Mitwirkung: Präzisierung des Richtplans – Intensivlandwirtschaftszone «Huob»
In Kaltbrunn, an der Wengistrasse 11 + 16, befindet sich der Landwirtschaftsbetrieb der Familie Heinrich und Patrizia Jud. Der Betrieb wird derzeit in dritter Familiengeneration geführt und hat sich seit der Gründung 1908 auf Geflügelzucht spezialisiert. Seit über 100 Jahren werden in der Huob durch die Familie Jud verschiedene Hühnerrassen für Kleinabnehmer gezüchtet. Die Produktion erfolgt derzeit in kleinen erneuerungsbedürftigen Ställen am steilen Hang. Diese Art der Geflügelzucht im steilen Gelände und in kleinen, überalterten Ställen ist nicht mehr zeitgemäss. Im Zuge einer Nachfolgeplanung und den damit verbundenen Überlegungen für eine zeitgemässe Tierhaltung, nach heutigen Standards von Tierschutzgesetzgebung, Tierwohl und unter Einbezug von Aspekten der Arbeitssicherheit, steht fest, dass dies zukünftig nur mit einem geeigneten Neubau beim Betriebszentrum möglich ist.
Es wurden mehrere Gesuche für das Bauen ausserhalb des Baugebietes (BaB) erarbeitet und beim Kanton eingereicht. Diese stiessen auf Ablehnung, weil der notwendige raumplanungsrechtliche Rahmen für einen gewerblichen Ersatzbau in der Landwirtschaftszone für die bodenunabhängige Produktion (sog. innere Aufstockung) nicht gegeben, resp. überschritten ist.
Der geplante Ausbau des Generationenbetriebes ist im Rahmen eines Sondernutzungsplans in der aktuellen Grundzonierung nicht möglich, weil die innere Aufstockung und somit die Baumöglichkeiten im Bereich BaB überschritten wird und als Grundlage dafür zuerst eine Umzonung von der Landwirtschaftszone in die Intensivlandwirtschaftszone (ILZ) zu erfolgen hat. Diese Umzonung, welche auf Stufe Zonenplan mittels Teilzonenplan nach der Genehmigung der Totalrevision der Rahmennutzungsplanung zu erfolgen hat, muss zuerst im übergeordneten und behördenverbindlichen Planungsinstrument, dem kommunalen Richtplan, Niederschlag finden. Aufgrund der mehreren negativ beurteilten Baugesuche beim AREG (BaB) ist nun das Richtplanblatt L 1.4 mit dem Gebiet «Huob» (Parzelle Nr. 414) zu lokalisieren und auch auf der Richtplankarte «Siedlung und Landschaft» einzutragen. Nur durch diese Anpassung in der strategischen Planung des Gemeinderates, dem kommunalen Richtplan, kann der wirtschaftliche Weiterbestand des Generationenbetriebs nachhaltig gesichert werden. Erst wenn diese raumplanungsrechtliche Basis gelegt ist, kann die anschliessende Anpassung des Zonenplans und des Baureglementes erfolgen. Die Konzentration eines Ersatzneubaus auf der Parzelle Nr. 414 ermöglicht das Freispielen des Steilhanges auf Parzelle Nr. 410, an dem fünf bestehende Einzelställe abgebrochen werden.
Die öffentliche Mitwirkung wird vom 17. Oktober bis und mit 31. Oktober 2025 stattfinden. Die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus 1, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn im Eingangsbereich sowie auf der separaten Mitwirkungsplattform der Politischen Gemeinde Kaltbrunn: www.mitwirken-kaltbrunn.ch.
Rückmeldungen zu den Planunterlagen können direkt auf der Mitwirkungsplattform erfasst werden.