Änderung der Vollzugsvorschriften zum Energieförderprogramm ab 1. Januar 2024
von Editor Kaltbrunn
Die Gemeinde Kaltbrunn verfolgt eine aktive Energiepolitik und leistet einen nachhaltigen Beitrag fürs Klima. Der Gemeinderat hat erfreut zur Kenntnis genommen, dass das per 1. Januar 2023 verabschiedete Reglement Energieförderprogramm auf reges Interesse stösst. Das Reglement bildet eine konkrete und geeignete Grundlage um die Verwendung von erneuerbaren Energien auf dem Gemeindegebiet zu fördern.
Die Vollzugsvorschrift des Energieförderprogramms (Förderkatalog) untersteht einer laufender
Überprüfung durch die Energiekommission und den Gemeinderat. Somit können mittels punktuellen Steuerungsmassnahmen zielgerichtete Anreize zur Förderung von erneuerbaren Energien geschaffen werden.
Der Gemeinderat sprach sich mit Wirkung ab 1. Januar 2024 für die Streichung der Förderung von Elektroautos aus.
Der Gemeinderat stellt fest, dass sich die Anschaffung von Elektroautos massgeblich etabliert. Damit erübrigen sich die Auszahlung von Förderbeiträgen beim Kauf von Elektroautos.
Der Gemeinderat unterstützt ferner die Evaluation und Prüfung von öffentlichen Flächen durch die Energiekommission, die gegebenenfalls ohne grosse Einschränkung der Nutzung mit PV-Anlagen überdeckt werden könnten und nimmt die Massnahmen in die Legislaturziele 2025 – 2029 auf.