Erlass Reglement über die Kosten der Nachführung der amtlichen Vermessung
von Editor Kaltbrunn
Das Reglement über die Kosten der Nachführung der amtlichen Vermessung vom 17. April 1997, in Kraft seit 1. Mai 1997, ist aufgrund einer formell geänderten Gesetzgrundlage der kantonalen Vermessungsverordnung ohne materielle Auswirkungen zu revidieren. Unveränderter Inhalt dieses Reglementes ist und bleibt die direkte Verrechenbarkeit der tatsächlichen Kosten für die Nachführung der amtlichen Vermessung gemäss den vom Bau- und Umweltdepartement genehmigten Leistungs- und Regietarifen an die Verursacher.
Die Verrechnung wird direkt vom Nachführungsgeometer an die Verursacher vorgenommen.
Der Gemeinderat hat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums das revidierte Reglement erlassen und das aktuell noch gültige Reglement per Rechtskraft des neuen Erlasses ausser Kraft gesetzt. Nach Gemeindegesetz und Gemeindeordnung unterliegt der Erlass resp. die Aufhebung von allgemeinverbindlichen Reglementen dem fakultativen Referendum.
Die Referendumsfrist läuft vom 17. Januar bis 25. Februar 2025. Ein Referendumsbegehren hat 325 gültige Unterschriften von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, wohnhaft in Kaltbrunn, aufzuweisen. Der Unterschriftenbogen ist auf der Gemeindekanzlei zu beziehen. Der Referendumserlass liegt im Eingangsbereich des Gemeindehauses 1, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn auf.
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist gemäss den rechtlichen Vorgaben an den Gemeinderat Kaltbrunn, Dorfstrasse 5, 8722Kaltbrunn, einzureichen.