Offene Stellen
Wir suchen per 1. Oktober 2025 oder nach Vereinbarung eine/einen
Mitarbeiter/in Wäscherei (40 - 80 %)
Ihre Aufgaben
- Sauberer Wäschekreislauf mit sortieren, waschen und bügeln von Flachwäsche, Berufswäsche und Privatwäsche der Bewohner
- Patchen von «Nämeli» an private Kleider der Bewohner
- Näh- und Flickarbeiten von Hand und mit der Nähmaschine
- Mithilfe im Reinigungsdienst an Wochenenden
Unsere Anforderungen an Sie
- Sie haben Erfahrung in der Hauswirtschaft, Reinigung und vor allem in der Wäscherei
- Sie arbeiten selbständig und trotzdem teamorientiert
- Sie sind bereit an 2 Wochenenden im Monat zu arbeiten
- Sie verfügen über Sozialkompetenz und Verständnis für Belange von betagten Menschen
- Sie beherrschen die mündliche und schriftliche deutsche Sprache
Wir bieten Ihnen
- Mitarbeit in einem kollegialen Team, das unser Motto: «Miteinander - Füreinander - Zueinander» lebt
- Branchengerechte und attraktive Anstellungsbedingungen mit zeitgemässer Entlöhnung
- Wochenende- und Feiertagszulagen
- Mindestens 23 Tage Ferien und Bezug der Umkleidezeit in Form von zusätzlichen Ferientagen
Wenn Sie zu dem JA sagen können, würden wir Sie gerne kennenlernen und freuen uns auf Ihre Bewerbung. Ihr vollständiges Bewerbungsdossier richten Sie bitte an:
Alterszentrum Sonnhalde, Personaldienst, Sonnhaldenstrasse 10, 8722 Kaltbrunn oder per E-Mail: personal@sonnhalde-kaltbrunn.ch
Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen Benjamin Brunschweiler, Leiter Liegenschaften/Hauswirtschaft ad interim gerne zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter der Nummer
055 293 22 41.
Bist du interessiert an einer spannenden Lehrstelle in einer öffentlichen Verwaltung ab August 2026? Dann bewerbe dich bei uns als
Kauffrau / Kaufmann EFZ
In der Lehre wirst du umfassend in allen verschiedenen Verwaltungsbereichen ausgebildet. Unsere qualifizierten Mitarbeitenden werden dich während deiner Lehre bestens in die Vielfalt der Aufgaben einer Gemeindeverwaltung einführen und begleiten.
Dein Profil
- 3 Jahre Sekundarschule mit guten Schulleistungen
- Freude am Umgang mit Menschen
- Zuverlässigkeit, Lernbereitschaft
- Engagement und vernetztes Denken
- freundliches, aufgestelltes Auftreten und gepflegtes Erscheinungsbild
Unser Angebot
- eine breitgefächerte, interessante und abwechslungsreiche Ausbildung
- ein aufgestelltes und motiviertes Team, das dich während der Lehre jederzeit unterstützt und fördert
- attraktive Anstellungsbedingungen mit Jahresarbeitszeit und modernen Arbeitsplätzen
Haben wir dein Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns sehr auf deine Bewerbung! Sende die Bewerbungsunterlagen bitte per Mail an gemeinde@kaltbrunn.ch. Fragen zur Lehrstelle beantwortet dir unsere Bildungsverantwortliche, Esther Gmür, 058 228 63 23 oder esther.gmuer@kaltbrunn.ch gerne.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung
eine/n Mitarbeiter/in Bauverwaltung (80 – 100 %)
Ihre Aufgaben
- administrative Bearbeitung von Baugesuchen und Baubewilligungen
- Verfassen von Bauentscheiden, Baufreigaben, Protokollen und Stellungnahmen
- Auskünfte erteilen über baurechtliche Fragen am Schalter und am Telefon
- Abschluss von Bauakten und Archivierung
- Mitarbeit Lehrlingsausbildung
Ihr Profil
- bautechnische oder kaufmännische Grundausbildung mit Erfahrung in einer Bauverwaltung
- Freude am Umgang mit Kundinnen und Kunden
- räumliches Vorstellungsvermögen im Umgang mit Plandossiers
- zuverlässige und aufgeschlossene Persönlichkeit
- sichere mündliche und schriftliche Ausdrucksweise
- fundierte PC-Kenntnisse (CMI Bau, MS-Office)
Unser Angebot
- ein interessantes, verantwortungsvolles, vielseitiges und selbständiges Aufgabengebiet
- ein dynamisches, engagiertes und entwicklungsfähiges Arbeitsumfeld mit Gestaltungsspielraum
- attraktive Anstellungsbedingungen mit Jahresarbeitszeit und berufsorientierten Weiterbildungsmöglichkeiten
Spricht Sie diese herausfordernde und spannende Aufgabe an? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung an gemeinde@kaltbrunn.ch. Weitere Auskünfte erhalten Sie von Michael Helbling, Gemeindeschreiber, 058 228 63 21 oder michael.helbling@kaltbrunn.ch
Aktuelles
Die Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken lanciert ein neues Projekt: Eine SackgeldJob-Börse. Sie hat dabei eine vermittelnde Funktion, nimmt Jobinserate aus der Bevölkerung entgegen und vermittelt Jugendliche.
Ablauf
Über Mail, Social Media, per SMS oder Whatsapp können sich Jugendliche für Sackgeldjobs für Privatpersonen und Gewerbe anmelden. Sie sind für Jugendliche ab 13 Jahren zugänglich. Erwachsene und Gewerbe können ihre Arbeiten der Jugendarbeit melden. Die Jobs sind gemäss Arbeitsgesetz auf leichte Arbeiten beschränkt wie Putz- oder Gartenarbeit, Auf/-Einräumhilfen im Büro, Laden oder Lager bis hin zu Babysitterangeboten.
Kompetenzerwerb und Generationenfördernd
Jugendliche können ihr Sackgeld aufbessern und gleichzeitig erste Erfahrungen in der Arbeitswelt sammeln. Sie lernen den Wert ihrer selbst geleisteten Arbeit kennen. Es ermöglicht erste Verbindlichkeiten und Verantwortungen ausserhalb des schulischen Kontextes. Darüber hinaus erleben sich die Jugendlichen dabei als wertvoll und entdecken vielleicht sogar Interessen für ihre berufliche Zukunft. Das Projekt fördert die (Selbst-)Wirksamkeit und Kompetenzen der Jugendlichen. Zudem ermöglicht es generationenübergreifende Beziehungen. Weiter soll das Projekt Menschen in der Bevölkerung dienen, die froh um Unterstützung durch die Jugendlichen sind.
Jobs gesucht
Brauchen Sie Unterstützung? Wir vermitteln Jugendliche, die Sie tatkräftig unterstützen. Suchst Du einen Sackgeldjob? Wir vermitteln dir entsprechende Arbeiten gegen Bezahlung. Melden Sie sich bei uns.
Im Jahr 2024 wurden in der Gemeinde Kaltbrunn 313 Hunde amtlich registriert (Vorjahr 308). Die Rechnungen für die Hundesteuer 2024 wurden aufgrund der AMICUS-Datenbank versandt. HundehalterInnen, welche noch keine Rechnung erhalten haben, werden gebeten, sich umgehend bei der Hundekontrollstelle zu melden.
Meldung bei der Kontrollstelle
Personen, welche erstmalig einen Hund halten, müssen sich betreffend Registrierung ihres Hundes zuerst bei der Hundekontrollstelle melden, um als HundehalterIn registriert zu werden. Die Benutzerdaten (Personen-ID) und das Passwort erhält der/die HalterIn danach direkt von der AMICUS per Post zugestellt.
Mutationen und Taxe
Ereignisse wie Halterwechsel oder Tod des Hundes können bei der Hundekontrollstelle gemeldet werden. Die Hundesteuer pro Hund beträgt CHF 80.–.
Hundekot gehört in den Robidog
Leider stellen wir wiederholt fest, dass nicht alle HundehalterInnen den Hundekot ihrer Vierbeiner in den Robidogstellen entsorgen. Das sorgt berechtigterweise für Unmut. Bitte helfen Sie als Hundehalter mit, unsere Umwelt sauber zu halten. Robidog-Kotsäcke können kostenlos bei der Hundekontrollstelle bezogen werden.
Wegfall Kursobligatorium
Das nationale Hundekurs-Obligatorium endete am 31. Dezember 2016. Auf kantonaler Ebene sind im geltenden Hundegesetz keine Bestimmungen zu einer generellen Kurspflicht enthalten. Hundehalter und Hundehalterinnen müssen im Kanton St. Gallen deshalb keine obligatorischen Kurse besuchen. Die Hundekurse stehen weiterhin zur Verfügung, und wir empfehlen, dass jede/r Hundehalter/in einen solchen Kurs besucht. Von den Kursbesuchen profitieren Hundehalter/innen und Hunde. Nutzen Sie das vorhandene Angebot.
Hundehaltung ist gesetzlich geregelt
Die Grundzüge der Hundehaltung sind im kantonalen Hundegesetz geregelt. Wir machen Sie auf die Grundsätze des Kantonalen Hundegesetzes aufmerksam:
Art. 6 Grundsätze
Die Hundehalterin oder der Hundehalter sorgt dafür, dass der Hund:
– Mensch & Tier nicht gefährdet;
– Dritte nicht belästigt;
– fremdes Eigentum nicht beschädigt;
– jederzeit wirksam unter Kontrolle ist;
– sich im öffentlichen Raum nicht unbeaufsichtigt bewegt.
Art. 7 Versicherungspflicht
Die Hundehalterin oder der Hundehalter verfügt über eine Haftpflichtversicherung. Die Versicherung deckt die Haftpflicht der Hundehalterin oder des Hundehalters sowie derjenigen Person, die den Hund tatsächlich beaufsichtigt.
Art. 8 Leinenpflicht
a) Grundsatz: Wer einen Hund ausführt, hält diesen an der Leine, wenn andere wirksame Kontrollmöglichkeiten fehlen.
b) an besonderen Orten: Hunde werden stets an der Leine gehalten:
– auf Schulanlagen;
– auf öffentlichen Spiel- und Sportplätzen;
– in öffentlich zugänglichen Gebäuden;
– in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen.
Art. 11 Beseitigung von Hundekot
Wer einen Hund ausführt, beseitigt dessen Kot. Die Pol. Gemeinde stellt die notwendigen Einrichtungen für die Beseitigung des Hundekots auf dem Gemeindegebiet bereit und unterhält diese.
Informationen: Hundekontrollstelle, Telefon 058 228 63 01
Während der Erstauflage der Rahmennutzungsplanung vom 12. Juni bis 12. Juli 2024 gingen Einsprachen ein, welche der Gemeinderat behandelte. Aufgrund dessen und gemeinderätlichen Wiedererwägungen führt die Änderungsauflage u.a. zu folgenden Änderungen im Zonenplan und Baureglement im Sinne der unternehmerischen Freiheit, einer liberaleren Bauordnung und der Eigentumsgarantie:
- Verzicht auf sämtliche Sondernutzungsplan- Pflichtperimeter Privater (Im Dorf, Obermühle, Wilen, Günterstall) – Beibehaltung und Verkleinerung des Sondernutzungsplanpflichtperimeter Sondernutzungsplan Arbeitsgebiet Neufeld, begrenzt auf die gemeindeeigene Parzelle
- Verzicht auf Kernzone Wiedenstrasse / Steinenbrücke (Zuweisung WG11)
- Verzicht Freihaltezone Wilen (Zuweisung Arbeitszone A13)
- Anpassung Baureglement Art. 10 Ausfahrten von Grundstücken und Garagen
- Auf einer Länge von 3.00 m (statt 5.00 m) von der Fahrbahn bzw. Trottoirgrenze aus, beträgt das Gefälle höchstens 5 %
- Anpassung der max. Gebäudelängen in den Zonen W13 und WG13 von 34 m (Erstauflage 30 m)
- Anpassung der Bruchteile je Fassadenabschnitte im Dachraum auf ½ (Erstauflage 1/3)
- Präzisierung der Übergangsbestimmung im Baureglement
Im Rahmen der Aufarbeitung der Planunterlagen wurde dem Gemeinderat seitens des Raumplanungsbüros ERR AG empfohlen, die Waldgrenze entlang der Bauzone im Gebiet Neufeld festzustellen. Die diesbezügliche Mitwirkung fand vom 17. bis 31. Januar 2025 ohne Eingabe statt. Das Kantonsforstamt erliess daraufhin am 13. März 2025 die Waldfeststellung Neufeld resp. Detailplan Nr. 5a.
Vom 13. Juni bis zum 12. Juli 2025 wird die Änderungsauflage der Rahmennutzungsplanung (Baureglement und Zonenplan) sowie die Waldfeststellung Neufeld durchgeführt. Die Unterlagen sind im Gemeindehaus 1, Eingangsbereich, einsehbar oder untenstehend zum Download bereit. Wer ein schutzwürdiges Interesse dartut, kann innert der publizierten Frist schriftlich Einsprache beim Gemeinderat resp. Kantonsforstamt (Waldfeststellung Neufeld) erheben. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Sachverhaltsdarstellung und eine Begründung zu enthalten.
Zonenplan
Zonenplan Änderungsauflage
Baureglement
Anhang zum Baureglement
Baureglement Änderungsauflage
Revision der Ortsplanung
Online-Umfrage Innenentwicklung
Quartieranalyse
Raumkonzept
Revision Ortsplanung - GIS-Analysen
Änderungen Zonenplan
Flächen Ein-, Um- und Auszonungen
Auswertung Vorprüfungsbericht AREG SG
Auswertung Mitwirkungseingaben
Auswertung kantonale Vorprüfung
Waldfeststellung Neufeld, Kurzbericht
Waldfeststellung Neufeld, Detailplan
Der Gemeinderat überzeugte sich vom Potenzial und der sozialethischen Einstellung von Mirjam Seliner-Diethelm gegenüber Alters- und Pflegethemen sowie der pragmatischen Einschätzung der betriebswirtschaftlichen Kosten- und Ertragsverhältnisse und den damit verbundenen Kenntnissen. Der Gemeinderat wählte sie als Nachfolgerin von Ursula Gubser. Sie wird nach Vereinbarung mit einem 80 % Pensum die Leitung des Alterszentrums Sonnhalde übernehmen und eine Weiterbildung in Gerontologie absolvieren. Die neue Stelleninhaberin ist verheiratet, Mutter zweier Kinder, Jahrgang 1983 und wohnhaft in Schänis.
Mirjam Seliner-Diethelm absolvierte eine Ausbildung als Institutionsleiterin im sozialen und sozialmedizinischen Bereich (eidg. Fachausweis) und führt aktuell den Betrieb des Chinderhus Rosengarten an drei Standorten (Uznach, Schmerikon, Ernetschwil). Sie baute diesen massgeblich mit auf. Ursprünglich liess sie sich als Kleinkinderzieherin ausbilden.
Der Gemeinderat wünscht der neuen Stelleninhaberin viel Erfolg und grosse Befriedigung in ihrer neuen Aufgabe.
Kaltbrunn / Uznach – Sanierung Uznacher- und Gasterstrasse, Abschnitt Einmündung Bachtelstrasse bis Rotfarb, 7. April bis Oktober 2025
Am Montag, 7. April 2025, sind die Bauarbeiten für die Sanierung der Uznacher- und Gasterstrasse im Abschnitt Einmündung Bachtelstrasse bis Rotfarb gestartet. Das kantonale
Tiefbauamt erneuert den Strassenbelag sowie das Trottoir und den gemeinsamen Rad- und Gehweg auf einer Länge von rund 430 m. Ein lärmarmer Belag reduziert künftig den Strassenlärm und erhöht den Fahrkomfort. Gleichzeitig erstellt die Wasserversorgung Uznach eine neue Wasserverbundsleitung zwischen den Gemeinden Uznach und Kaltbrunn auf einer Länge von rund 140 m. Der bestehende Verbindungsschacht zwischen Uznach und Kaltbrunn entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und muss deshalb erneuert und verschoben werden. Zudem wird eine neue Wasserleitung in den Gasterweg verlegt. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Oktober 2025.
Die Bauarbeiten werden in mehreren Etappen ausgeführt. Phasenweise wird der Verkehr einspurig geführt. Eine Lichtsignalanlage oder ein Verkehrsdienst regelt den Verkehr. Es ist mit Verkehrsbehinderungen und längeren Fahrzeiten zu rechnen. Innerhalb des Baubereichs sind die angrenzenden Liegenschaften mit wenigen Ausnahmen mit Fahrzeugen zugänglich.
Betroffene werden direkt informiert.
Für Fussgängerinnen und Fussgänger steht während der ganzen Bauzeit ein gesicherter Fussweg zur Verfügung.
Das kantonale Tiefbauamt, die Wasserversorgung Uznach und das beauftragte Unternehmen setzen sich dafür ein, die Behinderungen auf ein Minimum zu beschränken und danken für das Verständnis.
Die Sömmerungsvorschriften für den Auftrieb von Vieh auf Alpen und gemeinsame Weiden sind inhaltlich weitgehend identisch mit denjenigen vom Vorjahr.
BVD (Bovine Virus-Diarrhoe)
Es dürfen nur Rinder aufgeführt werden, die keinen Sperrmassnahmen unterliegen. Es wird den für die Sömmerung verantwortlichen Tierhaltern oder Tierhalterinnen empfohlen, den BVD-Status der Tiere auf der Tierverkehrsdatenbank zu kontrollieren. Ausnahmen kann der Kantonstierarzt unter sichernden Bedingungen gewähren. Sämtliche Aborte und Totgeburten sind auf jeden Fall auf BVD untersuchen zu lassen.
Moderhinke
Es dürfen nur Tiere aus Tierhaltungen mit dem Moderhinke-Status «frei» in Sömmerungsbetriebe verstellt werden. Der Kantonstierarzt kann auf Gesuch hin Sömmerungsbetriebe bewilligen, die ausschliesslich Schafe aus Tierhaltungen mit dem Status «gesperrt» aufnehmen dürfen.
Tierverkehrsdatenbank (TVD): Meldungen für Sömmerungstiere, Kennzeichnung
Sämtliche Zu- und Abgänge von Tieren der Rinder-, Schaf- und Ziegengattung sind durch den Alpverantwortlichen der TVD über das Portal www.agate.ch innerhalb von drei Arbeitstagen zu melden. Es müssen auch alle Schafe und alle ab 1. Januar 2020 geborenen Ziegen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet sein (Schaf: eine Ohrmarke mit Mikrochip).
Schweine müssen von den Alpbewirtschaftern der TVD ebenfalls via das Portal www.agate.ch gemeldet werden. Dabei reicht es, pro Meldung die Anzahl Schweine, den Herkunftsbetrieb und das Datum des Zugangs anzugeben.
Pferde: Der Equideneigentümer muss die Standortveränderung über www.agate.ch auf den Sömmerungsbetrieb melden, sofern diese länger als 30 Tage dauert.
Hunde: Die Halter von Hunden tragen für die Dauer des Alpaufenthaltes in der Hundedatenbank AMICUS (www.amicus.ch) die Adresse der Alp ein.
Sömmerung Vorarlberg
Für die Sömmerung in Vorarlberg sind die Vorschriften des Landes Vorarlberg zu beachten und rechtzeitig zu erfragen. Wegen der in Vorarlberg vorkommenden Hirschtuberkulose werden die gesömmerten Rinder nach ihrer Rückkehr in die Schweiz unter Verbringungssperre gestellt und amtstierärztlich überwacht.
Die Vorschriften können unter https://www.sg.ch/umwelt-natur/veterinaerwesen/unterwegs-mit-tieren/soemmerung.html abgerufen werden.
Veterinärdienst des Kantons St. Gallen
März 2025