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Aktuelles
Seit dem 09. Februar 2020 führte Daniela Brunner-Gmür das ehrenvolle Amt als Gemeindepräsidentin unserer Gemeinde Kaltbrunn mit viel Freude und Herzblut. Dreimal hat die Stimmbürgerschaft ihr grosses Vertrauen ausgesprochen und sie mit viel Wohlwollen und Zuspruch (wieder-)gewählt.
In den vergangenen neun Amtsjahren, zuerst drei Jahre als Gemeinderätin und sechs Jahre als Gemeindepräsidentin, setzte Daniela Brunner-Gmür für unsere Gemeinde mit grossem und persönlichem Einsatz umfangreiche und anspruchsvolle Projekte (Erweiterung des Alterszentrums Sonnhalde, Neubau Feuerwehrdepot, Umbau altes Feuerwehrdepot zu Werkhof etc.) um. Zusätzlich leitet sie seit dem 19. Dezember 2024 die Bauverwaltung ad interim.
Die vielen Investitionen und der Rückblick an der Strategiesitzung des Gemeinderates im Frühling 2025 führte das Geleistete nochmals klar vor Augen. Daniela Brunner-Gmür hat sich nach einer persönlichen und beruflichen Standortbestimmung entschieden, das Amt als Gemeindepräsidentin auf Ende Mai 2026 niederzulegen.
Sie hat beschlossen, nochmals eine berufliche Veränderung in Angriff zu nehmen. Stets im Lichte der Öffentlichkeit zu stehen und die wenig verbleibende Zeit für die Familie und Privates zur Verfügung zu haben, erfuhr sie als zunehmende persönliche Herausforderung.
Mit einem gesunden Respekt vor der grossen Aufgabe, habe Daniela Brunner-Gmür damals das Amt angetreten und mit viel Wehmut werde sie nun ihr Amt als Gemeindepräsidentin niederlegen. «Mit grosser Wertschätzung blicke ich auf die wertvolle Zeit, die mir viel ermöglichte und mir einen grossen Erfahrungsschatz und unzählige wertvolle Begegnungen geschenkt hat, zurück.»
Der Gemeinderat genehmigte den Rücktritt mit grossem Bedauern und legte die Termine für die Ersatzwahl fest. Der erste Wahlgang findet am Sonntag, 03. Mai 2026, statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am Sonntag, 16. August 2026 durchgeführt. Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge auf der Gemeindekanzlei endet jeweils am Freitag, 27. Februar 2026, 14.00 Uhr für den ersten Wahlgang resp. Freitag, 12. Juni 2026, 14.00 Uhr für den zweiten Wahlgang. Die Formulare sind ab 12. Dezember 2025 auf der Gemeindekanzlei oder auf der Website der Politischen Gemeinde verfügbar.
Am Sonntag, 03. Mai 2026 findet die Ersatzwahl für das Gemeindepräsidium der Politischen Gemeinde Kaltbrunn für den Rest der Amtsdauer 2025-2028 statt.
Einreichung von Wahlvorschlägen
Wahlvorschläge können bis Freitag, 27. Februar 2026, 14.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn eingereicht werden. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist. Formulare für die Einreichung von Wahlvorschlägen können bei der Gemeindekanzlei oder via Download (Link siehe unten) bezogen werden.
Zweiter Wahlgang/stille Wahl
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 16. August 2026, statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spätestens Freitag, 12. Juni 2026, 14.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Im zweiten Wahlgang ist eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.
In Kaltbrunn, an der Wengistrasse 11 + 16, befindet sich der Landwirtschaftsbetrieb der Familie Heinrich und Patrizia Jud. Der geplante Ausbau des Generationenbetriebes ist im Rahmen eines Sondernutzungsplans in der aktuellen Grundzonierung nicht möglich, weil die innere Aufstockung und somit die Baumöglichkeiten im Bereich Bauen ausserhalb Baugebiet (BaB) überschritten wird und als Grundlage dafür zuerst eine Umzonung von der Landwirtschaftszone in die Intensivlandwirtschaftszone (ILZ) zu erfolgen hat. Diese Umzonung, welche auf Stufe Zonenplan mittels Teilzonenplan nach der Genehmigung der Totalrevision der Rahmennutzungsplanung zu erfolgen hat, muss zuerst im übergeordneten und behördenverbindlichen Planungsinstrument, dem kommunalen Richtplan, Niederschlag finden (siehe letzte LinthSicht-Ausgabe Oktober 2025). Die diesbezügliche öffentliche Mitwirkung fand vom 17. Oktober bis und mit 31. Oktober 2025 statt. Es waren keine Mitwirkungseingaben seitens der Bevölkerung zu verzeichnen. In der Folge wird nun der Auszug des Richtplans «Intensivlandwirtschaftsgebiet Huob» während 30 Tagen öffentlich bekannt gemacht. Während dieser Frist sind schriftliche Einwendungen (Anregungen) ohne rechtsverbindlichen Charakter (keine Einsprachen) möglich und zuhanden des Gemeinderates, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn, einzureichen. Der Richtplan bindet einzig und allein die Behörden und ist für die Grundeigentümer nicht verbindlich.
Eine Einsichtnahme vom 14. November bis und mit 14. Dezember 2025 ist im Gemeindehaus 1, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn im Eingangsbereich möglich.
Der Fahrplanwechsel für das Jahr 2026 erfolgt am 14. Dezember 2025.
Änderungen auf Buslinie 635 Ziegelbrücke-Schänis-Kaltbrunn-Benken
Fahrplanangebot zu Randzeiten erweitert
Auf den Fahrplan 2024 wurde das Angebot auf der Linie 635 bereits ausgebaut. Montags bis freitags sind sieben zusätzliche Kurspaare in Auftrag gegeben worden, sodass
während der Hauptverkehrszeiten ein Halbstundentakt besteht. Ab Fahrplan 2026 (gültig ab Dezember 2025) wird das Angebot der Linie 635 nun um einen Frühkurs (Mo – Sa) und um einen Spätkurs (Mo – So) erweitert.
Aufhebung der Haltestellen «Aeuli» und «Freigaden»
Die Überprüfung der Frequenzen der auf Gemeindegebiet liegenden Bushaltestellen hat ergeben, dass die Haltestellen Aeuli und Freigaden (nahe Rieden) unzureichend frequentiert sind. An den beiden Haltestellen steigen täglich maximal ein bis zwei Personen in oder aus dem Bus. Die Haltestelle Aeuli liegt zudem in der Nähe der Bushaltestelle Steinenbrücke. Die Bushaltestelle Freigaden liegt überdies zu weit weg vom Siedlungsgebiet.
Der Gemeinderat hat deshalb in Einklang mit den Zielen des kommunalen Richtplans beim Amt für öffentlichen Verkehr die Aufhebung der beiden Bushaltestellen beantragt und per Fahrplanwechsel 2026 bewilligt erhalten.
Grüngut
Dass alle organischen Gartenabfälle wie beispielsweise Baum- und Heckenschnitte, Rasen oder Laub sowie Küchenrüstabfälle ins Grüngut gehören ist ziemlich klar. Fälschlicherweise werden immer wieder diverse Abfälle wie vor allem Plastik, Töpfe, Steine, Humus sowie grosse Mengen an Erde mittels Grünabfuhr entsorgt.
Gerne erinnern wir Sie an die im Abfallreglement festgelegten Masse von Grüngutbündeln. Die Masse von 150 cm x 60 cm x 40 cm sowie das Gewicht vom maximal 30 kg dürfen nicht überschritten werden.
ACHTUNG: Bündel, die nicht den festgelegten Massen entsprechen, und überfüllte Container werden nicht mitgenommen! Privatpersonen können pro Haushalt und Jahr 500 kg Grünabfälle kostenlos bei der Roos Kompost AG, Rislen 2039, 8722 Kaltbrunn, direkt anliefern. Eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gilt als ein Haushalt.
Neophyten
Für die Entsorgung von Neophyten können bei der Gemeindeverwaltung Kaltbrunn in den Abteilungen Einwohneramt und Liegenschaften/Tiefbau gratis Neophytensäcke bezogen werden, welche der Kehrichtsammeltour mitgegeben werden können. Auch besteht die Möglichkeit, Neophyten direkt bei der Firma Roos Kompost AG, Kaltbrunn, anzuliefern.
Textilien
Folgende Textilien können in die dafür vorgesehenen Sammelcontainer beim Entsorgungspark oder an der Uznacherstrasse eingeworfen werden:
– saubere Damen-, Herren- und Kinderkleidung
– Lederbekleidung und Pelze
– saubere, noch tragbare Schuhe (paarweise gebündelt)
– saubere Tisch-, Bett- und Haushaltswäsche
– saubere Unterwäsche und Socken
– Gürtel und Taschen
– Daunendecken und -kissen
Bitte entsorgen Sie keine Kleiderbügel, Koffer und Ähnliches auf diesem Weg.
Kehricht
Bitte stellen Sie Ihre Kehrichtsäcke in den offiziellen Gebührensäcken erst am Morgen des Sammeltags ab 7 Uhr bereit. Achten Sie darauf, dass die Container nicht überfüllt sind und sich schliessen lassen. Tiere reissen ansonsten die Säcke auf und verstreuen den Abfall. Auch dürfen keine Industrieabfälle bereitgestellt werden, diese gehören separat entsorgt.
Öffnungszeiten Entsorgungspark
Für Alu, Glas, Konservendosen und Textilien
– Montag – Freitag: 7.00 – 18.30 Uhr
– Samstag: 9.00 – 16.00 Uhr
– Sonn- & Feiertage: geschlossen
Für Kunststoff, Getränkekartons, Karton, Grubengut, Altöl, Batterien und Kaffeekapseln:
– Mittwoch: 13.00 – 15.00 Uhr
– Samstag: 09.00 – 12.00 Uhr
– Sonn- & Feiertage: geschlossen
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten und deponieren Sie kein Abfall vor dem Entsorgungspark.
HINWEIS: PET-Getränkeflaschen werden im Entsorgungspark nicht entgegengenommen! Bitte retournieren Sie die PET-Flaschen bei den Verkaufsstellen.
Die An-/Abmeldefrist für das neue Semester des ordentlichen Musikschulunterrichtes läuft bis 20. Dezember 2025 (Beginn 2. Semester: 2. Feb. 2026). Informationen und alle Formulare der Musikschule finden Sie unter: www.schule-kaltbrunn.ch/musikschule. Die Formulare sind einzureichen an: Schulsekretariat, Dorfstrasse 7, 8722 Kaltbrunn.
«Bleiben Sie auf dem Laufenden» mit dem Newsletter der Politischen Gemeinde Kaltbrunn. Unter www.kaltbrunn.ch/newsletter können Sie sich ganz einfach anmelden. Die stetige Kommunikation mit den Einwohnerinnen und Einwohnern von Kaltbrunn und regelmässige Informationen sind dem Gemeinderat sehr wichtig.
Darum: Abonnieren Sie noch heute den Newsletter der Politischen Gemeinde.
Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer schreibt die flächendeckende Festlegung des Gewässerraums vor. Gemäss Planungs- und Baugesetz sind die Politischen Gemeinden für die grundeigentümerverbindliche Festlegung der Gewässerräume zuständig. Für unseren Dorfbach in Kaltbrunn wurde der Gewässerraum bereits für zwei Abschnitte erarbeitet. Die Festlegung für den Abschnitt «Neufeld» (km 0.800 – 0.000) wurde vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) am 17. August 2020 genehmigt. Der Abschnitt «Dorfbach Nord» (km 2.650 – 2.016) wurde öffentlich aufgelegt. Mit dem nun vorliegenden Sondernutzungsplan wird der Gewässerraum für den Abschnitt Dorfbach «Zentrum» (km 2.016 – 0.800) erarbeitet, der zwischen den beiden bereits behandelten Abschnitten liegt.
Hohe bis mittlere Gefährdung
Der Dorfbach weist gemäss Gefährdungsgrundlagen ein erhebliches Risiko auf, obwohl der Bach im bearbeiteten Abschnitt durchgängig in einem fest verbauten Gerinne (Kanal) verläuft. Im Bereich der Brückendurchlässe besteht ebenfalls erhebliche Gefahr durch Hochwasser. Durchlässe sind die jeweiligen Schwachstellen, da sich dort Äste, Gegenstände etc. verkeilen können und den Durchlass soweit blockieren, dass das Wasser nicht mehr abfliessen kann und nebenan vorbeifliesst. Die umliegenden Gebiete des Dorfbaches (ausserhalb des Kanals) weisen eine geringe bis mittlere Gefährdung auf. Dadurch wird in diesem Bereich der Raumbedarf sowie die Zugänglichkeit für Unterhalts- und Interventionsmassnahmen gesichert. Zudem wird der Platz für allfällige weitere Aufweitungen des Gerinnes und der Uferbereiche sichergestellt. Dazu ist der Gewässerraum gemäss Gewässerschutzgesetz festzulegen. Der Perimeter der vorliegenden Planung betrifft den Dorfbach von Kilometer 2.016 bis Kilometer 0.800: Der erste Abschnitt liegt im Dorfzentrum und der zweite in dieser Planung behandelte Abschnitt südlich des Zentrums entlang des Arbeitsgebietes. Durch die Festlegung des Gewässerraums sollen die Anforderungen von Artikel 36a GSchG über die folgenden Planungsziele erreicht werden:
– Rechtssicherheit für die Grundeigentümer herstellen, welche im Moment den Vorschriften der Übergangsregelung unterliegen;
– Sicherung des Platzbedarfs des Gewässers als Lebensraum, zur Ausübung der natürlichen Funktionen;
– Gewährleistung einer ortsgerechten Gewässernutzung; Sicherung der Zugänglichkeit für den Unterhalt des Gewässers sowie Schutz vor Hochwasser.
Die Baulinien und die räumliche Ausscheidung sichern den Gewässerraum gemäss Art. 41c GSchV für die Zukunft und räumen genügend Platz ein für künftige Renaturierungs- und Aufwertungsprojekte sowie zur Gewährleistung oder Verbesserung der Hochwassersicherheit sowie der ökologischen Längsvernetzung von Flora und Fauna. Im Gewässerraum sind nur standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Anlagen wie Fuss- und Wanderwege, Flusskraftwerke oder Brücken zulässig. Zudem sind rechtmässig erstellte und bestim-mungsgemäss nutzbare Bauten und Anlagen der Grundeigentümer in ihrem Bestand grundsätzlich geschützt. Wiederaufbau, Umbauten, Zweckänderungen und (geringfügige) Erweiterungen von bestehenden Bauten sind einzelfallweise zu prüfen und restriktiven Bedingungen unterworfen, weil im Gewässerraum ein grundsätzliches Bauverbot besteht. Die Gemeinden erteilen die Baubewilligungen im Gewässerraum. Solche Baubewilligungen sind zu begründen und erfordern die Zustimmung des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG).
Vereinbarkeit der Gewässerraumausscheidung mit bestehenden Baulinien- und Überbauungsplänen
Der Baulinienplan Dorfbach «Dorfbrücke bis Obermühle» (genehmigt am 29. November 1993) legt heute den Gewässerabstand zum Dorfbach von der Dorfbrücke bis zur Obermühle fest. Der nördliche Teil dieses Baulinienplans wird bereits mit dem Sondernutzungsplan «Dorfbach Nord» aufgehoben. Mit der vorliegenden Planung wird der Gewässerabstand nun auch im verbleibenden Bereich des Baulinienplans Dorfbach «Dorfbrücke bis Obermühle» neu geregelt und den aktuellen gesetzlichen Grundlagen angepasst. Somit wird der Baulinienplan Dorfbach «Dorfbrücke bis Obermühle» aufgehoben. Der Baulinienplan Dorfbach «Zahnerfeld bis Dorfbrücke» (genehmigt am 29. November 1993) legt heute den Gewässerabstand zum Dorfbach vom Zahnerfeld bis zur Dorfbrücke fest. Mit der vorliegenden Planung wird der Gewässerabstand neu geregelt und den aktuellen gesetzlichen Grundlagen angepasst. Aus diesem Grund wird der Baulinienplan Dorfbach «Zahnerfeld bis Dorfbrücke» aufgehoben.
Handhabung mit bestehenden Überbauungsplänen
Mit dem Überbauungsplan Obermühle wurden Baubereiche festgelegt. Die Baubereiche sehen im Gewässerraum gemäss der vorliegenden Planung keine Bauten oder Anlagen vor. Damit sind die Gewässerraumfestlegung und der Überbauungsplan Obermühle miteinander vereinbar. Eine weiterführende Prüfung und allfällige Anpassung des Überbauungsplans wird im Rahmen der Überprüfung aller Sondernutzungspläne nachgelagert der Ortsplanungsrevision vorgenommen. Im Überbauungsplan Hirschenareal ist in den besonderen Vorschriften bereits ein Artikel (Art. 10) vorhanden, der besagt, dass bei einem Ausbau des Dorfbaches gewisse Anlagen abgebrochen werden müssen. Damit steht der Überbauungsplan in keinem Widerspruch zur vorliegenden Gewässerraumfestlegung. Durch die vorliegende Planung wird der Baubereich des Überbauungsplans nicht tangiert. Eine weiterführende Prüfung des Überbauungsplans wird im Rahmen der Überprüfung aller Sondernutzungspläne im Zusammenhang mit der Ortsplanungsrevision vorgenommen. Für die Festlegung des Gewässerraums wird das Planungsgebiet in zwei Abschnitte unterteilt. Die Abgrenzung der Abschnitte ergibt sich aufgrund der Nutzungszonen. Abschnitt 1 wird beidseitig von Bauzone umgeben. Der Abschnitt 2 grenzt einseitig an die Landwirtschaftszone und auf der anderen Seite an die Arbeitszonen.
Reduzierte Gewässerraumausscheidung im dicht überbauten Gebiet
Aufgrund der im Planungsbericht aufgeführten Grundlagen und Überlegungen wird der Gewässerraum im Abschnitt 1 (Obermühle bis Brändliguet) mit einer Breite von 18.7 m festgelegt. Die Ausscheidung erfolgt dabei symmetrisch zur Gewässerachse. Für Unterhaltsarbeiten steht beidseitig ein 5 m breiter technischer Zugang zur Verfügung. Aufgrund des erfüllten Kriteriums der dichten Überbauung konnte der Gewässerraum von ursprünglich 32 m auf 18.7 m verkleinert werden. Das verkleinerte Mass entspricht dem zwingenden Minimum betreffend Hochwassersicherheit und Einsatzzugänglichkeit. Der Gewässerraum wird im Abschnitt 2 (Brändliguet bis Neufeld) grundsätzlich mit einer Breite von 31.5 m festgelegt. Aufgrund des dicht überbauten Gebietes auf der linken Gewässerseite wird der Gewässerraum einseitig reduziert (9.35 m), was schliesslich einer minimalen, verkleinerten Gewässerraumbreite von 25.1 m entspricht.
Mitwirkungsverfahren
Der Sondernutzungsplan wurde am 1. Dezember 2022 zur kantonalen Vorprüfung eingereicht. Der Vorprüfungsbericht vom 27. Juni 2023 wurde in der Folge ausgewertet und in der vorliegenden Planung berücksichtigt. Die öffentliche Mitwirkung wird vom 14. November bis und mit 19. Dezember 2025 stattfinden. Die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus 1, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn im Eingangsbereich sowie der separaten Mitwirkungsplattform der Politischen Gemeinde Kaltbrunn http://www.mitwirken-kaltbrunn auf.
Rückmeldungen zu den Planunterlagen können direkt auf der Mitwirkungsplattform erfasst werden.
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Sprechstunden |
Karte Gewässerraum Dorfbach Zentrum
Planungsbericht
Flussbauliche Grundlage
Die Werkdienst-Mitarbeiter bemühen sich, in den Wintermonaten das Gehweg- und Strassennetz in möglichst gutem Zustand zu halten. Die Kantonsstrassen werden durch den kantonalen Unterhaltsdienst geräumt. Für die Gemeindestrassen erster und zweiter Klasse ist die Politische Gemeinde zuständig.
Schnee auf eigenem Grundstück
Die Räumung privater Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter. Kantonales oder kommunales Personal kann für diese Arbeiten nicht beansprucht werden. Es ist verboten, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern. Ohne Bewilligung dürfen Schnee und Eis nicht in Strassenschächte, Kanäle oder öffentliche Gewässer entsorgt werden.
Wichtig zu wissen
Gemäss Art. 64 Strassengesetz haben Grundeigentümer den auf ihre Grundstücke verschobenen Schnee zu dulden. Es besteht kein Anspruch darauf, dass dieser Schnee vom Gemeinwesen beseitigt wird, solange dieser das Mass des Üblichen und Zumutbaren nicht übersteigt.
Bäume, Sträucher und Hecken zurückschneiden
Die Grundeigentümer von Liegenschaften, welche an öffentliche Strassen und Wege grenzen, werden gebeten, überragende oder sichtbehindernde Äste, Sträucher und Hecken usw. bis Anfang November 2025 auf die gesetzlichen Abstände zurückzuschneiden. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften werden die Arbeiten durch Dritte im Auftrag der Politischen Gemeinde auf Kosten der Pflichtigen vorgenommen. Ein Ersatzanspruch kann nicht geltend gemacht werden.
Randsteine, Zäune und Hindernisse
Um Schäden zu vermeiden, empfehlen wir, Randsteine, Zäune und andere Hindernisse mit Stangen (siehe Abbildung) zu markieren.