Offene Stellen
Wir suchen per 1. Oktober 2025 oder nach Vereinbarung eine/einen
Mitarbeiter/in Wäscherei (40 - 80 %)
Ihre Aufgaben
- Sauberer Wäschekreislauf mit sortieren, waschen und bügeln von Flachwäsche, Berufswäsche und Privatwäsche der Bewohner
- Patchen von «Nämeli» an private Kleider der Bewohner
- Näh- und Flickarbeiten von Hand und mit der Nähmaschine
- Mithilfe im Reinigungsdienst an Wochenenden
Unsere Anforderungen an Sie
- Sie haben Erfahrung in der Hauswirtschaft, Reinigung und vor allem in der Wäscherei
- Sie arbeiten selbständig und trotzdem teamorientiert
- Sie sind bereit an 2 Wochenenden im Monat zu arbeiten
- Sie verfügen über Sozialkompetenz und Verständnis für Belange von betagten Menschen
- Sie beherrschen die mündliche und schriftliche deutsche Sprache
Wir bieten Ihnen
- Mitarbeit in einem kollegialen Team, das unser Motto: «Miteinander - Füreinander - Zueinander» lebt
- Branchengerechte und attraktive Anstellungsbedingungen mit zeitgemässer Entlöhnung
- Wochenende- und Feiertagszulagen
- Mindestens 23 Tage Ferien und Bezug der Umkleidezeit in Form von zusätzlichen Ferientagen
Wenn Sie zu dem JA sagen können, würden wir Sie gerne kennenlernen und freuen uns auf Ihre Bewerbung. Ihr vollständiges Bewerbungsdossier richten Sie bitte an:
Alterszentrum Sonnhalde, Personaldienst, Sonnhaldenstrasse 10, 8722 Kaltbrunn oder per E-Mail: personal@sonnhalde-kaltbrunn.ch
Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen Benjamin Brunschweiler, Leiter Liegenschaften/Hauswirtschaft ad interim gerne zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter der Nummer
055 293 22 41.
Bist du interessiert an einer spannenden Lehrstelle in einer öffentlichen Verwaltung ab August 2026? Dann bewerbe dich bei uns als
Kauffrau / Kaufmann EFZ
In der Lehre wirst du umfassend in allen verschiedenen Verwaltungsbereichen ausgebildet. Unsere qualifizierten Mitarbeitenden werden dich während deiner Lehre bestens in die Vielfalt der Aufgaben einer Gemeindeverwaltung einführen und begleiten.
Dein Profil
- 3 Jahre Sekundarschule mit guten Schulleistungen
- Freude am Umgang mit Menschen
- Zuverlässigkeit, Lernbereitschaft
- Engagement und vernetztes Denken
- freundliches, aufgestelltes Auftreten und gepflegtes Erscheinungsbild
Unser Angebot
- eine breitgefächerte, interessante und abwechslungsreiche Ausbildung
- ein aufgestelltes und motiviertes Team, das dich während der Lehre jederzeit unterstützt und fördert
- attraktive Anstellungsbedingungen mit Jahresarbeitszeit und modernen Arbeitsplätzen
Haben wir dein Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns sehr auf deine Bewerbung! Sende die Bewerbungsunterlagen bitte per Mail an gemeinde@kaltbrunn.ch. Fragen zur Lehrstelle beantwortet dir unsere Bildungsverantwortliche, Esther Gmür, 058 228 63 23 oder esther.gmuer@kaltbrunn.ch gerne.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung
eine/n Mitarbeiter/in Bauverwaltung (80 – 100 %)
Ihre Aufgaben
- administrative Bearbeitung von Baugesuchen und Baubewilligungen
- Verfassen von Bauentscheiden, Baufreigaben, Protokollen und Stellungnahmen
- Auskünfte erteilen über baurechtliche Fragen am Schalter und am Telefon
- Abschluss von Bauakten und Archivierung
- Mitarbeit Lehrlingsausbildung
Ihr Profil
- bautechnische oder kaufmännische Grundausbildung mit Erfahrung in einer Bauverwaltung
- Freude am Umgang mit Kundinnen und Kunden
- räumliches Vorstellungsvermögen im Umgang mit Plandossiers
- zuverlässige und aufgeschlossene Persönlichkeit
- sichere mündliche und schriftliche Ausdrucksweise
- fundierte PC-Kenntnisse (CMI Bau, MS-Office)
Unser Angebot
- ein interessantes, verantwortungsvolles, vielseitiges und selbständiges Aufgabengebiet
- ein dynamisches, engagiertes und entwicklungsfähiges Arbeitsumfeld mit Gestaltungsspielraum
- attraktive Anstellungsbedingungen mit Jahresarbeitszeit und berufsorientierten Weiterbildungsmöglichkeiten
Spricht Sie diese herausfordernde und spannende Aufgabe an? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung an gemeinde@kaltbrunn.ch. Weitere Auskünfte erhalten Sie von Michael Helbling, Gemeindeschreiber, 058 228 63 21 oder michael.helbling@kaltbrunn.ch
Aktuelles
Die amtliche Pilzkontrolle findet ab Samstag, 9. August, im Werkhof der Gemeinde Uznach, Zürcherstrasse 29, statt. Die Kontrollzeiten wurden wie folgt festgelegt:
Mittwoch, Samstag und Sonntag, jeweils von 18 – 19 Uhr
Die amtliche Pilzkontrolle obliegt dem in Uznach wohnhaften Willy Kuster, Pilzkontrolleur mit eidgenössischer Fachprüfung.
Die Pilze sind sauber und nach Arten getrennt vorzuweisen. Wegen des raschen Verderbs sollen Pilze nicht in Plastiksäcken, sondern in Körben gesammelt, über Nacht ausgebreitet und kühl aufbewahrt werden. Bitte tragen Sie zum Pilzschutz bei, indem Sie keine unbekannten Pilzarten pflücken und von den essbaren Pilzen nur so viele sammeln, wie Sie tatsächlich zu einer Mahlzeit benötigen.
Die Pilzkontrolle ist für Einwohner/ innen der beteiligten Gemeinden unentgeltlich. Pilzsammler/ innen, die nicht in den eingangs erwähnten Gemeinden wohnhaft sind, bezahlen für jede Pilzkontrolle einen Unkostenbeitrag von CHF 10.–.
Die amtliche Pilzkontrolle wird bis Mittwoch, 29. Oktober 2025, vorgenommen.
Am Samstag, 4. Oktober 2025, finden Sie die Pilzkontrollstelle im Kulturtreff Rotfarb, Rotfarb 15, Uznach. Dort findet an diesem Tag eine Pilzausstellung statt.
In der Vor- und Nachsaison ist die Pilzkontrolle über Tel. 055 280 14 67 (Willy Kuster) oder 055 280 71 69 (Peter Lenz) zu erreichen.
Aufgrund des Nationalfeiertages wird am Donnerstag, 31. Juli 2025, eine ausserordentliche Kehrichtabfuhr durchgeführt. Mitgenommen werden alle offiziellen Kehrichtsäcke oder Säcke in Containern mit Gebührenmarken. Bereitstellung ab morgens 7.00 Uhr an der ordentlichen Kehrichtsammelroute.
Die Gemeindeverwaltung bleibt vom Montag, 14. Juli, bis und mit Donnerstag, 31. Juli 2025, (Sommerferien-Wochen 2, 3 und 4) jeweils nachmittags geschlossen. Abweichende Terminvereinbarungen bleiben weiterhin möglich.
Am Nationalfeiertag, Freitag, 1. August 2025, bleibt die Gemeindeverwaltung ganztags geschlossen. Die Notfallnummer bei einem Todesfall erhalten Sie unter der Hauptnummer 058 228 63 00.
Im Jahr 2024 wurden in der Gemeinde Kaltbrunn 313 Hunde amtlich registriert (Vorjahr 308). Die Rechnungen für die Hundesteuer 2024 wurden aufgrund der AMICUS-Datenbank versandt. HundehalterInnen, welche noch keine Rechnung erhalten haben, werden gebeten, sich umgehend bei der Hundekontrollstelle zu melden.
Meldung bei der Kontrollstelle
Personen, welche erstmalig einen Hund halten, müssen sich betreffend Registrierung ihres Hundes zuerst bei der Hundekontrollstelle melden, um als HundehalterIn registriert zu werden. Die Benutzerdaten (Personen-ID) und das Passwort erhält der/die HalterIn danach direkt von der AMICUS per Post zugestellt.
Mutationen und Taxe
Ereignisse wie Halterwechsel oder Tod des Hundes können bei der Hundekontrollstelle gemeldet werden. Die Hundesteuer pro Hund beträgt CHF 80.–.
Hundekot gehört in den Robidog
Leider stellen wir wiederholt fest, dass nicht alle HundehalterInnen den Hundekot ihrer Vierbeiner in den Robidogstellen entsorgen. Das sorgt berechtigterweise für Unmut. Bitte helfen Sie als Hundehalter mit, unsere Umwelt sauber zu halten. Robidog-Kotsäcke können kostenlos bei der Hundekontrollstelle bezogen werden.
Wegfall Kursobligatorium
Das nationale Hundekurs-Obligatorium endete am 31. Dezember 2016. Auf kantonaler Ebene sind im geltenden Hundegesetz keine Bestimmungen zu einer generellen Kurspflicht enthalten. Hundehalter und Hundehalterinnen müssen im Kanton St. Gallen deshalb keine obligatorischen Kurse besuchen. Die Hundekurse stehen weiterhin zur Verfügung, und wir empfehlen, dass jede/r Hundehalter/in einen solchen Kurs besucht. Von den Kursbesuchen profitieren Hundehalter/innen und Hunde. Nutzen Sie das vorhandene Angebot.
Hundehaltung ist gesetzlich geregelt
Die Grundzüge der Hundehaltung sind im kantonalen Hundegesetz geregelt. Wir machen Sie auf die Grundsätze des Kantonalen Hundegesetzes aufmerksam:
Art. 6 Grundsätze
Die Hundehalterin oder der Hundehalter sorgt dafür, dass der Hund:
– Mensch & Tier nicht gefährdet;
– Dritte nicht belästigt;
– fremdes Eigentum nicht beschädigt;
– jederzeit wirksam unter Kontrolle ist;
– sich im öffentlichen Raum nicht unbeaufsichtigt bewegt.
Art. 7 Versicherungspflicht
Die Hundehalterin oder der Hundehalter verfügt über eine Haftpflichtversicherung. Die Versicherung deckt die Haftpflicht der Hundehalterin oder des Hundehalters sowie derjenigen Person, die den Hund tatsächlich beaufsichtigt.
Art. 8 Leinenpflicht
a) Grundsatz: Wer einen Hund ausführt, hält diesen an der Leine, wenn andere wirksame Kontrollmöglichkeiten fehlen.
b) an besonderen Orten: Hunde werden stets an der Leine gehalten:
– auf Schulanlagen;
– auf öffentlichen Spiel- und Sportplätzen;
– in öffentlich zugänglichen Gebäuden;
– in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen.
Art. 11 Beseitigung von Hundekot
Wer einen Hund ausführt, beseitigt dessen Kot. Die Pol. Gemeinde stellt die notwendigen Einrichtungen für die Beseitigung des Hundekots auf dem Gemeindegebiet bereit und unterhält diese.
Informationen: Hundekontrollstelle, Telefon 058 228 63 01
Am Jahrmarkt 2024 wurde erstmals und versuchsweise die Verwendung von Mehrweggeschirr umgesetzt. Der Gemeinderat hat die Marktkommission mit Beschluss Nr. 249 vom
2. Dezember 2024 beauftragt, nach dem Anlass eine detaillierte Analyse mit Optimierungsvorschlägen vorzulegen.
Als Grundlage für die Analyse wurden die Festwirtschafts- und Standbetreiber eingeladen, an einer Online-Umfrage teilzunehmen und ihr Feedback zur Arbeit mit dem Mehrweggeschirr abzugeben; ebenso wurde die Gesamtabrechnung des Mehrweggeschirranbieters cup&more berücksichtigt.
Die Marktkommission ist sich aufgrund der Analyse einig, dass der Grundgedanke der Nachhaltigkeit bei allen Beteiligten im Vordergrund steht und sich die Verwendung von und der Umgang mit Mehrweggeschirr etablieren muss. Das Feedback ist nebst wenigen kritischen Rückmeldungen durchwegs positiv ausgefallen. Allgemein kann man sagen, dass auf und neben den Strassen offensichtlich weniger Abfall deponiert wurde und der Markt insgesamt ordentlicher wirkte.
Die Marktkommission empfiehlt dem Gemeinderat, die verpflichtende Verwendung von Mehrweggeschirr am Jahrmarkt für mindestens zwei weitere Jahre zu verlängern, ehe ein definitiver Entscheid gefällt werden kann.
Optimierung: Für die Festzeltbetreiber (Dienstag/Mittwoch/ Donnerstag)
- Möglichkeit zur Verwendung von Porzellan oder Mehrweggeschirr (cup&more mit Depot), Besteck Metall (cup&more mit Depot), Trinkgefässe (cup&more mit Depot)
- Verpflichtung zur Rücknahme des gesamten Mehrweggeschirrsortiments von cup&more
- Jeton-Abgabe bzw. Rückgabe analog 2024: Alu-Dosen, PET-Flaschen, Glas-Flaschen (ab 2 dl Flascheninhalt / Ausnahme: Shot- Fläschli wie Jägermeister, kleiner Feigling, Schweppes etc.)
Das Zeitfenster am Jahrmarkt, die Rückgabe des Mehrweggeschirrs (kein Rücknahmeort ab 03.00 Uhr, keine Person darf mit Mehrweggeschirr aus dem Lokal, wird kontrolliert und begleitet durch den Sicherheitsdienst) sowie die Auflagen für den Maschinenmarkt sollen analog 2024 mit den erwähnten Anpassungen angewendet werden.
Den Festwirtschafts- und Restaurantbetreibern wurde ein ausführliches Schreiben über die Weiterführung des Mehrweggeschirrs zugestellt. Die Marktfahrer wurden per E-Mail durch den Marktchef orientiert.
Die Marktkommission gibt keine Empfehlung in Sachen Verwendung von Mehrweggeschirr bei anderen Anlässen ab. Dies soll ein Gemeinderatsentscheid sein. Es ist jedoch ein Anliegen, dass die Auflagen in einem Verhältnis zum Anlass stehen und die Vereine nicht vergrämt werden.
Der Gemeinderat hat die detaillierte Analyse zur Kenntnis genommen und unterstützt die von der Marktkommission vorgeschlagenen Optimierungen und Instruktion. Er anerkennt ausserdem, dass nach den ersten Erfahrungen mit dem Mehrweggeschirr erst die nötigen Optimierungen getroffen werden, ehe ein Entscheid zur definitiven Einführung gefällt werden kann.
An den an der Sitzung vom 2. Dezember 2024 beschlossenen Empfehlungen für übrige Gross- Anlässe (ab 100 Personen) kann weiterhin festgehalten werden. An den Jahrmärkten wird mindestens in den folgenden zwei Jahren der Einsatz von Mehrweggeschirr angeordnet, um einen aussagekräftigen Pilotbetrieb durchführen zu können, was mit einer nur einjährigen Versuchsphase nicht gegeben wäre.
Der Gemeinderat überzeugte sich vom Potenzial und der sozialethischen Einstellung von Mirjam Seliner-Diethelm gegenüber Alters- und Pflegethemen sowie der pragmatischen Einschätzung der betriebswirtschaftlichen Kosten- und Ertragsverhältnisse und den damit verbundenen Kenntnissen. Der Gemeinderat wählte sie als Nachfolgerin von Ursula Gubser. Sie wird nach Vereinbarung mit einem 80 % Pensum die Leitung des Alterszentrums Sonnhalde übernehmen und eine Weiterbildung in Gerontologie absolvieren. Die neue Stelleninhaberin ist verheiratet, Mutter zweier Kinder, Jahrgang 1983 und wohnhaft in Schänis.
Mirjam Seliner-Diethelm absolvierte eine Ausbildung als Institutionsleiterin im sozialen und sozialmedizinischen Bereich (eidg. Fachausweis) und führt aktuell den Betrieb des Chinderhus Rosengarten an drei Standorten (Uznach, Schmerikon, Ernetschwil). Sie baute diesen massgeblich mit auf. Ursprünglich liess sie sich als Kleinkinderzieherin ausbilden.
Der Gemeinderat wünscht der neuen Stelleninhaberin viel Erfolg und grosse Befriedigung in ihrer neuen Aufgabe.
Kaltbrunn / Uznach – Sanierung Uznacher- und Gasterstrasse, Abschnitt Einmündung Bachtelstrasse bis Rotfarb, 7. April bis Oktober 2025
Am Montag, 7. April 2025, sind die Bauarbeiten für die Sanierung der Uznacher- und Gasterstrasse im Abschnitt Einmündung Bachtelstrasse bis Rotfarb gestartet. Das kantonale
Tiefbauamt erneuert den Strassenbelag sowie das Trottoir und den gemeinsamen Rad- und Gehweg auf einer Länge von rund 430 m. Ein lärmarmer Belag reduziert künftig den Strassenlärm und erhöht den Fahrkomfort. Gleichzeitig erstellt die Wasserversorgung Uznach eine neue Wasserverbundsleitung zwischen den Gemeinden Uznach und Kaltbrunn auf einer Länge von rund 140 m. Der bestehende Verbindungsschacht zwischen Uznach und Kaltbrunn entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und muss deshalb erneuert und verschoben werden. Zudem wird eine neue Wasserleitung in den Gasterweg verlegt. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Oktober 2025.
Die Bauarbeiten werden in mehreren Etappen ausgeführt. Phasenweise wird der Verkehr einspurig geführt. Eine Lichtsignalanlage oder ein Verkehrsdienst regelt den Verkehr. Es ist mit Verkehrsbehinderungen und längeren Fahrzeiten zu rechnen. Innerhalb des Baubereichs sind die angrenzenden Liegenschaften mit wenigen Ausnahmen mit Fahrzeugen zugänglich.
Betroffene werden direkt informiert.
Für Fussgängerinnen und Fussgänger steht während der ganzen Bauzeit ein gesicherter Fussweg zur Verfügung.
Das kantonale Tiefbauamt, die Wasserversorgung Uznach und das beauftragte Unternehmen setzen sich dafür ein, die Behinderungen auf ein Minimum zu beschränken und danken für das Verständnis.
Die Sömmerungsvorschriften für den Auftrieb von Vieh auf Alpen und gemeinsame Weiden sind inhaltlich weitgehend identisch mit denjenigen vom Vorjahr.
BVD (Bovine Virus-Diarrhoe)
Es dürfen nur Rinder aufgeführt werden, die keinen Sperrmassnahmen unterliegen. Es wird den für die Sömmerung verantwortlichen Tierhaltern oder Tierhalterinnen empfohlen, den BVD-Status der Tiere auf der Tierverkehrsdatenbank zu kontrollieren. Ausnahmen kann der Kantonstierarzt unter sichernden Bedingungen gewähren. Sämtliche Aborte und Totgeburten sind auf jeden Fall auf BVD untersuchen zu lassen.
Moderhinke
Es dürfen nur Tiere aus Tierhaltungen mit dem Moderhinke-Status «frei» in Sömmerungsbetriebe verstellt werden. Der Kantonstierarzt kann auf Gesuch hin Sömmerungsbetriebe bewilligen, die ausschliesslich Schafe aus Tierhaltungen mit dem Status «gesperrt» aufnehmen dürfen.
Tierverkehrsdatenbank (TVD): Meldungen für Sömmerungstiere, Kennzeichnung
Sämtliche Zu- und Abgänge von Tieren der Rinder-, Schaf- und Ziegengattung sind durch den Alpverantwortlichen der TVD über das Portal www.agate.ch innerhalb von drei Arbeitstagen zu melden. Es müssen auch alle Schafe und alle ab 1. Januar 2020 geborenen Ziegen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet sein (Schaf: eine Ohrmarke mit Mikrochip).
Schweine müssen von den Alpbewirtschaftern der TVD ebenfalls via das Portal www.agate.ch gemeldet werden. Dabei reicht es, pro Meldung die Anzahl Schweine, den Herkunftsbetrieb und das Datum des Zugangs anzugeben.
Pferde: Der Equideneigentümer muss die Standortveränderung über www.agate.ch auf den Sömmerungsbetrieb melden, sofern diese länger als 30 Tage dauert.
Hunde: Die Halter von Hunden tragen für die Dauer des Alpaufenthaltes in der Hundedatenbank AMICUS (www.amicus.ch) die Adresse der Alp ein.
Sömmerung Vorarlberg
Für die Sömmerung in Vorarlberg sind die Vorschriften des Landes Vorarlberg zu beachten und rechtzeitig zu erfragen. Wegen der in Vorarlberg vorkommenden Hirschtuberkulose werden die gesömmerten Rinder nach ihrer Rückkehr in die Schweiz unter Verbringungssperre gestellt und amtstierärztlich überwacht.
Die Vorschriften können unter https://www.sg.ch/umwelt-natur/veterinaerwesen/unterwegs-mit-tieren/soemmerung.html abgerufen werden.
Veterinärdienst des Kantons St. Gallen
März 2025