. Die Mitwirkung wurde vom 19. April 2024 bis zum 19. Mai 2024 durchgeführt. Die Ergebnisse des Mitwirkungsverfahrens wurden zu einem Bericht zusammengefasst, welcher ebenfalls mit der öffentlichen Auflage publiziert wird. Die Auswertung des Vorprüfungsberichtes seitens des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) wurde mit den Ergebnissen des Mitwirkungsverfahrens in das Auflageprojekt eingearbeitet. Das geplante kommunale Arbeitsgebiet (mit erhöhter Arbeitsplatzdichte) umfasst eine Fläche von rund 35’000 m2 Bauland für Gewerbe und Industrie. Bei dieser Fläche handelt es sich einzig noch um die gemeindeeigene Parzelle Nr. 1662. Es bestehen derzeit zwei Richtprojekte der WKK Kaltbrunn AG sowie der EBT Swiss Engineering AG als Grundlage für die Sondernutzungsplanung.
Gegen den Erlass kann während der Frist beim Gemeinderat, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn, Einsprache erheben, wer ein schutzwürdiges Interesse dartun kann. Die Einsprache beinhaltet einen Antrag, die Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung.
Die Unterlagen liegen ebenfalls im Eingangsbereich des Gemeindehauses 1, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn auf.
Unterlagen zum Sondernutzungsplan Neufeld
Besondere Vorschriften
Planungsbericht
Situationsplan
Auswertung Kantonale Vorprüfung
Richtprojekt EBT Swiss Engineering AG
Richtprojekt WKK AG
Mitwirkungsbericht
Unterlagen zum Teilstrassenplan Neufeld
Beurteilung Leistungsfähigkeit Knoten
Nachweis Schleppkurven (Plan)
Projektierte Erschliessungsstrasse (Plan)
Teilstrassenplan Längenprofil (Plan)
Teilstrassenplan Normalprofil (Plan)
Teilstrassenplan Querprofile (Plan)
Teilstrassenplan Situationsplan
Technischer Bericht
Die zehn Gemeinden der Region Zürichsee-Linth unterstellen den Genehmigungsbeschluss zur neuen Vereinbarung zur gemeinsamen Bevölkerungsschutzorganisation dem fakultativen Referendum.
Mit der Revision vom 25. Juni 2024 des Artikels 9 des Bevölkerungsschutzgesetzes des Kantons St. Gallen (sGS 421.1; BVS) sind die Gemeinden Amden, Weesen, Schänis, Benken, Kaltbrunn, Gommiswald, Uznach, Schmerikon, Rapperswil- Jona und Eschenbach verpflichtet, gemeinsam eine neue Bevölkerungsschutzorganisation (BVS RZL) aufzubauen. Ebenso wird ein gemeinsamer Regionaler Führungsstab der Region Zürichsee-Linth (RFS RZL) gebildet, der bei lokalen und regionalen Ereignissen zum Einsatz kommt und zusammen mit Feuerwehr, Zivilschutz, Polizei, Sanität und weiteren Partnern den Bevölkerungsschutz in unserer Region sicherstellt. Eine entsprechende Regionalisierung besteht bereits seit längerem im Bereich des Zivilschutzes.
Als Grundlage dafür haben die Gemeinde- bzw. Stadträte der zehn Gemeinden eine gemeinsame Vereinbarung erarbeitet und kürzlich genehmigt. Sie regelt die Rechte und Pflichten der beteiligten Gemeinden, die Organe der neuen Bevölkerungsschutzorganisation (Gemeinden, Bevölkerungsschutzkommission, Führungsstab) sowie deren Kompetenzen. Ebenfalls festgelegt werden die Sitz- und Rechnungsgemeinde sowie der Finanzierungsschlüssel zwischen den zehn Gemeinden. Der Sitz dieser Bevölkerungsschutzorganisation ist in Rapperswil-Jona, wo dem Führungsstab eine entsprechende Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird. In Schänis steht als Redundanz ein zweite solche Infrastruktur bereit.
Der Genehmigungsbeschluss untersteht in allen Gemeinden dem fakultativen Referendum. Die Publikation erfolgt in der ersten Januarhälfte 2026. Die Stimmberechtigten können die entsprechenden Unterlagen während der Referendumsfrist auf den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen einsehen.
Nach Rechtskraft der Beschlüssebeginnen 2026 die Umsetzungsarbeiten gemeinsam mit den von allen Gemeinden bestimmten Mitgliedern der neuen Bevölkerungsschutzkommission. Dabei wird das Fachwissen der bisherigen drei Führungsstäbe eingebracht: des Regionalen Führungsstabs Speer, des Führungsstabs Uznach sowie des Führungsstabs der Gemeinden Rapperswil-Jona, Eschenbach und Schmerikon. Ziel ist es, ab 1. Juli 2026 mit der neuen Bevölkerungsschutzorganisation und dem Regionalen Führungsstab der Region Zürichsee-Linth vollständig einsatzbereit zu sein.
Für Fragen stehen den Einwohnerinnen und Einwohnern die Gemeinde- bzw. Stadtschreiberinnen und -schreiber gerne zur Verfügung.
Seit dem 09. Februar 2020 führte Daniela Brunner-Gmür das ehrenvolle Amt als Gemeindepräsidentin unserer Gemeinde Kaltbrunn mit viel Freude und Herzblut. Dreimal hat die Stimmbürgerschaft ihr grosses Vertrauen ausgesprochen und sie mit viel Wohlwollen und Zuspruch (wieder-)gewählt.
In den vergangenen neun Amtsjahren, zuerst drei Jahre als Gemeinderätin und sechs Jahre als Gemeindepräsidentin, setzte Daniela Brunner-Gmür für unsere Gemeinde mit grossem und persönlichem Einsatz umfangreiche und anspruchsvolle Projekte (Erweiterung des Alterszentrums Sonnhalde, Neubau Feuerwehrdepot, Umbau altes Feuerwehrdepot zu Werkhof etc.) um. Zusätzlich leitet sie seit dem 19. Dezember 2024 die Bauverwaltung ad interim.
Die vielen Investitionen und der Rückblick an der Strategiesitzung des Gemeinderates im Frühling 2025 führte das Geleistete nochmals klar vor Augen. Daniela Brunner-Gmür hat sich nach einer persönlichen und beruflichen Standortbestimmung entschieden, das Amt als Gemeindepräsidentin auf Ende Mai 2026 niederzulegen.
Sie hat beschlossen, nochmals eine berufliche Veränderung in Angriff zu nehmen. Stets im Lichte der Öffentlichkeit zu stehen und die wenig verbleibende Zeit für die Familie und Privates zur Verfügung zu haben, erfuhr sie als zunehmende persönliche Herausforderung.
Mit einem gesunden Respekt vor der grossen Aufgabe, habe Daniela Brunner-Gmür damals das Amt angetreten und mit viel Wehmut werde sie nun ihr Amt als Gemeindepräsidentin niederlegen. «Mit grosser Wertschätzung blicke ich auf die wertvolle Zeit, die mir viel ermöglichte und mir einen grossen Erfahrungsschatz und unzählige wertvolle Begegnungen geschenkt hat, zurück.»
Der Gemeinderat genehmigte den Rücktritt mit grossem Bedauern und legte die Termine für die Ersatzwahl fest. Der erste Wahlgang findet am Sonntag, 03. Mai 2026, statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am Sonntag, 16. August 2026 durchgeführt. Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge auf der Gemeindekanzlei endet jeweils am Freitag, 27. Februar 2026, 14.00 Uhr für den ersten Wahlgang resp. Freitag, 12. Juni 2026, 14.00 Uhr für den zweiten Wahlgang. Die Formulare sind ab 12. Dezember 2025 auf der Gemeindekanzlei oder auf der Website der Politischen Gemeinde verfügbar.