Nutzung öffentlicher Grund / Dauerparkieren

Die Abteilung Liegenschaften/Tiefbau möchte die Öffentlichkeit betreffend Nutzung/Parkierung auf öffentlichem Grund und die gesetzlichen Bestimmungen sensibilisieren. Für das Parkieren auf öffentlichem Grund wurde ein Parkierungsreglement erlassen, welches auch auf der Gemeindehomepage zu finden ist. Gemäss Art. 7 Parkierungsreglement (Dauerparkieren ausserhalb der Blauen Zone) wird für das dauernde Abstellen von Motorfahrzeugen und Anhängern (tags oder nachts) eine gebührenpflichtige Bewilligung verlangt. Dies gilt sowohl für Baustellenbetreiber wie auch für Privatpersonen. Als dauernd gilt das einmalige Abstellen während mehr als drei Tagen sowie das regelmässige Abstellen während mehr als zwei Tagen pro Woche. Eine Bewilligung wird in der Regel nicht erteilt für das dauernde Abstellen von schweren Motorwagen und Anhängern in Wohnquartieren.

Die übrigen strassengesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf notwendige Durchfahrtsbreiten zwecks Zufahrt von Blaulichtorganisationen und Verkehrssicherheit bei abgestellten Fahrzeugen sind ebenfalls zu beachten. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird regelmässig überprüft und widrigenfalls sanktioniert.

Auch wird darauf hingewiesen, dass auf öffentlichen Flächen das Abstellen von Fahrzeugen in nicht betriebstauglichem Zustand (Bspw. auch ohne Kontrollschilder) gemäss Art. 20 der Verkehrsregelverordnung (VRV) nicht erlaubt ist und nach Voranzeige Zwangsmassnahmen eingeleitet werden. Es kommt vermehrt vor, dass Fahrzeuge ohne Kontrollschilder auf Gemeindestrassen stehengelassen werden.

Ausserdem ist für den gesteigerten Gemeingebrauch und die Sondernutzung von klassierten Gemeindestrassen, beispielsweise für das Aufstellen von Mulden (Bauinstallationsplätze) und das Lagern von Gegenständen, gemäss Art. 21 Strassengesetz vorgängig eine kostenpflichtige Bewilligung der Gemeinde erforderlich. Ein Gesuch ist bei der Abteilung Liegenschaften/Tiefbau einzureichen. Den dazugehörenden Gebührentarif für das Planungs- und Bauwesen entnehmen Sie der Gemeindehomepage www.kaltbrunn.ch.

Zurück