Aktuelles
Wir suchen auf 1. Januar 2025 oder nach Vereinbarung eine/n
Chef-Hauswart/in (100 %)
Das werden Sie bewirken
- Führung der Mitarbeitenden des Hausdienstes inkl. einer/s Lernenden
- Raumverwaltung (Reinigung, Wartung und Reparaturen)
- Organisation, Ausführung und Dokumentation der Unterhalts- und Instandhaltungsarbeiten der Gebäude
- Betreuung und Unterhalt der technischen und sicherheitsrelevanten Anlagen
- Verantwortung und Koordination für interne Dienstleistungen der Schule
- enge Zusammenarbeit mit Verwaltung, Rektor, Schulleitungen, Lehrpersonen und Kunden
Das bringen Sie mit
- abgeschlossene Ausbildung zum Fachmann/-frau Betriebsunterhalt oder technische Berufsausbildung (z.B. Elektriker)
- Weiterbildung zum/zur Hauswart/in mit eidg. Fachausweis im Facility Management oder gleichwertige Fachkenntnisse von Vorteil
- Erfahrung im Betriebsunterhalt und technisches Flair
- Erfahrung in Personalführung und -entwicklung von Vorteil
- gute EDV-Kenntnisse
- ausgeprägtes Dienstleistungsverständnis und Freude an der Zusammenarbeit mit Menschen
- Bereitschaft für Pikettdienst und unregelmässige Arbeitseinsätze
Wir bieten Ihnen
- eine interessante, verantwortungsvolle, vielseitige und selbständige Aufgabe
- ein dynamisches, engagiertes und entwicklungsfähiges Arbeitsumfeld mit Gestaltungsspielraum
- ein motiviertes Team, das Sie in Ihrer Tätigkeit unterstützt
- attraktive Anstellungsbedingungen mit Jahresarbeitszeit und berufsorientierten Weiterbildungsmöglichkeiten
- moderne Infrastruktur
Spricht Sie diese abwechslungsreiche und spannende Aufgabe an? Senden Sie uns Ihre Bewerbung an esther.gmuer@kaltbrunn.ch. Die Dossiers werden laufend bearbeitet. Weitere Auskünfte erhalten Sie von Ivo Hager, Leiter Liegenschaften/Tiefbau, 058 228 63 11 oder ivo.hager@kaltbrunn.ch.
Wir suchen auf 1. Januar 2025 oder nach Vereinbarung eine/n
Leiter/in Bauverwaltung (80 - 100 %)
Ihre Aufgaben
- fachliche und personelle Führung der Bauverwaltung
- Verantwortung für gesetzeskonforme Abläufe der Baubewilligungsverfahren
- Ansprechpartner/in für Bauherren/innen, Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros sowie für interne und kantonale Fachstellen
- administratives Begleiten und Vorbereiten von Baugesuchen z.H. der Baukommission
- Projektbegleitung und Führen von Rechtsmittelverfahren
- Kontroll- und Vollzugstätigkeiten, insbesondere gemäss Planungs- und Baugesetz
- Mitarbeit und Beratung in Ausschuss-Gremien im Rahmen der Ortsplanungsrevision resp. weiteren Planungsverfahren
Ihr Profil
- qualifizierte Ausbildung in den Bereichen Bauverwaltung, Planung und Baurecht (Jurist/in, Rechtsfachfrau/mann HF, Rechtsagent/in, dipl. Fachfrau/mann Bau und Umwelt GFS oder vergleichbare Ausbildung)
- fundierte Kenntnisse im Bau-, Planungs-, Verfahrens- und Umweltrecht
- mehrjährige Berufs- und Führungserfahrung
- durchsetzungsstarke und belastbare Persönlichkeit
- organisatorische und kommunikative Fähigkeiten
- hohe Sozialkompetenz, kundenorientierte und exakte Arbeitsweise
- vernetztes Denken und Handeln, sprachliche Gewandtheit im schriftlichen Ausdruck
- Kenntnisse der Mechanismen Politik, Verwaltung und Bürgerschaft
Unser Angebot
- externe Unterstützung im Rahmen von Baugesuchprüfungen, Brandschutz und Abwasser
- ein interessantes, abwechslungsreiches, verantwortungsvolles und vielseitiges Aufgabengebiet mit hoher Eigenverantwortung
- ein dynamisches, engagiertes und entwicklungsfähiges Arbeitsumfeld mit Gestaltungsspielraum
- ein motiviertes Team, das Sie in Ihrer Tätigkeit unterstützt
- attraktive Anstellungsbedingungen mit Jahresarbeitszeit und berufsorientierten Weiterbildungsmöglichkeiten
Spricht Sie diese herausfordernde und spannende Aufgabe an? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 28. Oktober 2024 an esther.gmuer@kaltbrunn.ch. Weitere Auskünfte erhalten Sie von Lukas Etterlin, Leiter Bauverwaltung, 058 228 63 15 oder lukas.etterlin@kaltbrunn.ch.
Nachdem im ersten Wahlgang vom 22. September 2024 lediglich drei der fünf Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission das absolute Mehr nach Art. 92 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGs 125.3; abgekürzt WAG) erreichten, ist ein zweiter Wahlgang nötig.
Eine Stille Wahl ist im zweiten Wahlgang möglich (Art. 28 Abs. 1 Bst. c WAG). Sie kommt zustande, wenn die Zahl der auf allen gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Kandidierenden der Zahl der zu vergebenden Mandate entspricht. Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist am 30. September 2024 abgelaufen.
Für den zweiten Wahlgang der Erneuerungswahl der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission sind die folgenden Kandidaturen nach Art. 28 ff. WAG gültig vorgeschlagen worden:
Geschäftsprüfungskommission
- Joel Boos, 2000, Zeichner Fachrichtung Architektur EFZ, parteilos
- Jörg Frischknecht, 1987, Landwirt, SVP
- Dominik Weibel, 1977, Unternehmer, FDP
Eine Stille Wahl entfällt somit.
Der auf den 24. November 2024 festgelegte Urnengang für diese Erneuerungswahl findet statt.
Die Formulare und Unterzeichnungslisten können bei der Gemeindekanzlei, Gemeindehaus 1, Dorfstrasse 5, eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Binnen einer Frist von vierzehn Tagen seit der Wahl kann betreffend diese Wahl beim Departement des Innern, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 110 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen [sGS 125.3] i.V.m. Art. 164 f. des Gemeindegesetzes [sGS 151.2]).
Abstimmungs- und Wahlergebnisse 22. September 2024
Wahl Geschäftsprüfungskommission
Wasserkorporation Wahl Präsidium
Wir suchen für unsere Gemeindeverwaltung auf den 01. Oktober 2024 oder nach Vereinbarung eine/n
Raumpfleger/in Gemeindeliegenschaften ca. 30 %
Das werden Sie bewirken
- Reinigung von Turnhalle und Zivilschutzanlage OSZ
- Reinigung des Schulhauses am Dorfbach und der Dröschi
- Mitarbeit bei der Hauptreinigung (jeweils in der ersten Woche der Schulferien Frühling, Sommer, Herbst)
Das bringen Sie mit
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- freundliches Auftreten
- lernbereite und begeisterungsfähige Persönlichkeit mit Verantwortungsbewusstsein
- mündliche Deutschkenntnisse
- Selbständigkeit, Interesse und Engagement
- gute Auffassungsgabe
- Sinn für Sauberkeit und Ordnung
- keine Höhenangst
- körperliche Belastbarkeit
Wir bieten Ihnen
- ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit Eigenverantwortung
- ein motiviertes Team, das Sie in Ihrer Tätigkeit unterstützt
- attraktive Anstellungsbedingungen mit Jahresarbeitszeit
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung an: Oberstufenzentrum Kaltbrunn, Arnold Eicher, Schulweg 1, 8722 Kaltbrunn. Die Dossiers werden laufend bearbeitet. Weitere Auskünfte erhalten Sie vom Chef-Hauswart Arnold Eicher, +41 55 293 44 03, arnold.eicher@schule-kaltbrunn.ch.
Der Gemeinderat hat folgende Aufträge vergeben:
Submissionspaket 3 für den Umbau der Schulhausstrasse 12 zum neuen Gemeindewerkhof
Malerarbeiten: Maweg GmbH, Kaltbrunn
Umgebungsarbeiten: Zahner, Garten- und Landschaftsbau GmbH, Kaltbrunn
Industrie-Bauland Neufeld/Benknerstrasse – Teilprojekt Erschliessung – Abbruch Stall
Abbrucharbeiten: H. Mahr AG, Benken
Sportplatz Stiggleten
Ersatz Mähroboter: Ueli Kleiner Landmaschinen AG, Wädenswil
Kanalisation Riednerstrasse – Trennsystem unterer Teil
Ingenieurarbeiten: Frei + Krauer AG, Rapperswil
Baumeisterarbeiten: De Zanet AG, Kaltbrunn
Strassenbeleuchtung: Elektrizitätsversorgung Kaltbrunn AG
Grundstück 633/634 – Hangrutsch Buechbergweid
Spezialtiefbauarbeiten: Ribbert AG, Maienfeld
Mannschaftstransporter Feuerwehr
Ersatzbeschaffung: Rüegg AG, Ibach
Eigentümer von Liegenschaften, welche an öffentliche Strassen und Wege grenzen, haben folgende strassenpolizeiliche Bestimmungen zu beachten (Art. 104 lit. b – c, Art. 106, Art. 107 des Strassengesetzes [sGS 732.1; abgekürzt StrG):
- Bäume an Staatsstrassen und Gemeindestrassen erster und zweiter Klasse, ausgenommen solche, die der Gestaltung des Strassenraumes dienen, müssen einen Strassenabstand von 2.50 m einhalten.
- Für Wälder an Staats- und Gemeindestrassen ist ein Strassenabstand von 5 m vorgeschrieben.
- Bei Lebhägen, Zierbäumen und Sträuchern beträgt der Strassenabstand 0.60 m, über 1.80 m Höhe zusätzlich die Mehrhöhe.
- Pflanzen dürfen nicht in den Lichtraum der Strasse ragen. Die Höhe des Lichtraumes beträgt:
- 4.50 m über Verkehrsflächen, die für den Fahrverkehr bestimmt sind;
- 2.50 m über Verkehrsflächen, die nicht für den Fahrverkehr bestimmt sind. - Einfriedungen, Stützmauern und Böschungen haben gegenüber öffentlichen Strassen einen Abstand von 0.3 m und eine maximale Höhe von 1.20 m einzuhalten, über dieser Höhe zusätzliche Mehrhöhe (Art. 20 Abs. 2 Baureglement).
- Die Abstände werden ab Strassengrenze gemessen. Ist keine Strassenparzelle ausgeschieden, wird ab Strassenrand gemessen. Als Strassenrand gilt die Abgrenzung der Verkehrsfläche. Für Bäume und Wälder gelten die Abstände ab Stockgrenze.
- Wo es die Sicherheit des Verkehrs erfordert, namentlich auf der Innenseite von Kurven, sind Anpflanzungen und tote Einfriedungen, welche die Übersicht der Strassen beeinträchtigen, verboten.
Hydranten freihalten
Im Brandfall bezieht die Feuerwehr das Löschwasser ab einem Hydranten. Damit dies möglich ist, müssen Hydranten gut sichtbar, bedienbar und mit einem Löschfahrzeug jederzeit erreichbar sein. Daher achten Liegenschaftsbesitzer mit einem Hydranten auf ihrer Parzelle auf folgende zwei Punkte:
- Im Umkreis von 50 cm um den Hydranten wird jeglicher Bewuchs entfernt.
- Material (z.B. Zäune), welches den Zugang zum Hydranten erschwert, wird entfernt.
Die Grundeigentümer werden gebeten, überragende oder sichtbehindernde Äste und Sträucher usw. auf die gesetzlichen Abstände zurückzuschneiden. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften werden die Arbeiten durch Dritte im Auftrag der Gemeinde auf Kosten der Pflichtigen vorgenommen. Ein Ersatzanspruch kann nicht geltend gemacht werden.
Des Weiteren möchten wir die Bevölkerung darum bitten, die nötige Rücksichtnahme gegenüber Nachbarn betreffend Lärmverursachung für das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern sowie für das Rasenmähen walten zu lassen.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Abteilung Liegenschaften/Tiefbau Kaltbrunn.
Es ist soweit – Mehrweggeschirr und Pfand für Getränke werden am Jahrmarkt 2024 eingeführt. Ziel ist die Reduktion von Abfall und Schonung der Ressourcen.
Sämtliche Festzelt- und Marktstandbetreiber sowie das Gewerbe, welche am Jahrmarkt Getränke und Esswaren anbieten, wurden zu zwei Informationsveranstaltungen eingeladen. Die Firma cup&more, Niederwil, stellte das Mehrweg-System und das Sortiment vor, worauf gemeinsam eine Sortimentauswahl definiert wurde.
Bei PET, Glas und Alu-Dosen werden Jetons mit Depot-Rückgabe abgegeben.
Die Mehrweggeschirr-Pflicht gilt für all jene, welche am Jahrmarkt Getränke und Esswaren anbieten, so auch die Marktstandbetreiber.
Das System ist ganz einfach: Sie kaufen Essen oder Getränke am Jahrmarkt, bezahlen zusätzlich eine Depotgebühr und erhalten bei der Rückgabe des Geschirrs oder PET/Glas/Dose mit Jeton die Depotgebühr zurück. Alle jene, welche eine Depotgebühr verlangen, sind zur Rücknahme von Geschirr oder PET/Glas/Dose mit Jeton verpflichtet.
Wir danken allen Jahrmarktteilnehmern für ihre aktive Unterstützung. Jeder grössere Betreiber hat eine Retourannahme und auch mehr Platz für die Logistik als ein kleiner Marktstandbetreiber. Wir bitten um Rücksicht wie auch um Verständnis und wünschen schon jetzt schöne Jahrmarkttage in Kaltbrunn. Nicht zu vergessen ist am Donnerstag das SOB-Angebot «Jeder Zug hat Halt in Kaltbrunn» für Ihre Anreise.
Die Gemeindeverwaltung Kaltbrunn bleibt am Jahrmarkt-Donnerstag, 10. Oktober 2024, den ganzen Tag geschlossen.
Am Freitag, 11. Oktober 2024, gelten die ordentlichen Öffnungszeiten.
Bei einem Notfall sind wir erreichbar:
– Todesfall: Tel. 079 305 88 41
– Marktfahrer: Tel. 058 228 63 12
Nach erfolgter Vorvernehmlassung durch die Ortsparteien und die Kantonspolizei gab der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 11. September 2023 das revidierte Parkierungsreglement in die freiwillige Mitwirkung (vom 15. Dezember 2023 bis zum 12. Januar 2024). Es gingen insgesamt 16 Mitwirkungseingaben ein, welche vor allem, aber nicht nur, das Bewirtschaftungskonzept Altwies-Wengi (u.a. Einführung einer Nutzungsgebühr mit Ticketsystem) betrafen. Der Gemeinderat ist mit der Strassenkorporation Altwies-Wengi im Sinne der Mitwirkenden in regem Austausch und prüft Alternativen, welche beispielsweise mittels einer anderen Finanzierungslösung des Strassenunterhaltes im Gebiet Altwies-
Wengi das Bewirtschaftungskonzept zur Erzielung der nötigen Einnahmen für den Strassenunterhalt ablösen könnten. Sobald eine zweckmässige Lösung vorliegt, werden die Mitwirkungseingaben in der Form eines Berichtes beantwortet, die notwendigen Anpassungen am Parkierungsreglement vorgenommen und dieses dem fakultativen Referendum unterstellt werden.