Öffentliche Auflage - Sondernutzungsplan "Im Dorf"
Das Werkareal der W. Rüegg AG befindet sich mitten im Dorf an der Uznacherstrasse in Kaltbrunn. Die Firma stösst an diesem Standort zunehmend an räumliche Grenzen. Deshalb soll der Betrieb aus dem Dorfkern an einen neuen Standort an der Fischhausenstrasse in Kaltbrunn ausgesiedelt werden. Das Werkareal wird mittelfristig für eine neue Nutzung zur Verfügung stehen. Auf dem Areal soll entsprechend der Lage im Dorfkern künftig eine Wohnüberbauung mit Gewerbeanteil entstehen. Für die Gemeinde Kaltbrunn eröffnet sich die
grosse Chance, an zentraler Lage eine Neubebauung im Sinne einer Ergänzung des Dorfkerns zu entwickeln. Um eine hohe Qualität für die Überbauung sicherzustellen, hat die
W. Rüegg AG einen Studienauftrag durchgeführt, den das Team ARGE Figi Zumsteg & Studio O, Zürich mit Schmid Landschaftsarchitekten GmbH, Zürich mit ihrem Projekt gewann. Der vorliegende Sondernutzungsplan (SNP) wurde auf Basis des weiterentwickelten Siegerprojekts erarbeitet. An der Uznacherstrasse liegt das Gründerhaus der W. Rüegg AG (Uznacherstrasse 11), das heute mit dem Wohn- und Geschäftshaus an der Uznacherstrasse 9 und einem eingeschossigen Zwischenbau zusammengebaut ist. Dahinter befinden
sich auf einem grosszügigen Areal verschiedene Werkhallen und offene Parkplatz- und Lagerflächen. Die Gebäude sind mit verschiedenen Zwischenbauten und Verbindungsgängen
zu einem Gebäudekomplex zusammengebaut. Im Nordwesten des Planungsgebiets an der Kreuzung Uznacherstrasse/Grafenaustrasse liegt die derzeit unbebaute Parzelle Nr. 1095 («Hager»). Der Perimeter für den SNP umfasst eine Fläche von 13 872 m2 und beinhaltet die Parzellen Nrn. 1095, 134 und 135. Alle Grundstücke sind im Eigentum der
W. Rüegg AG.
Planungsrechtliche Grundlagen schaffen
Der vorliegende SNP soll im Sinne von Art. 25 ff. PBG resp. Art. 8 des kommunalen Baureglementes (BauR) die besondere Bauweise und die Gestaltung der Bauten und Aussenräume auch unter Beachtung der übergeordneten Gesetzgebung und Richtplanung regeln. Die Zweckbestimmung der Grundzonierung wird beibehalten. Mit dem SNP «Im Dorf» werden die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen, um die folgenden spezifischen Ziele zu erreichen (Art. 2 der besonderen Vorschriften, BesV): Eine Neubebauung des zentral im Dorf gelegenen Planungsgebiets für Wohn- und Gewerbenutzung; Die Erstellung einer Tiefgarage mit einer rationellen Erschliessung und die Schaffung von weitgehend verkehrsfreien Aussenräumen, welche das ehemals geschlossene Werkareal ins Dorf einbinden; Den Erhalt des ortsbaulichen Charakters dank typologischer Vielfalt der Bauten und Aussenräume; Im Sektor A (Parzelle Nr. 1095) das Schaffen einer Bebauung als Auftakt des Dorfkerns, die sich gut in die Bebauung entlang der Uznacherstrasse einfügt; Im Sektor B (Werkareal) eine Neubebauung mit Anlehnung an die räumlichen, topografischen und atmosphärischen Qualitäten der Bestandesbauten; Im Sektor C (Uznacherstrasse) mittelfristig den Erhalt der im Situationsplan bezeichneten Bestandesbauten, längerfristig auch die Möglichkeit zur Erstellung von Ersatzneubauten.
Mit der Erschliessung der Tiefgarage via Grafenaustrasse und Langfeld kann der strassengesetzlichen Forderung nach einer rückwärtigen Erschliessung nachgekommen werden. Ein- und Ausfahrten der Tiefgarage sind einzig an den zwei bezeichneten Stellen an der Grafenaustrasse (Sektor A) und am Langfeld (Sektor B) zulässig. Im Sektor B ist nur die Einfahrt in die Tiefgarage zulässig, sämtliche Ausfahrten müssen im Sektor A erfolgen. Im Richtprojekt ist ersichtlich, dass am Langfeld (Sektor B) entsprechend nur eine einspurige Zufahrt zur Tief-garage vorgesehen ist. Dank einer unterirdischen Verbindung zwischen den beiden Tiefgaragen in den Sektoren A und B werden alle Ausfahrten im Sektor A auf die Grafenaustrasse erfolgen. Die Zufahrt zum Sektor A erfolgt ebenfalls an der Ein-/Ausfahrt Grafenaustrasse. Mit dieser Massnahme, die im Rahmen der Information und Anhörung der Nachbarschaft entwickelt wurde, kann der durch die Überbauung ausgelöste Mehrverkehr für den südlichen Teil der Grafenaustrasse und das Langfeld um die Hälfte reduziert werden.
Öffentliche Wegverbindung
Durch das Areal soll eine öffentliche Wegverbindung für den Fuss- und Veloverkehr zwischen der Uznacherstrasse und der Erschliessungsstrasse Langfeld/Brändliguet geschaffen werden. Das Strassenprojekt für die Wegverbindung kann jedoch erst gemeinsam mit den Bauprojekten der angrenzenden Gebäude in den Sektoren B und C erarbeitet werden.
Auch der Teilstrassenplan wird erst zu diesem Zeitpunkt festgesetzt, da für die Festsetzung eines Teilstrassenplans ein Strassenprojekt erforderlich ist. Dem SNP liegt der Entwurf des Teilstrassenplans «Im Dorf» bei.
Das öffentliche Interesse der Politischen Gemeinde ortet der Gemeinderat in einer gehaltvollen und ortsbaulich hochwertigen Überbauung, welche etappiert realisiert wird und die im Endausbau mit den zu erwartenden rund hundert Wohnungen ein moderates Wachstum im Dorfkern ermöglichen wird. Der SNP schafft für diesen zentralen Entwicklungsstandort der Gemeinde Kaltbrunn die planungsrechtliche Grundlage für eine innere Verdichtung im Sinne des Raumplanungsgesetzes. Der bestehende Gewerbebetrieb kann mit der Umsetzung des SNPs vom Dorfkern ins Gewerbe- und Industriegebiet Fischhausen/Thutenguet ausgesiedelt werden. Somit bleiben die Arbeitsplätze und Lehrstellen in Kaltbrunn erhalten.
Die öffentliche Mitwirkung fand vom 17. Oktober bis und mit 17. November 2025 statt. Es wurden Sprechstunden mit interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern durchgeführt und auch die schriftlichen Eingaben behandelt und zu einem Mitwirkungsbericht zusammengefasst, welcher mit der öffentlichen Auflage anonymisiert veröffentlicht wird. Die öffentliche Mitwirkung gab Anlass dazu, Anpassungen (Umplatzierung einer Entsorgungsstelle sowie Ausbau eines Weges zur besseren Verkehrssicherheit) hinsichtlich der öffentlichen Auflage am Sondernutzungsplan vorzunehmen.
Nach erfolgter Mitwirkung erliess der Gemeinderat den Sondernutzungsplan «Im Dorf» auch auf Empfehlung der Baukommission zuhanden der öffentlichen Auflage, welche vom
17. April bis und mit 16. Mai 2026 durchgeführt wird. Einsprache kann beim Gemeinderat Kaltbrunn, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn erheben, wer ein schutzwürdiges Interesse dartun kann. Die Einsprache ist mit einem Antrag, einer Schilderung des Sachverhaltes und einer Begründung zu verfassen und innert der Auflagefrist schriftlich einzureichen. Innerhalb des Plangebietes und im Umkreis von 30 m werden die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer mit einer persönlichen Anzeige über die öffentliche Auflage informiert.
Die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus 1, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn im Eingangsbereich auf.
Situationsplan
Besondere Vorschriften
Erläuterungsbericht
Höhenkurvenplan Ursprungsgelände
Protokollauszug
Vorabklärung Strassenlärm tagsüber und nachts
Schlussbericht Studienauftrag
Objektschutznachweis
Schema Massnahmen Hochwasserschutz
Verkehrsgutachten
Verkehrsgutachten Anhang
Entwurf Teilstrassenplan "Im Dorf"
Richtprojekt
Mitwirkungsbericht