Absolutes Feuerverbot
Ab Freitag, 17. Juli 2026, 12 Uhr, gilt ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im ganzen Kantonsgebiet:
- Machen Sie keine Feuer im Freien – auch nicht im eigenen Garten. Ausgenommen sind Elektro- und Gasgrills auf privatem Gelände, sofern sich diese nicht im Wald befinden.
- Entzünden Sie kein Feuerwerk.
- Halten Sie die Feuerverbote unbedingt ein.
- Bei Nichteinhalten drohen Bussen.
Flur- und Waldbrände stellen eine grosse Gefahr für Mensch und Umwelt dar und können immense Schäden anrichten. Ziel der Massnahmen ist es deshalb, den Ausbruch eines Feuers zu verhindern. Informieren Sie Ihre Familien, Freunde und Nachbarn.
Ausgenommen vom Feuerwerksverbot sind bereits bewilligte, kommunale Feuerwerke auf Seen mit einem Mindestabstand von 350 Metern zum Ufer. Das sind konkret die Feuerwerke in Rorschach (31. Juli 2026) und Rapperswil-Jona (7. und 8. August 2026).
Die aktuellen Informationen und Verhaltensempfehlungen findet die Bevölkerung hier:
Alertswiss-App für Smartphone
Webseite www.sg.ch/trockenheit
Die Fachleute des Kantons und der Blaulichtorganisationen überwachen die Lage.
Medienmitteilung Kanton St. Gallen