Gebührentarif Abfallentsorgung ab 1. September 2024
von Editor Kaltbrunn
Die Preisgestaltung der Kehrichtsackgebühren wird im Oberen Linthgebiet, so auch in Kaltbrunn, durch den Zweckverband KSGL vorgenommen.
Die Abgeordneten haben aufgrund der Erhöhung der Mehrwertsteuer, der gestiegenen Transportkosten und der hohen Rohstoffpreise beschlossen, auf den 01. September 2024 die Kehrichtsackgebühren anzupassen.
Entsprechend musste der Gebührentarif Abfallentsorgung, welcher sich aus den Grundgebühren sowie den Kehrichtsack-, den Container- und Sperrgutgebühren zusammensetzt, angepasst werden. Die Grundgebühren bleiben unverändert.
Der erhöhte Gebührentarif Abfallentsorgung gilt per 01. September 2024.