Offene Stellen
Der Abwasserverband Obersee ist ein Zweckverband bestehend aus den vier St. Galler Gemeinden Gommiswald, Kaltbrunn, Schmerikon und Uznach sowie die Schwyzer Gemeinde Tuggen mit insgesamt 25‘000 Einwohnenden. Sie betreiben gemeinsam eine Abwasserreinigungsanlage in Schmerikon mit rund 40‘000 Einwohnergleichwerten und ein Verbandskanalnetz mit insgesamt 19 km Freispiegelleitungen, 2.7 km Druckleitungen und rund 30 Sonderbauwerken.
Aufgrund einer Vakanz suchen wir auf den 1. Dezember 2025 oder nach Vereinbarung einen
Klärwärter 100%
Sie verfügen über eine technische Berufsausbildung (Schlosser, Mechaniker, Spengler, Anlagen- und Apparatebauer oder vergleichbar) und einige Jahre Berufserfahrung. Sie bringen Bereitschaft und Interesse zur Ausbildung zum Klärfachmann mit. Sie sind bereit ausserhalb der Arbeitszeiten (auch an Wochenenden), im Turnus Pikettdienst zu leisten. Entsprechend sollten Sie bevorzugt im Verbandsgebiet wohnhaft sein, um kurze Anfahrzeiten zu haben. Die Arbeit in einem kleinen Team bedingt Kollegialität, Teamfähigkeit Selbstständigkeit und Zuverlässigkeit.
Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche Tätigkeit, eine umfassende Ausbildung sowie einen modernen Arbeitsplatz und zeitgemässe Anstellungsbedingungen. Nähere Auskunft erteilt Betriebsleiter Karl Koller (Tel. 055 285 86 50).
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte elektronisch an: karl.koller@avobersee.ch.
Abwasserverband Obersee
Betriebsleiter
Postfach 1
8716 Schmerikon
Aktuelles
Das kantonale Tiefbauamt erneuert ab September 2025 die beiden Bushaltekanten «Dorf» im Zentrum von Kaltbrunn. Der Umbau erfolgt gemäss den Vorgaben des Behindertengleich-stellungsgesetzes (BehiG) und verbessert den Zugang für alle Fahrgäste. Die Haltekante auf der Seite Kirche wird als Busbucht ausgebaut. Damit können insbesondere zu Stosszeiten Rückstaus vermindert werden. Auf der gegenüberliegenden Seite, bei der Firma ERNi Druck und Media AG, bleibt die Haltekante als Fahrbahnhaltestelle bestehen.
Zusammen mit dem Neubau der Bushaltekanten wird durch die Politische Gemeinde der Parkplatz Uznacherstrasse neugestaltet. Durch die neue Bushaltebucht muss das bestehende Bushaltehäuschen abgebrochen werden. Der Gemeinderat hat sich für den Bau eines neuen nachhaltigen Bushaltehäuschens aus Holz entschieden. Zusammen mit der Neugestaltung des Parkplatzes wird auch ein neuer Velounterstand aus Holz erstellt.
Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Ende Jahr. Während der Tagesarbeitszeiten wird der Verkehr mit Unterstützung eines Verkehrsdienstes einspurig an der Baustelle vorbeigeführt. Nach Feierabend steht die Uznacherstrasse wie gewohnt zweispurig zur Verfügung. Für den Kaltbrunner Markt wird die Baustelle vollständig geräumt.
Die amtliche Pilzkontrolle findet ab Samstag, 9. August, im Werkhof der Gemeinde Uznach, Zürcherstrasse 29, statt. Die Kontrollzeiten wurden wie folgt festgelegt:
Mittwoch, Samstag und Sonntag, jeweils von 18 – 19 Uhr
Die amtliche Pilzkontrolle obliegt dem in Uznach wohnhaften Willy Kuster, Pilzkontrolleur mit eidgenössischer Fachprüfung.
Die Pilze sind sauber und nach Arten getrennt vorzuweisen. Wegen des raschen Verderbs sollen Pilze nicht in Plastiksäcken, sondern in Körben gesammelt, über Nacht ausgebreitet und kühl aufbewahrt werden. Bitte tragen Sie zum Pilzschutz bei, indem Sie keine unbekannten Pilzarten pflücken und von den essbaren Pilzen nur so viele sammeln, wie Sie tatsächlich zu einer Mahlzeit benötigen.
Die Pilzkontrolle ist für Einwohner/ innen der beteiligten Gemeinden unentgeltlich. Pilzsammler/ innen, die nicht in den eingangs erwähnten Gemeinden wohnhaft sind, bezahlen für jede Pilzkontrolle einen Unkostenbeitrag von CHF 10.–.
Die amtliche Pilzkontrolle wird bis Mittwoch, 29. Oktober 2025, vorgenommen.
Am Samstag, 4. Oktober 2025, finden Sie die Pilzkontrollstelle im Kulturtreff Rotfarb, Rotfarb 15, Uznach. Dort findet an diesem Tag eine Pilzausstellung statt.
In der Vor- und Nachsaison ist die Pilzkontrolle über Tel. 055 280 14 67 (Willy Kuster) oder 055 280 71 69 (Peter Lenz) zu erreichen.
Grüngut
Dass alle organische Gartenabfälle wie beispielsweise Baum- und Heckenschnitte, Rasen oder Laub sowie Küchenrüstabfälle ins Grüngut gehören, ist selbstverständlich. Fälschlicherweise werden immer wieder diverse Abfälle wie vor allem Plastik, Töpfe, Steine, Humus sowie grosse Mengen an Erde mittels Grünabfuhr entsorgt.
Gerne erinnern wir an die im Abfallreglement festgelegten Masse von Grüngutbündeln. Die Masse von 150 cm x 60 cm x 40 cm sowie das Gewicht vom maximal 30 kg dürfen nicht überschritten werden.
ACHTUNG: Bündel, die nicht den festgelegten Massen entsprechen, und überfüllte Container werden nicht mitgenommen!
Privatpersonen können pro Jahr 500 kg Grünabfälle kostenlos bei der Roos Kompost AG, Rislen 2039, 8722 Kaltbrunn, anliefern.
Neophyten
Für die Entsorgung von Neophyten können auf der Gemeinde Kaltbrunn in den Abteilungen Einwohneramt und Liegenschaften/Tiefbau gratis Neophytensäcke bezogen werden, welche der Kehrichtsammeltour mitgegeben werden können.
Auch besteht die Möglichkeit, Neophyten direkt bei der Firma Roos Kompost AG, Kaltbrunn anzuliefern.
Textilien
Folgende Textilien können in die dafür vorgesehenen Sammelcontainer beim Entsorgungspark oder an der Uznacherstrasse (beim Restaurant Löwen) eingeworfen werden:
- saubere Damen-, Herren- und Kinderkleidung
- Lederbekleidung und Pelze
- saubere, noch tragbare Schuhe (paarweise gebündelt)
- saubere Tisch-, Bett- und Haushaltswäsche
- saubere Unterwäsche und Socken
- Gürtel und Taschen
- Daunendecken und -kissen
Bitte entsorgen Sie keine Kleiderbügel, Koffer und Ähnliches auf diesem Weg.
Kehricht
Bitte stellen Sie Ihren Kehricht in den offiziellen Gebührensäcken erst am Morgen des Sammeltags ab 7.00 Uhr bereit. Achten Sie darauf, dass die Container nicht überfüllt sind und sich schliessen lassen. Tiere reissen ansonsten die Säcke auf und verstreuen den Abfall. Auch dürfen keine Industrieabfälle bereitgestellt werden, diese gehören separat entsorgt.
Öffnungszeiten Entsorgungspark
Für Alu, Glas, Konservendosen & Textilien
Montag – Freitag: 07.00 – 18.30 Uhr
Samstag: 09.00 – 16.00 Uhr
Sonn- & Feiertage: geschlossen
Für Kunststoff, Getränkekartons, Karton, Grubengut, Altöl, Batterien und Kaffeekapseln
Mittwoch: 13.00 – 15.00 Uhr
Samstag: 09.00 – 12.00 Uhr
Sonn- & Feiertage: geschlossen
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten und deponieren Sie keinen Abfall vor dem Entsorgungspark.
HINWEIS: PET-Getränkeflaschen werden im Entsorgungspark nicht entgegengenommen! Bitte retournieren Sie die PET-Flaschen bei den Verkaufsstellen.
Der Gemeinderat überzeugte sich vom Potenzial und der sozialethischen Einstellung von Mirjam Seliner-Diethelm gegenüber Alters- und Pflegethemen sowie der pragmatischen Einschätzung der betriebswirtschaftlichen Kosten- und Ertragsverhältnisse und den damit verbundenen Kenntnissen. Der Gemeinderat wählte sie als Nachfolgerin von Ursula Gubser. Sie wird nach Vereinbarung mit einem 80 % Pensum die Leitung des Alterszentrums Sonnhalde übernehmen und eine Weiterbildung in Gerontologie absolvieren. Die neue Stelleninhaberin ist verheiratet, Mutter zweier Kinder, Jahrgang 1983 und wohnhaft in Schänis.
Mirjam Seliner-Diethelm absolvierte eine Ausbildung als Institutionsleiterin im sozialen und sozialmedizinischen Bereich (eidg. Fachausweis) und führt aktuell den Betrieb des Chinderhus Rosengarten an drei Standorten (Uznach, Schmerikon, Ernetschwil). Sie baute diesen massgeblich mit auf. Ursprünglich liess sie sich als Kleinkinderzieherin ausbilden.
Der Gemeinderat wünscht der neuen Stelleninhaberin viel Erfolg und grosse Befriedigung in ihrer neuen Aufgabe.
Kaltbrunn / Uznach – Sanierung Uznacher- und Gasterstrasse, Abschnitt Einmündung Bachtelstrasse bis Rotfarb, 7. April bis Oktober 2025
Am Montag, 7. April 2025, sind die Bauarbeiten für die Sanierung der Uznacher- und Gasterstrasse im Abschnitt Einmündung Bachtelstrasse bis Rotfarb gestartet. Das kantonale
Tiefbauamt erneuert den Strassenbelag sowie das Trottoir und den gemeinsamen Rad- und Gehweg auf einer Länge von rund 430 m. Ein lärmarmer Belag reduziert künftig den Strassenlärm und erhöht den Fahrkomfort. Gleichzeitig erstellt die Wasserversorgung Uznach eine neue Wasserverbundsleitung zwischen den Gemeinden Uznach und Kaltbrunn auf einer Länge von rund 140 m. Der bestehende Verbindungsschacht zwischen Uznach und Kaltbrunn entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und muss deshalb erneuert und verschoben werden. Zudem wird eine neue Wasserleitung in den Gasterweg verlegt. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Oktober 2025.
Die Bauarbeiten werden in mehreren Etappen ausgeführt. Phasenweise wird der Verkehr einspurig geführt. Eine Lichtsignalanlage oder ein Verkehrsdienst regelt den Verkehr. Es ist mit Verkehrsbehinderungen und längeren Fahrzeiten zu rechnen. Innerhalb des Baubereichs sind die angrenzenden Liegenschaften mit wenigen Ausnahmen mit Fahrzeugen zugänglich.
Betroffene werden direkt informiert.
Für Fussgängerinnen und Fussgänger steht während der ganzen Bauzeit ein gesicherter Fussweg zur Verfügung.
Das kantonale Tiefbauamt, die Wasserversorgung Uznach und das beauftragte Unternehmen setzen sich dafür ein, die Behinderungen auf ein Minimum zu beschränken und danken für das Verständnis.
Die Sömmerungsvorschriften für den Auftrieb von Vieh auf Alpen und gemeinsame Weiden sind inhaltlich weitgehend identisch mit denjenigen vom Vorjahr.
BVD (Bovine Virus-Diarrhoe)
Es dürfen nur Rinder aufgeführt werden, die keinen Sperrmassnahmen unterliegen. Es wird den für die Sömmerung verantwortlichen Tierhaltern oder Tierhalterinnen empfohlen, den BVD-Status der Tiere auf der Tierverkehrsdatenbank zu kontrollieren. Ausnahmen kann der Kantonstierarzt unter sichernden Bedingungen gewähren. Sämtliche Aborte und Totgeburten sind auf jeden Fall auf BVD untersuchen zu lassen.
Moderhinke
Es dürfen nur Tiere aus Tierhaltungen mit dem Moderhinke-Status «frei» in Sömmerungsbetriebe verstellt werden. Der Kantonstierarzt kann auf Gesuch hin Sömmerungsbetriebe bewilligen, die ausschliesslich Schafe aus Tierhaltungen mit dem Status «gesperrt» aufnehmen dürfen.
Tierverkehrsdatenbank (TVD): Meldungen für Sömmerungstiere, Kennzeichnung
Sämtliche Zu- und Abgänge von Tieren der Rinder-, Schaf- und Ziegengattung sind durch den Alpverantwortlichen der TVD über das Portal www.agate.ch innerhalb von drei Arbeitstagen zu melden. Es müssen auch alle Schafe und alle ab 1. Januar 2020 geborenen Ziegen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet sein (Schaf: eine Ohrmarke mit Mikrochip).
Schweine müssen von den Alpbewirtschaftern der TVD ebenfalls via das Portal www.agate.ch gemeldet werden. Dabei reicht es, pro Meldung die Anzahl Schweine, den Herkunftsbetrieb und das Datum des Zugangs anzugeben.
Pferde: Der Equideneigentümer muss die Standortveränderung über www.agate.ch auf den Sömmerungsbetrieb melden, sofern diese länger als 30 Tage dauert.
Hunde: Die Halter von Hunden tragen für die Dauer des Alpaufenthaltes in der Hundedatenbank AMICUS (www.amicus.ch) die Adresse der Alp ein.
Sömmerung Vorarlberg
Für die Sömmerung in Vorarlberg sind die Vorschriften des Landes Vorarlberg zu beachten und rechtzeitig zu erfragen. Wegen der in Vorarlberg vorkommenden Hirschtuberkulose werden die gesömmerten Rinder nach ihrer Rückkehr in die Schweiz unter Verbringungssperre gestellt und amtstierärztlich überwacht.
Die Vorschriften können unter https://www.sg.ch/umwelt-natur/veterinaerwesen/unterwegs-mit-tieren/soemmerung.html abgerufen werden.
Veterinärdienst des Kantons St. Gallen
März 2025