Offene Stellen
Für unsere Schule suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung eine engagierte Persönlichkeit als
Raumpfleger/in Schule (ca. 40 - 50 %)
Ihre Aufgaben
- Reinigung in den Schulanlagen
- Mitarbeit bei der Grund- und Ferienreinigung der Schulanlagen
Ihr Profil
- Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie freundliches Auftreten
- mündliche Deutschkenntnisse
- selbständige und zuverlässige Arbeitsweise mit Sinn für Sauberkeit und Ordnung
- körperliche Belastbarkeit und keine Höhenangst
- Gewandtheit im Umgang mit Maschinen
Unser Angebot
- ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet
- Weiterbildungsmöglichkeiten
- ein selbständiges Arbeitsumfeld
- ein motiviertes Team, das Sie in Ihrer Tätigkeit unterstützt
- attraktive Anstellungsbedingungen mit Jahresarbeitszeit
- moderne Infrastruktur
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen an robert.hohl@schule-kaltbrunn.ch. Weitere Auskünfte erhalten Sie von Robert Hohl, Leitung Hausdienst Schule Kaltbrunn, 055 293 44 03 oder robert.hohl@schule-kaltbrunn.ch.
Was ist zu tun, wenn wieder ein Wasserhahn tropft, das Türschloss klemmt oder die Heizung aussteigt? Bei uns erhältst du einen Blick hinter die Kulissen unserer Schul- und Gemeindeanlagen. Auf August 2027 ist in der Gemeinde Kaltbrunn (Schule) eine Lehrstelle als
Fachmann oder Fachfrau Betriebsunterhalt EFZ Hausdienst
zu besetzen.
Deine Aufgaben
- Reinigung von Schulzimmern, Turnhallen, sanitäre Anlagen
- Reparaturarbeiten im und am Gebäude
- Kontrollaufgaben und Wartungen der Haustechnik
- Abfallbewirtschaftung
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Mitarbeit bei schulischen Veranstaltungen
Unsere Erwartungen
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- freundliches und gepflegtes Auftreten
- lernbereite und begeisterungsfähige Persönlichkeit
- Verantwortungsbewusstsein
- Selbständigkeit, Interesse und Engagement
- gute Auffassungsgabe
- exakte und zuverlässige Arbeitsweise
- Sinn für Sauberkeit und Ordnung
- körperliche Belastbarkeit
- handwerkliches Geschick
Unser Angebot
- eine umfassende und interessante 3-jährige Ausbildung
- abwechslungsreiche und vielseitige Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen des Hausdienstes
- ein freundliches, kollegiales und hilfsbereites Arbeitsumfeld
- ein motiviertes Ausbildungsteam
- moderne Infrastruktur
Bist du an der Lehrstelle interessiert?
Wir freuen uns auf deine Bewerbung mit Lebenslauf, Zeugniskopien, Stellwerk-Test, Multicheck an gemeinde@kaltbrunn.ch. Weitere Auskünfte erhältst du vom Leiter Hausdienst, Robert Hohl, robert.hohl@schule-kaltbrunn.ch oder 055 293 44 03.
Aktuelles
Am 02.11.2026 wird die biometrische Identitätskarte eingeführt.
Die Länder der Europäischen Union (EU) stellen seit 2021 aus Sicherheitsgründen nur noch biometrische Identitätskarten aus.
Die neue Schweizer Identitätskarte garantiert, dass Schweizerinnen und Schweizer in der EU auch künftig frei reisen können. Nicht biometrische Identitätskarten, die vor der Einführung der neuen biometrischen Identitätskarte ausgestellt werden, werden
für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum gültig sein (maximal zehn Jahre für Erwachsene). Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger künftig je nach Bedarf zwischen den beiden Identitätskarten wählen können:
- Personen, die innerhalb der EU reisen, wird die biometrische Identitätskarte empfohlen.
- Für Personen, welche die Karte ausschliesslich als Ausweis in der Schweiz benötigen, ist die nicht biometrische Identitätskarte ausreichend.
Die nicht biometrischen Identitätskarten können ab dem 02.11.2026 nach wie vor auf den Wohngemeinden beantragt werden.
Die biometrischen Identitätskarten können im Kanton St. Gallen ab dem 02.11.2026 auf den Ausweisstellen, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen und Bahnhofpark 2B, 7320 Sargans beantragt werden. Die Anträge erfasst man unter www.schweizerpass.ch.
Weiterführende Informationen zur biometrischen Identitätskarte unter: Laufende Projekte
Unterschied zwischen der biometrischen Identitätskarte und der e-ID:
Bei den beiden Produkten handelt es sich um unterschiedliche und voneinander unabhängige Lösungen, die jedoch manchmal verwechselt werden. Die biometrische Identitätskarte ist ein physisches Dokument. Sie dient der Identifikation im Alltag und
ermöglicht zudem Reisen im Schengen-Raum. Die E-ID ist eine kostenlose Ergänzung zur physischen Identitätskarte. Es handelt sich um eine elektronische Identität, mit der man sich in der digitalen Welt ausweisen kann. Sie wird über die App swiyu Wallet auf dem Mobiltelefon verfügbar sein.
WICHTIG: Die e-ID ist kein Reisedokument. Die e-ID wird voraussichtlich im 2027 eingeführt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ausweisstelle, 058 229 36 31 oder ausweisstelle@sg.ch.
Die Werkdienst-Mitarbeiter bemühen sich, in den Wintermonaten das Gehweg- und Strassennetz in möglichst gutem Zustand zu halten. Die Kantonsstrassen werden durch den kantonalen Unterhaltsdienst geräumt. Für die Gemeindestrassen erster und zweiter Klasse ist die Politische Gemeinde zuständig.
Schnee auf eigenem Grundstück
Die Räumung privater Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter. Kantonales oder kommunales Personal kann für diese Arbeiten nicht beansprucht werden. Es ist verboten den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern. Ohne Bewilligung dürfen Schnee und Eis nicht in Strassenschächte, Kanäle oder öffentliche Gewässer entsorgt werden.
Wichtig zu wissen
Gemäss Art. 64 Strassengesetz haben Grundeigentümer den auf ihre Grundstücke verschobenen Schnee zu dulden. Es besteht kein Anspruch darauf, dass dieser Schnee vom Gemeinwesen beseitigt wird, solange dieser das Mass des Üblichen und Zumutbaren nicht übersteigt.
Bäume, Sträucher und Hecken zurückschneiden
Die Grundeigentümer von Liegenschaften, welche an öffentlichen Strassen und Wege grenzen, werden gebeten, überragende oder sichtbehindernde Äste, Sträucher und Hecken, usw., auf die gesetzlichen Abstände bis Anfang November 2026 zurück zu schneiden. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften werden die Arbeiten durch Dritte im Auftrag der Politischen Gemeinde auf Kosten der Pflichtigen vorgenommen. Ein Ersatzanspruch kann nicht geltend gemacht werden.
Randsteine, Zäune und Hindernisse
Um Schäden zu vermeiden, empfehlen wir, ihre Randsteine, Zäune und andere Hindernisse mit Stangen zu markieren.
Der Gemeinderat hat das Projekt des Ersatzbaus der Obermühlebrücke über den Dorfbach, welches nun schon lange ansteht, priorisiert und vom Strassen- und Bachprojekt (Hochwasserschutz) losgelöst. Dadurch gehen keine Subventionen verloren, und die Anwohner werden nicht zusätzlich belastet. Grund für die Priorisierung ist die Alterung der Notbrücke über den Dorfbach, welche letzthin wegen eines Schadens verstärkt werden musste. Die Verbindung der Teilprojekte verlängert die Planungs- und Genehmigungsdauer, welche durch die kantonalen Genehmigungsbehörden verursacht wird. Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung bearbeiten dieses Projekt mit dem notwendigen Nachdruck. Der Gemeinderat bedankt sich für die nicht selbstverständliche Geduld der Anwohner.
Im Jahr 2025 wurden in der Gemeinde Kaltbrunn 312 Hunde amtlich registriert (Vorjahr 313). Die Rechnungen für die Hundesteuer 2026 wurden aufgrund der AMICUSDatenbank versandt. HundehalterInnen, welche noch keine Rechnung erhalten haben, werden gebeten, sich umgehend bei der Hundekontrollstelle zu melden.
Meldung bei der Kontrollstelle
Personen, welche erstmalig einen Hund halten, müssen sich betreffend Registrierung ihres Hundes zuerst bei der Hundekontrollstelle melden, um als HundehalterIn registriert zu werden. Die Benutzerdaten (PersonenID) und das Passwort erhält der / die HalterIn danach direkt von der AMICUS per Post zugestellt.
Mutationen und Taxe
Ereignisse wie Halterwechsel oder Tod des Hundes können bei der Hundekontrollstelle gemeldet werden. Die Hundesteuer pro Hund beträgt Fr. 80.–
Hundekot gehört in den Robidog
Leider stellen wir wiederholt fest, dass nicht alle HundehalterInnen den Hundekot ihrer Vierbeiner in den Robidogstellen entsorgen. Das sorgt berechtigterweise für Unmut. Bitte helfen Sie als Hundehalter mit, unsere Umwelt sauber zu halten. Robidog-Kotsäcke können kostenlos bei der Hundekontrollstelle bezogen werden.
Hundehaltung ist gesetzlich geregelt
Die Grundzüge der Hundehaltung sind im kantonalen Hundegesetz geregelt. Wir machen Sie auf die Grundsätze des Kantonalen Hundegesetzes aufmerksam:
Art. 6 Grundsätze
Die Hundehalterin oder der Hundehalter sorgt dafür, dass der Hund:
• Mensch und Tier nicht gefährdet;
• Dritte nicht belästigt;
• fremdes Eigentum nicht beschädigt;
• jederzeit wirksam unter Kontrolle ist;
• sich im öffentlichen Raum nicht unbeaufsichtigt bewegt.
Art. 7 Versicherungspflicht
Die Hundehalterin oder der Hundehalter verfügt über eine Haftpflichtversicherung. Die Versicherung deckt die Haftpflicht der Hundehalterin oder des Hundehalters sowie derjenigen Person, die den Hund tatsächlich beaufsichtigt.
Art. 8 Leinenpflicht
a) Grundsatz
Wer einen Hund ausführt, hält diesen an der Leine, wenn andere wirksame Kontrollmöglichkeiten fehlen.
b) an besonderen Orten
Hunde werden stets an der Leine gehalten: auf Schulanlagen; auf öffentlichen Spiel- und Sportplätzen; in öffentlich zugänglichen Gebäuden; in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen.
• auf Schulanlagen;
• auf öffentlichen Spiel- und Sportplätzen;
• in öffentlich zugänglichen Gebäuden;
• in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen.
Art. 11 Beseitigung von Hundekot
Wer einen Hund ausführt, beseitigt dessen Kot. Die politische Gemeinde stellt die notwendigen Einrichtungen für die Beseitigung des Hundekots auf dem Gemeindegebiet bereit und unterhält diese.
Hunde gehören nicht auf Spielwiesen und Spielplätze
Die Spielwiesen der Schulanlagen und unsere Spielplätze sind Orte für Kinder. Wir bitten deshalb alle Hundehalter und -innen, ihre Tiere nicht auf diesen Flächen auszuführen und dort auch keine Hinterlassenschaften zurückzulassen.
Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zu sauberen, hygienischen und sicheren Spiel- und Aufenthaltsorten für unsere Kinder. Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme!
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Hundekontrollstelle Kaltbrunn, Telefon 058 228 63 01 oder unter www.kaltbrunn.ch.
Am 31. Oktober 2025 hat das kantonale Tiefbauamt die Gesamtüberarbeitung des Gemeindestrassenplans samt Teilplan Fuss-, Wander- und Radweg genehmigt. Ausgenommen von der Genehmigung waren die sich noch im Einspracheverfahren befindlichen Klassierungen.
Gegen eine Klassierung wurde Rekurs erhoben. Der Gemeinderat beantragte daraufhin die Feststellung der Teilrechtskraft der unbestrittenen Bestandteile der Gesamtrevision des Gemeindestrassenplans. Mit Entscheid vom 13. August 2026 hiess das Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen den Antrag gut. Gegen diesen Entscheid wurde kein Rechtsmittel ergriffen.
Der Gemeinderat hat die Teilrechtskraft des revidierten Gemeindestrassenplans samt Teilplan Fuss-, Wander- und Radweg festgestellt. Der Gemeindestrassenplan wird mit Teilplan Fuss-, Wander- und Radweg per 1. Oktober 2026 in Kraft gesetzt.
Am 29. Juni 2026 hat das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St. Gallen den Sondernutzungsplan «Festlegung Gewässerraum Dorfbach Nord, Abschnitt km 2.650 – 2.016» mit Verfügung vom 29. Juni 2026 ohne Einschränkungen genehmigt. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 10. August 2026 die Rechtsmittelentscheide zusammen mit der Genehmigungsverfügung in Form einer Gesamtverfügung erlassen und diese den Einsprechern eröffnet. Innert Frist sind keine Rechtsmittel eingegangen, weshalb der Sondernutzungsplan rechtskräftig geworden ist. Der Gemeinderat hat die Rechtskraft festgestellt und die Inkraftsetzung des Sondernutzungsplans «Festlegung Gewässerraum Dorfbach Nord» per 1. Oktober 2026 beschlossen.
Anmeldungen für die IPV 2027 können neu bereits ab 1. September 2026 eingereicht werden. Dieses geänderte Vorgehen ermöglicht den Krankenversicherern, die IPV 2027 den Krankenkassenprämien bereits ab Januar 2027 gutzuschreiben.
Der Regierungsrat des Kantons St. Gallen wird die Rahmenbedingungen für die IPV 2027 im Dezember festlegen.
Weitere Informationen finden Sie in diesem Flyer oder unter www.svasg.ch/ipv
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Besondere Vorsicht bei Kindern
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Bei starkem Wind erhöhte Gefahr
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Auch bei Regen erhöhte Gefahr
Die amtliche Pilzkontrolle findet ab Samstag, 8. August 2026, im Werkhof der Gemeinde Uznach, Zürcherstrasse 29, statt.
Die Kontrollzeiten wurden wie folgt festgelegt:
Mittwoch, Samstag und Sonntag,
jeweils von 18.00 - 19.00 Uhr
Die amtliche Pilzkontrolle obliegt dem in Uznach wohnhaften Willy Kuster, Pilzkontrolleur mit eidgenössischer Fachprüfung.
Die Pilze sind sauber und nach Arten getrennt vorzuweisen. Wegen des raschen Verderbs sollen Pilze nicht in Plastiksäcken, sondern in Körben gesammelt, über Nacht ausgebreitet und kühl aufbewahrt werden. Bitte tragen Sie zum Pilzschutz bei, indem Sie keine unbekannten Pilzarten pflücken und von den essbaren Pilzen nur so viele sammeln, wie Sie tatsächlich zu einer Mahlzeit benötigen.
Die Pilzkontrolle ist für Einwohner/innen der beteiligten Gemeinden unentgeltlich. Pilzsammler/innen, die nicht in den eingangs erwähnten Gemeinden wohnhaft sind, bezahlen für jede Pilzkontrolle einen Unkostenbeitrag von Fr. 10.-.
Die amtliche Pilzkontrolle wird bis Samstag, 31. Oktober 2026, vorgenommen.
In der Vor- und Nachsaison ist die Pilzkontrolle über Tel. 055 280 14 67 (Willy Kuster)
oder 055 280 71 69 (Peter Lenz) zu erreichen.