Anpassung der Energiefördermassnahmen per 1. Januar 2025
von Editor Kaltbrunn
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2024 auf Antrag der Energiekommission und Empfehlung der Energieagentur beschlossen, den Ersatz von fossilen Heizungsanlagen durch erneuerbare Energien nur noch bis zu einer Leistung von 70 kW mit einer Pauschalzahlung von CHF 1000.– zu fördern. Dies entspricht einem älteren MFH mit ca. 15 Wohnungen und ca. 1500 m2 beheizter Fläche. Heizungsanlagen ab 70 kW werden ab dem Jahr 2025 durch den Bund finanziert. PV-Anlagen sind nur auf bestehenden Gebäuden und nicht auf Neubauten förderberechtigt.
Die angepassten Vollzugsvorschriften zum Energieförderprogramm können auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.
Vollzugsvorschriften Energieförderprogramm
Beschluss Gemeinderat