Erhöhung des Warte- und Pikettgeldes für Hebammen

von Editor Kaltbrunn

Die Gemeinde leistet seit dem Jahr 2020 auf Gesuch eine pauschale Kostenbeteiligung von CHF 120.00 je Geburt an die Hebammen-Pikettentschädigung. Einige Kantone und viele Gemeinden im Kanton St. Gallen entschädigen diesen Bereitschaftsdienst an die Familien bzw. direkt an die Hebamme. Eine gesetzliche Grundlage oder schweizweite Regelung fehlt.

Freipraktizierende Hebammen sind für Geburten und Wochenbettpflege für die Familien in Bereitschaft und müssen rund um die Uhr erreichbar sein. Diese Dienstleistung ist durch die Krankenkassen-Grundversicherung nicht gedeckt.

Der Schweizerische Hebammenverband hat unlängst eine Erhöhung der Warte- und  Pikettgelder für Hebammen von pauschal CHF 120.00 auf CHF 150.00 beschlossen.

Ebenso wurde ein neuer Tarif von CHF 220.00 bei ambulanten Geburten (Spitalaustritt innerhalb der ersten 12 h nach der Geburt) eingeführt. Die Gemeinde Kaltbrunn leistet mit sofortiger Wirkung auf Gesuch eine pauschale Kostenbeteiligung von CHF 150.00 je Geburt an die Hebammen-Pikettentschädigung.

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