Erneuerungswahlen 2. Wahlgang GPK vom 24. November 2024: Eingegangene Wahlvorschläge
von Editor Kaltbrunn
Nachdem im ersten Wahlgang vom 22. September 2024 lediglich drei der fünf Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission das absolute Mehr nach Art. 92 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGs 125.3; abgekürzt WAG) erreichten, ist ein zweiter Wahlgang nötig.
Eine Stille Wahl ist im zweiten Wahlgang möglich (Art. 28 Abs. 1 Bst. c WAG). Sie kommt zustande, wenn die Zahl der auf allen gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Kandidierenden der Zahl der zu vergebenden Mandate entspricht. Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist am 30. September 2024 abgelaufen.
Für den zweiten Wahlgang der Erneuerungswahl der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission sind die folgenden Kandidaturen nach Art. 28 ff. WAG gültig vorgeschlagen worden:
Geschäftsprüfungskommission
- Joel Boos, 2000, Zeichner Fachrichtung Architektur EFZ, parteilos
- Jörg Frischknecht, 1987, Landwirt, SVP
- Dominik Weibel, 1977, Unternehmer, FDP
Eine Stille Wahl entfällt somit.
Der auf den 24. November 2024 festgelegte Urnengang für diese Erneuerungswahl findet statt.
Die Formulare und Unterzeichnungslisten können bei der Gemeindekanzlei, Gemeindehaus 1, Dorfstrasse 5, eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Binnen einer Frist von vierzehn Tagen seit der Wahl kann betreffend diese Wahl beim Departement des Innern, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 110 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen [sGS 125.3] i.V.m. Art. 164 f. des Gemeindegesetzes [sGS 151.2]).