Pilotbetrieb Rangerdienst für Naturschutzgebiete geplant
Das Burger-, Benkner- und Kaltbrunner Riet und das Aabach-Delta mit dem angrenzenden Flachmoor sind bei der lokalen Bevölkerung ein beliebtes Naherholungsgebiet und für Auswärtige ein attraktives Ausflugsziel. Der daraus entstehende Druck auf die Lebensräume seltener Tier- und Pflanzenarten hat in den letzten 20 Jahren spürbar zugenommen, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Corona- Pandemie. So müssen leider pro Jahr mehrere Hundert Verstösse gegen die Schutzverordnung und die Naturschutzgesetzgebung verzeichnet werden – und zwar nicht nur wegen freilaufender Hunde, deren Besitzer/innen das Betretungsverbot missachten.
Zur Sensibilisierung der Erholungssuchenden für die Einzigartigkeit dieser Schutzgebiete von nationaler Bedeutung soll ein Rangerdienst eingerichtet werden. Ratsvertretende der Gemeinden Uznach, Kaltbrunn und Schmerikon haben zusammen mit Vertretenden von Naturschutzvereinen, Pro Natura und Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) ein Konzept für einen Rangerdienst in der Linthebene erarbeitet. Diesem Konzept haben sich in der Folge auch Benken und Gommiswald angeschlossen, um die Naturschutzgebiete im Ricken oder auch die Wildruhezonen besser schützen zu können. Die Rangeraufgaben sollen an einen Rangerdienst vergeben werden, der bereits über genügend erfahrene Ranger/innen verfügt. Ihre Tätigkeit besteht vor allem in der Information und Sensibilisierung der Besucher/innen sowie der lokalen Bevölkerung. Das kann im Gespräch vor Ort, aber auch über Info-Broschüren, Exkursionen oder andere Anlässe erfolgen.
Weiter soll der Rangerdienst in den sensiblen Gebieten Nutzungskonflikte und Regelverstösse verhindern. Das Ausstellen von Bussen vor Ort ist vorerst nicht vorgesehen. Bei Bedarf (z.B. grosser Schaden oder wiederholter Regelverstoss / Uneinsichtigkeit) können aber die Wildhut oder die Fischereiaufsicht beigezogen werden oder Verzeigungen bei der Polizei erfolgen. Je nach gesammelten Erfahrung könnte dies für einen Regelbetrieb nach Bedarf geändert werden.
Je nach Gemeinde und Umfang ihrer Schutzgebiete / Schutzbedürfnisse fällt die Jahresarbeitszeit unterschiedlich hoch aus (im Durchschnitt zwischen 60 und 100 Stunden). Diese verteilt sich hälftig auf das Frühjahr und zu gleichen Teilen auf die übrigen drei Jahreszeiten, wobei während des Winters am wenigsten Beaufsichtigungsaufwand anfällt. An diesen Kosten beteiligt sich das ANJF mit 50 – 60 %, weshalb für die Pilotphase von drei Jahren mit Kosten von CHF 3000 bis 5000 pro Jahr und Gemeinde zu rechnen ist.
Das Bevölkerungswachstum und die sich wandelnden Sitten setzen die sensiblen Naturschutzgebiete unter Druck. Die Einführung eines Rangerdiensts ist notwendig geworden. Aufgrund der gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit können Synergien geschaffen und ein einheitliches Vorgehen ohne Schutzlücken sichergestellt werden.
Der Versuchsbetrieb wird zeigen, ob der Rangerdienst die Erwartungen erfüllt oder ob andere Mittel und Wege gesucht werden müssen, um die Naherholungsgebiete zu schützen, die massgeblich zur Wohnattraktivität der umliegenden Gemeinden beitragen.