Offene Stellen
Wir suchen per sofort oder nach Vereinbarung eine/n
Mitarbeiter oder Mitarbeiterin Bauverwaltung (80 - 100%)
Ihre Aufgaben
- administrative Bearbeitung von Baugesuchen und Baubewilligungen
- Verfassen von Bauentscheiden, Baufreigaben, Protokollen und Stellungnahmen
- Auskünfte erteilen über baurechtliche Fragen am Schalter und am Telefon
- Abschluss von Bauakten und Archivierung
- Mitarbeit Lehrlingsausbildung
Ihr Profil
- bautechnische oder kaufmännische Grundausbildung mit Erfahrung in einer öffentlichen Bauverwaltung, idealerweise Abschluss der Vertiefung Bau und Umwelt oder die Bereitschaft sich entsprechend weiterzubilden
- Freude am Umgang mit Kundinnen und Kunden
- räumliches Vorstellungsvermögen im Umgang mit Plandossiers
- flexible, zuverlässige und aufgeschlossene Persönlichkeit
- sichere mündliche und schriftliche Ausdrucksweise
- fundierte PC-Kenntnisse (CMI Bau, MS-Office)
Unser Angebot
- ein spannendes, verantwortungsvolles und vielseitiges Aufgabengebiet mit Gestaltungsspielraum
- kurze Entscheidungswege und ein motiviertes, kollegiales Team an Ihrer Seite
- attraktive Anstellungsbedingungen mit Jahresarbeitszeit und individuellen Weiterbildungsmöglichkeiten
Spricht Sie diese herausfordernde und spannende Aufgabe an? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung an gemeinde@kaltbrunn.ch. Weitere Auskünfte erhalten Sie von Stefanie Lienhard, Leiterin Bauverwaltung, 058 228 63 10 oder stefanie.lienhard@kaltbrunn.ch.
Aktuelles
Die zehn Gemeinden der Region Zürichsee-Linth gründen eine gemeinsame Bevölkerungsschutzorganisation. Nachdem in keiner Gemeinde das fakultative Referendum ergriffen
wurde, tritt die Vereinbarung am 1. Juli 2026 in Kraft.
Die Gemeinden in der Region Zürichsee-Linth (RZL) bündeln ihre Kräfte im Bevölkerungsschutz und schaffen eine einheitliche, flächendeckende Führungsstruktur. Im Januar 2026 haben Amden, Benken, Eschenbach, Gommiswald, Kaltbrunn, Rapperswil-Jona, Schänis, Schmerikon, Uznach und Weesen der Gründung der neuen Bevölkerungsschutzorganisation Region Zürichsee-Linth (BSO RZL) sowie der dazu erarbeiteten Vereinbarung zugestimmt. Die Genehmigungsbeschlüsse wurden dem fakultativen Referendum unterstellt. Da in keiner Gemeinde das Referendum ergriffen wurde, tritt die Vereinbarung für die BSO RZL am 1. Juli 2026 in Kraft.
Revidiertes Bevölkerungsschutzgesetz
Der Aufbau der BSO RZL steht im Zusammenhang mit dem revidierten Bevölkerungsschutzgesetz. Dieses stärkt die Führungs- und Koordinationsstrukturen und fördert regionale Lösungen. Mit der gemeinsamen Vereinbarung setzen die zehn Gemeinden diese Anforderung um und stellen den Bevölkerungsschutz in der Region Zürichsee-Linth zukunftsfähig auf.
Aufgaben und Zusammenarbeit im Ereignisfall
Die BSO RZL sorgt dafür, dass die Region bei ausserordentlichen Ereignissen und Krisen rasch, koordiniert und geführt handeln kann. Sie erarbeitet die nötigen Grundlagen und Abläufe, beurteilt die Lage und unterstützt die Gemeindebehörden bei der Koordination und Information. Im Ereignisfall führt sie die Zusammenarbeit der beteiligten Organisationen – vor allem Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst / Gesundheitswesen und Zivilschutz – und zieht je nach Situation weitere Fachstellen sowie Werkbetriebe und Versorgungsorganisationen bei. Dreh- und Angelpunkt ist der neue regionale Führungsstab.
Nächste Schritte
In den kommenden Monaten werden die Organisations- und Führungsstrukturen finalisiert, die bisherigen Führungsstäbe zusammengeführt sowie Ausbildung, Übungen und die Inbetriebnahme vorbereitet. Ziel ist es, aus den drei bestehenden Führungsstäben (RFS Speer, RFS See-Linth und Gemeindeführungsstab Uznach) einen gemeinsamen regionalen Führungsstab Region Zürichsee-Linth (RFS RZL) zu bilden, der ab 1. Juli 2026 einsatzbereit ist.
Erneuerung Spielplatz Schulhaus Hältli
An der Bürgerversammlung vom 3. April 2025 wurde durch die Bürgerschaft ein Kredit von Fr. 170 000.00 gesprochen. Die Bauabrechnung schliesst mit Bruttokosten von
Fr. 103 451.70 wesentlich unter dem Kredit ab. Die Minderkosten betragen Fr. 66 548.30. Bei der Erstellung des Kostenvoranschlags lag eine Richtofferte vor. Die Arbeiten konnten gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 125 vom 30. Juni 2025 erheblich tiefer vergeben werden. Das Gestaltungskonzept der Firma Rudolf Spielplatz AG, Sommeri überzeugte bei der Vergabe mit einer zusammenhängenden Abfolge von Spielgeräten, Türmen und Balance-Elementen. Der Gemeinderat genehmigte die Bauabrechnung im Betrage von netto
Fr. 103 451.70 mit Minderkosten von Fr. 66 548.30.
Umbau altes Feuerwehrdepot in Werkhof
An der Urnenabstimmung vom 11. April 2021 wurde durch die Bürgerschaft ein Kredit von Fr. 1 090 000.00 gesprochen. Der Gemeinderat sprach folgende Nachtragskredite von total Fr. 236 600.00. Diese setzten sich wie folgt zusammen:
– Berücksichtigung der ordentlichen Teuerung: Fr. 127 600.00
– Nicht teuerungsbedingt: Fr. 109 000.00
Der Gesamtkredit erhöhte sich somit von Fr. 1 090 000.00 auf Fr. 1 326 600.00. Dieser Betrag wurde vom Gemeinderat als Kostendach festgelegt. Zudem ist zu erwähnen, dass der MWST-Satz von 7.7 % auf 8.1 % gestiegen ist.
Die Bauabrechnung schliesst mit Nettokosten von Fr. 1 287 795.85 ab. Im Vergleich zum von der Bürgerschaft genehmigten Kredit betragen die Mehrkosten rund Fr. 197 800.00. Nach Berücksichtigung der Teuerung verbleiben Mehrkosten von rund Fr. 60 600.00. Unter Einbezug der beiden Nachtragskredite liegen diese Kosten innerhalb des bewilligten Kostendachs.
Der Gemeinderat genehmigte die Bauabrechnung für den Umbau des alten Feuerwehrdepots zum Werkgebäude mit Nettokosten von Fr. 1 287 795.85.
Schulliegenschaften – Umrüstung Beleuchtung von FL auf LED-Leuchten
An der Bürgerversammlung vom 6. April 2023 genehmigte die Bürgerschaft einen Bruttokredit von Fr. 630 000.00, abzüglich Förderbeiträge des Bundes von Fr. 40 000.00.
Die Bauabrechnung schliesst aufwandmässig mit Fr. 637 799.70 ab und liegt damit rund Fr. 8 000.00 über dem bewilligten Bruttokredit. Zudem resultieren bei den Förderbeiträgen
des Bundes Mindereinnahmen von Fr. 9 266.00 gegenüber den budgetierten Beiträgen von Fr. 40 000.00. Gemäss Auskunft der Firma Swisslux hat der Bund das Förderprogramm per Ende 2024 massiv gekürzt und inzwischen vollständig eingestellt. Diese Kürzungen wurden erst nachträglich bekannt gegeben und waren zum Zeitpunkt der Krediteinholung
nicht absehbar. Die Nettokosten von Fr. 628 533.70 liegen somit um Fr. 38 533.70 über dem bewilligten Kredit.
Der Gemeinderat genehmigte die Bauabrechnung für die Umrüstung der Beleuchtung in den Schulliegenschaften im Betrag von netto Fr. 628 533.70. Die Mehrkosten betragen aufwandseitig rund Fr. 7 800.00. Aufgrund tieferer Förderbeiträge des Bundes im Betrag von Fr. 30 734.00 ergeben sich höhere Nettokosten von insgesamt Fr. 38 533.70.
Anlässlich seiner Rückreise am Freitag, 15. Mai 2026 nach Kaltbrunn vom Eidgenössischem Musikfest in Biel, wird der Musikverein Eintracht Kaltbrunn am Bahnhof empfangen. Anschliessend gibt es einen Umzug in Richtung Oberstufenzentrum, wo ein Apéro offeriert wird. Die Kaltbrunner Bevölkerung sowie alle Dorfvereine sind herzlich zu diesem Vereinsempfang eingeladen.
Treffpunkt: 17.45 Uhr beim Bahnhof Kaltbrunn
Das Werkareal der W. Rüegg AG befindet sich mitten im Dorf an der Uznacherstrasse in Kaltbrunn. Die Firma stösst an diesem Standort zunehmend an räumliche Grenzen. Deshalb soll der Betrieb aus dem Dorfkern an einen neuen Standort an der Fischhausenstrasse in Kaltbrunn ausgesiedelt werden. Das Werkareal wird mittelfristig für eine neue Nutzung zur Verfügung stehen. Auf dem Areal soll entsprechend der Lage im Dorfkern künftig eine Wohnüberbauung mit Gewerbeanteil entstehen. Für die Gemeinde Kaltbrunn eröffnet sich die
grosse Chance, an zentraler Lage eine Neubebauung im Sinne einer Ergänzung des Dorfkerns zu entwickeln. Um eine hohe Qualität für die Überbauung sicherzustellen, hat die
W. Rüegg AG einen Studienauftrag durchgeführt, den das Team ARGE Figi Zumsteg & Studio O, Zürich mit Schmid Landschaftsarchitekten GmbH, Zürich mit ihrem Projekt gewann. Der vorliegende Sondernutzungsplan (SNP) wurde auf Basis des weiterentwickelten Siegerprojekts erarbeitet. An der Uznacherstrasse liegt das Gründerhaus der W. Rüegg AG (Uznacherstrasse 11), das heute mit dem Wohn- und Geschäftshaus an der Uznacherstrasse 9 und einem eingeschossigen Zwischenbau zusammengebaut ist. Dahinter befinden
sich auf einem grosszügigen Areal verschiedene Werkhallen und offene Parkplatz- und Lagerflächen. Die Gebäude sind mit verschiedenen Zwischenbauten und Verbindungsgängen
zu einem Gebäudekomplex zusammengebaut. Im Nordwesten des Planungsgebiets an der Kreuzung Uznacherstrasse/Grafenaustrasse liegt die derzeit unbebaute Parzelle Nr. 1095 («Hager»). Der Perimeter für den SNP umfasst eine Fläche von 13 872 m2 und beinhaltet die Parzellen Nrn. 1095, 134 und 135. Alle Grundstücke sind im Eigentum der
W. Rüegg AG.
Planungsrechtliche Grundlagen schaffen
Der vorliegende SNP soll im Sinne von Art. 25 ff. PBG resp. Art. 8 des kommunalen Baureglementes (BauR) die besondere Bauweise und die Gestaltung der Bauten und Aussenräume auch unter Beachtung der übergeordneten Gesetzgebung und Richtplanung regeln. Die Zweckbestimmung der Grundzonierung wird beibehalten. Mit dem SNP «Im Dorf» werden die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen, um die folgenden spezifischen Ziele zu erreichen (Art. 2 der besonderen Vorschriften, BesV): Eine Neubebauung des zentral im Dorf gelegenen Planungsgebiets für Wohn- und Gewerbenutzung; Die Erstellung einer Tiefgarage mit einer rationellen Erschliessung und die Schaffung von weitgehend verkehrsfreien Aussenräumen, welche das ehemals geschlossene Werkareal ins Dorf einbinden; Den Erhalt des ortsbaulichen Charakters dank typologischer Vielfalt der Bauten und Aussenräume; Im Sektor A (Parzelle Nr. 1095) das Schaffen einer Bebauung als Auftakt des Dorfkerns, die sich gut in die Bebauung entlang der Uznacherstrasse einfügt; Im Sektor B (Werkareal) eine Neubebauung mit Anlehnung an die räumlichen, topografischen und atmosphärischen Qualitäten der Bestandesbauten; Im Sektor C (Uznacherstrasse) mittelfristig den Erhalt der im Situationsplan bezeichneten Bestandesbauten, längerfristig auch die Möglichkeit zur Erstellung von Ersatzneubauten.
Mit der Erschliessung der Tiefgarage via Grafenaustrasse und Langfeld kann der strassengesetzlichen Forderung nach einer rückwärtigen Erschliessung nachgekommen werden. Ein- und Ausfahrten der Tiefgarage sind einzig an den zwei bezeichneten Stellen an der Grafenaustrasse (Sektor A) und am Langfeld (Sektor B) zulässig. Im Sektor B ist nur die Einfahrt in die Tiefgarage zulässig, sämtliche Ausfahrten müssen im Sektor A erfolgen. Im Richtprojekt ist ersichtlich, dass am Langfeld (Sektor B) entsprechend nur eine einspurige Zufahrt zur Tief-garage vorgesehen ist. Dank einer unterirdischen Verbindung zwischen den beiden Tiefgaragen in den Sektoren A und B werden alle Ausfahrten im Sektor A auf die Grafenaustrasse erfolgen. Die Zufahrt zum Sektor A erfolgt ebenfalls an der Ein-/Ausfahrt Grafenaustrasse. Mit dieser Massnahme, die im Rahmen der Information und Anhörung der Nachbarschaft entwickelt wurde, kann der durch die Überbauung ausgelöste Mehrverkehr für den südlichen Teil der Grafenaustrasse und das Langfeld um die Hälfte reduziert werden.
Öffentliche Wegverbindung
Durch das Areal soll eine öffentliche Wegverbindung für den Fuss- und Veloverkehr zwischen der Uznacherstrasse und der Erschliessungsstrasse Langfeld/Brändliguet geschaffen werden. Das Strassenprojekt für die Wegverbindung kann jedoch erst gemeinsam mit den Bauprojekten der angrenzenden Gebäude in den Sektoren B und C erarbeitet werden.
Auch der Teilstrassenplan wird erst zu diesem Zeitpunkt festgesetzt, da für die Festsetzung eines Teilstrassenplans ein Strassenprojekt erforderlich ist. Dem SNP liegt der Entwurf des Teilstrassenplans «Im Dorf» bei.
Das öffentliche Interesse der Politischen Gemeinde ortet der Gemeinderat in einer gehaltvollen und ortsbaulich hochwertigen Überbauung, welche etappiert realisiert wird und die im Endausbau mit den zu erwartenden rund hundert Wohnungen ein moderates Wachstum im Dorfkern ermöglichen wird. Der SNP schafft für diesen zentralen Entwicklungsstandort der Gemeinde Kaltbrunn die planungsrechtliche Grundlage für eine innere Verdichtung im Sinne des Raumplanungsgesetzes. Der bestehende Gewerbebetrieb kann mit der Umsetzung des SNPs vom Dorfkern ins Gewerbe- und Industriegebiet Fischhausen/Thutenguet ausgesiedelt werden. Somit bleiben die Arbeitsplätze und Lehrstellen in Kaltbrunn erhalten.
Die öffentliche Mitwirkung fand vom 17. Oktober bis und mit 17. November 2025 statt. Es wurden Sprechstunden mit interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern durchgeführt und auch die schriftlichen Eingaben behandelt und zu einem Mitwirkungsbericht zusammengefasst, welcher mit der öffentlichen Auflage anonymisiert veröffentlicht wird. Die öffentliche Mitwirkung gab Anlass dazu, Anpassungen (Umplatzierung einer Entsorgungsstelle sowie Ausbau eines Weges zur besseren Verkehrssicherheit) hinsichtlich der öffentlichen Auflage am Sondernutzungsplan vorzunehmen.
Nach erfolgter Mitwirkung erliess der Gemeinderat den Sondernutzungsplan «Im Dorf» auch auf Empfehlung der Baukommission zuhanden der öffentlichen Auflage, welche vom
17. April bis und mit 16. Mai 2026 durchgeführt wird. Einsprache kann beim Gemeinderat Kaltbrunn, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn erheben, wer ein schutzwürdiges Interesse dartun kann. Die Einsprache ist mit einem Antrag, einer Schilderung des Sachverhaltes und einer Begründung zu verfassen und innert der Auflagefrist schriftlich einzureichen. Innerhalb des Plangebietes und im Umkreis von 30 m werden die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer mit einer persönlichen Anzeige über die öffentliche Auflage informiert.
Die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus 1, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn im Eingangsbereich auf.
Situationsplan
Besondere Vorschriften
Erläuterungsbericht
Höhenkurvenplan Ursprungsgelände
Protokollauszug
Vorabklärung Strassenlärm tagsüber und nachts
Schlussbericht Studienauftrag
Objektschutznachweis
Schema Massnahmen Hochwasserschutz
Verkehrsgutachten
Verkehrsgutachten Anhang
Entwurf Teilstrassenplan "Im Dorf"
Richtprojekt
Mitwirkungsbericht
201 anwesende Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Bürgerversammlung vom 2. April 2026 alle traktandierten Geschäfte genehmigt. Dies entspricht einer Stimmbeteiligung von 6.1 %.
Der Gemeinderat dankt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für das ausgesprochene Vertrauen. Das Protokoll der Versammlung liegt vom 16. April – 30. April 2026 bei der Gemeindekanzlei öffentlich auf.
Briefliches abstimmen kann ganz einfach sein - mit E-Voting. Zudem vereinfachen Sie dem Stimmbüro das Auszählen der Stimmabgaben.
Mit untenstehendem Video wird Ihnen das Einrichten von E-Voting erklärt.
Bis zum Ablauf der Einreichefrist sind für die Ersatzwahl nachfolgende Wahlvorschläge eingegangen:
- Helbling Michael, 1988, Gemeindeschreiber/Jurist, FDP
- Semeraro Sascha, 1999, Bauleiter Hochbau, Die Mitte Kaltbrunn
Die Wahlvorschläge und die Namen der Unterzeichnenden können bei der Gemeinderatskanzlei Kaltbrunn vom 04. bis 18. März 2026 eingesehen werden.
Im ersten Wahlgang gilt das absolute Mehr. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 16. August 2026 statt. Im zweiten Wahlgang ist eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.
Die Sömmerungsvorschriften für den Auftrieb von Vieh auf Alpen und gemeinsame Weiden sind inhaltlich weitgehend identisch mit denjenigen vom Vorjahr.
BVD (Bovine Virus-Diarrhoe)
Es dürfen nur Rinder aufgeführt werden, die keinen Sperrmassnahmen unterliegen. Es wird den für die Sömmerung verantwortlichen Tierhaltern oder Tierhalterinnen empfohlen, den BVD-Status der Tiere auf der Tierverkehrsdatenbank zu kontrollieren. Ausnahmen kann der Kantonstierarzt unter sichernden Bedingungen gewähren. Sämtliche Aborte und Totgeburten sind auf jeden Fall auf BVD untersuchen zu lassen.
Moderhinke
Es dürfen nur Tiere aus Tierhaltungen mit dem Moderhinke-Status «frei» in Sömmerungsbetriebe verstellt werden. Alle Alpen im Kanton St. Gallen müssen mittels Beprobung bei der Abalpung auf Moderhinke untersucht werden.
Tierverkehrsdatenbank (TVD): Meldungen für Sömmerungstiere, Kennzeichnung
Sämtliche Zu- und Abgänge von Tieren der Rinder-, Schaf- und Ziegengattung sind durch den Alpverantwortlichen der TVD über das Portal www.agate.ch innerhalb von drei Arbeitstagen zu melden. Es müssen auch alle Schafe und alle ab 1. Januar 2020 geborenen Ziegen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet sein (Schaf: eine Ohrmarke mit Mikrochip).
Schweine müssen von den Alpbewirtschaftern der TVD ebenfalls via das Portal www.agate.ch gemeldet werden. Dabei reicht es, pro Meldung die Anzahl Schweine, den Herkunftsbetrieb und das Datum des Zugangs anzugeben.
Pferde: Der Equideneigentümer muss die Standortveränderung über www.agate.ch auf den Sömmerungsbetrieb melden, sofern diese länger als 30 Tage dauert.
Hunde: Die Halter von Hunden tragen für die Dauer des Alpaufenthaltes in der Hundedatenbank AMICUS (www.amicus.ch) die Adresse der Alp ein.
Sömmerung Vorarlberg
Für die Sömmerung in Vorarlberg sind die Vorschriften des Landes Vorarlberg zu beachten und rechtzeitig zu erfragen. Wegen der in Vorarlberg vorkommenden Hirschtuberkulose werden die gesömmerten Rinder nach ihrer Rückkehr in die Schweiz unter Verbringungssperre gestellt und amtstierärztlich überwacht.
Die Vorschriften können unter https://www.sg.ch/umwelt-natur/veterinaerwesen/unterwegs-mit-tieren/soemmerung.html abgerufen werden.
Veterinärdienst des Kantons St.Gallen
Februar 2026