Ergebnisse Mitwirkungsverfahren Gesamtüberarbeitung Gemeindestrassenplan, Erlass

von Editor Kaltbrunn

Der neue Gemeindestrassenplan inkl. Fuss-, Wander- und Radwegplan wurde im Sommer  2022 öffentlich aufgelegt. Aufgrund von Hinweisen und Einsprachen ergaben sich Änderungen
zum revidierten Gemeindestrassenplan inkl. Fuss-, Wander- und Radwegplan. Der aktuelle Planungsstand und die Änderungsunterlagen wurde vom 16. Juni bis 7. Juli 2023 einem öffentlichen Mitwirkungsverfahren unterstellt.
Innerhalb der Frist sind 35 Stellungnahmen von vierzehn Personen eingegangen. Diese betreffen allesamt die Klassierung der Strasse Günterstall 3.98 (Gemeindestrasse 3. Klasse) und die Aufhebung der Klassierung der Höchistrasse 5.07 (Gemeindeweg 2. Klasse). Die nachfolgenden Aspekte stiessen auf besonders hohes Interesse:

Aufhebung Höchiweg
Gemäss kommunalem Richtplan ist eine neue Fusswegverbindung abseits der Hauptstrasse zwischen den Quartieren Kirchhalden und Sonnhalde geplant. Der Kirchhaldenweg soll in diesem Zusammenhang aufgewertet und der Höchiweg aufgehoben werden.
Diese Massnahme stiess auf deutlichen Widerstand. Aus Sicht des Gemeinderates soll an der ursprünglichen Klassierung der Höchistrasse 5.07. festgehalten werden, zumal eine  Neuklassierung von Gehwegen erfahrungsgemäss (wie vorliegend) auf grossen Widerstand
stösst. So lange keine sichere Alternative zur bestehenden Fusswegverbindung besteht, soll vorderhand an der bestehenden Klassierung festgehalten werden. Der Gemeinderat teilt gewisse Sicherheitsbedenken was die alternative Wegverbindung über den Kirchhaldenweg
in die Uznacherstrasse betrifft, namentlich die unübersichtliche Einmündung in die Uznacherstrasse (Geh- und Radweg).
Aus diesem Grund wird eine entsprechende Stellungnahme mit den baulichen Anpassungen bei den kantonalen Stellen (inkl. Kantonspolizei) eingeholt.

Erlass
Der angepasste Strassenplan wurde vom Gemeinderat am 6. November 2023 mit nachstehend zusammengefassten Inhalten erlassen und wird nach Vorliegen der angepassten Planunterlagen der öffentlichen  Auflage unterstellt:

  • Der Gemeinderat hält an der Klassierung des Gemeindewegs 5.07 Höchistrasse als  Gemeindeweg 2. Klasse gemäss der ersten öffentlichen Auflage fest. Auf die im Rahmen der zweiten Mitwirkungsvorlage vorgeschlagene Aufhebung der Klassierung der Wegverbindung und auf die Aufhebung des Fusswegs gemäss Fuss-, Wander- und Radwegplan wird verzichtet.
  • Gemeindestrasse 3.98 Günterstall: An der Klassierung entlang der nördlichen Grenze der Grundstücke Nr. 1566 und Nr. 1567 gemäss der ersten öffentlichen Auflage wird festgehalten. Auf die im Rahmen der zweiten Mitwirkungsvorlage vorgeschlagene Aufhebung der  Klassierung in diesem Abschnitt wird verzichtet.
  • Die Klassierung als Gemeindestrasse 3. Klasse wird wie in der zweiten Mitwirkungsvorlage vorgesehen in nördlicher Richtung erweitert.
  • Verzicht auf Abklassierung Kronengasse (Beibehaltung des aktuellen Status);
  • Verzicht auf Aufklassierung Müllisperg (Beibehaltung des aktuellen Status);
  • Verzicht auf Abklassierung Rutzenackerstrasse (Beibehaltung des aktuellen Status);
  • Anpassung Klassierung Schulhausstrasse, Einlenker Gasterstrasse.

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