Abordnungen / Kommissionen - Amtsdauer 2025-2028
von Editor Kaltbrunn
Am 31. Dezember 2024 endet die Amtsdauer 2021/2024. Der Gemeinderat dankt allen Bürgerinnen und Bürgern, welche sich als Mitglied einer gemeinderätlichen Kommission oder in einer anderen öffentlichen Funktion für die Allgemeinheit einsetzen.
Allfällige Rücktritte sind dem Gemeinderat bis am 30. September 2024 schriftlich zu melden. Ohne Mitteilung gehen wir davon aus, dass wir bei der Erfüllung unserer Aufgaben auch in der neuen Legislatur 2025/2028 auf Ihre Mitarbeit zählen dürfen.
Möchten Sie sich ebenfalls engagieren?
Es gibt viele Möglichkeiten zur Mitwirkung. Die Gemeindekanzlei gibt Ihnen gerne Auskunft (058 228 63 21, gemeinde@kaltbrunn.ch).
Eine Übersicht über die Möglichkeiten zur Mitwirkung finden Sie unter www.kaltbrunn.ch, Rubrik «Politik und Behörden».