Zwei Sondernutzungsplanverfahren warten auf kantonale Genehmigungen

Der Gemeinderat verabschiedete an seiner Sitzung vom 3. Februar 2026 den Sondernutzungsplan Festlegung Gewässerraum Dorfbach Nord (Gebiet Obermühle), nach Behandlung
der Einsprachen, zuhanden der kantonalen Genehmigung durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG). Dieser Sondernutzungplan stellt die planerische Grundlage und Raumausscheidung für das geplante Gesamtprojekt/Hochwasserschutzprojekt Obermühle dar.

Der Sondernutzungsplan Arbeitsgebiet Neufeld lag vom 16. Januar bis und mit 14. Februar 2026 öffentlich auf. Die eingegangene Einsprache konnte behandelt werden. Der Gemeinderat verabschiedete an seiner Sitzung vom 23. Februar 2026 den Sondernutzungsplan Arbeitsgebiet Neufeld zuhanden der kantonalen Genehmigung durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG). Mit diesem Sondernutzungsplan wird das Arbeitsgebiet Neufeld mit ca. 35 000 m2 Bauland für Gewerbe und Industrie entwickelt.

Nach erfolgten Genehmigungen könnten die Einspracheentscheide inkl. Genehmigungsverfügung mit Rekurs angefochten werden. Die Genehmigung selbst bedeutet folglich noch keine automatische Rechtskraft der Sondernutzungsplanungen.

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