Offene Stellen
Was ist zu tun, wenn wieder ein Wasserhahn tropft, das Türschloss klemmt oder die Heizung aussteigt? Bei uns erhältst du einen Blick hinter die Kulissen unserer Schul- und Gemeindeanlagen. Auf August 2027 ist in der Gemeinde Kaltbrunn (Schule) eine Lehrstelle als
Fachmann oder Fachfrau Betriebsunterhalt EFZ Hausdienst
zu besetzen.
Deine Aufgaben
- Reinigung von Schulzimmern, Turnhallen, sanitäre Anlagen
- Reparaturarbeiten im und am Gebäude
- Kontrollaufgaben und Wartungen der Haustechnik
- Abfallbewirtschaftung
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Mitarbeit bei schulischen Veranstaltungen
Unsere Erwartungen
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- freundliches und gepflegtes Auftreten
- lernbereite und begeisterungsfähige Persönlichkeit
- Verantwortungsbewusstsein
- Selbständigkeit, Interesse und Engagement
- gute Auffassungsgabe
- exakte und zuverlässige Arbeitsweise
- Sinn für Sauberkeit und Ordnung
- körperliche Belastbarkeit
- handwerkliches Geschick
Unser Angebot
- eine umfassende und interessante 3-jährige Ausbildung
- abwechslungsreiche und vielseitige Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen des Hausdienstes
- ein freundliches, kollegiales und hilfsbereites Arbeitsumfeld
- ein motiviertes Ausbildungsteam
- moderne Infrastruktur
Bist du an der Lehrstelle interessiert?
Wir freuen uns auf deine Bewerbung mit Lebenslauf, Zeugniskopien, Stellwerk-Test, Multicheck an gemeinde@kaltbrunn.ch. Weitere Auskünfte erhältst du vom Leiter Hausdienst, Robert Hohl, robert.hohl@schule-kaltbrunn.ch oder 055 293 44 03.
Bist du auf der Suche nach einer interessanten und abwechslungsreichen Grundbildung? Dann bist du bei uns genau richtig! Wir suchen ein motiviertes, engagiertes Talent, das entdecken möchte, wie spannend und vielseitig die Arbeit bei der Gemeinde sein kann – alles andere als eintönig oder verstaubt.
Die Gemeinde Kaltbrunn bietet per August 2027 eine Lehrstelle in der öffentlichen Verwaltung als
Kauffrau / Kaufmann EFZ
Während der Ausbildung erhältst du umfassende Einblicke in die verschiedenen Verwaltungsbereiche. Du lernst die vielfältigen Aufgaben einer modernen Gemeindeverwaltung hautnah kennen und wirst in den abwechslungsreichen Arbeitsalltag eingebunden.
Das bringst du mit
- solide Schulleistungen (3 Jahre Sekundarschule) sowie gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- grosses Interesse an Büroarbeit
- gute Anwenderkenntnisse am PC (inkl. Zehnfingersystem)
- Freude am Umgang mit Menschen
- Offenheit, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
- vernetztes Denken und rasche Auffassungsgabe
Wir bieten dir
- eine breit gefächerte und praxisorientierte Ausbildung in den verschiedenen Verwaltungsbereichen
- aktive Mitarbeit im Arbeitsalltag und grosse Wertschätzung für Lernende
- ein angenehmes Arbeitsklima mit einem hilfsbereiten und aufgestellten Team
- moderne Arbeitsplätze sowie attraktive Anstellungsbedingungen mit Jahresarbeitszeit
Bist du an der Lehrstelle interessiert?
Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung an gemeinde@kaltbrunn.ch. Für Fragen steht dir unsere Bildungsverantwortliche, Esther Gmür gerne zur Verfügung: 058 228 63 23 / esther.gmuer@kaltbrunn.ch.
Aktuelles
Grüngut
Dass alle organische Gartenabfälle wie beispielsweise Baum- und Heckenschnitte, Rasen oder Laub sowie Küchenrüstabfälle ins Grüngut gehören, ist selbstverständlich. Fälschlicherweise werden immer wieder diverse Abfälle wie vor allem Plastik, Töpfe, Steine, Humus sowie grosse Mengen an Erde mittels Grünabfuhr entsorgt.
Gerne erinnern wir an die im Abfallreglement festgelegten Masse von Grüngutbündeln. Die Masse von 150 cm x 60 cm x 40 cm sowie das Gewicht vom maximal 30 kg dürfen nicht überschritten werden.
ACHTUNG: Bündel, die nicht den festgelegten Massen entsprechen, und überfüllte Container werden nicht mitgenommen!
Privatpersonen können pro Jahr 500 kg Grünabfälle kostenlos bei der Roos Kompost AG, Rislen 2039, 8722 Kaltbrunn, anliefern.
Neophyten
Für die Entsorgung von Neophyten können auf der Gemeinde Kaltbrunn in den Abteilungen Einwohneramt und Liegenschaften/Tiefbau gratis Neophytensäcke bezogen werden, welche der Kehrichtsammeltour mitgegeben werden können.
Auch besteht die Möglichkeit, Neophyten direkt bei der Firma Roos Kompost AG, Kaltbrunn anzuliefern.
Textilien
Folgende Textilien können in die dafür vorgesehenen Sammelcontainer beim Entsorgungspark oder an der Uznacherstrasse eingeworfen werden:
– saubere Damen-, Herren- und Kinderkleidung
– Lederbekleidung und Pelze
– saubere, noch tragbare Schuhe (paarweise gebündelt)
– saubere Tisch-, Bett- und Haushaltswäsche
– saubere Unterwäsche und Socken
– Gürtel und Taschen
– Daunendecken und -kissen
Bitte entsorgen Sie keine Kleiderbügel, Koffer und Ähnliches auf diesem Weg.
Kehricht
Bitte stellen Sie Ihren Kehricht in den offiziellen Gebührensäcken erst am Morgen des Sammeltags ab 7.00 Uhr bereit. Achten Sie darauf, dass die Container nicht überfüllt sind und sich schliessen lassen. Tiere reissen ansonsten die Säcke auf und verstreuen den Abfall. Auch dürfen keine Industrieabfälle bereitgestellt werden, diese gehören separat entsorgt.
Öffnungszeiten Entsorgungspark
Für Alu, Glas, Konservendosen & Textilien
Montag – Freitag: 07.00 – 18.30 Uhr Sonn- & Feiertage: geschlossen
Samstag: 09.00 – 16.00 Uhr
Für Kunststoff, Getränkekartons, Karton, Grubengut, Altöl,
Batterien und Kaffeekapseln
Mittwoch: 13.00 – 15.00 Uhr Sonn- & Feiertage: geschlossen
Samstag: 09.00 – 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten und deponieren Sie keinen Abfall vor dem Entsorgungspark.
HINWEIS: PET-Getränkeflaschen werden im Entsorgungspark nicht entgegengenommen! Bitte retournieren Sie die PET-Flaschen bei den Verkaufsstellen.
Eigentümer von Liegenschaften, welche an öffentliche Strassen und Wege grenzen, haben folgende strassenpolizeiliche Bestimmungen zu beachten (Art. 104 lit. b – c, Art. 106, Art.107 des Strassengesetzes [sGS 732.1; abgekürzt StrG):
- Bäume an Staatsstrassen und Gemeindestrassen erster und zweiter Klasse, ausgenommen solche, die der Gestaltung des Strassenraumes dienen, müssen einen Strassenabstand von 2.50 m einhalten.
- Für Wälder an Staats- und Gemeindestrassen ist ein Strassenabstand von 5 m vorgeschrieben.
- Bei Lebhägen, Zierbäumen und Sträuchern beträgt der Strassenabstand 0.60 m, über 1.80 m Höhe zusätzlich die Mehrhöhe.
- Pflanzen dürfen nicht in den Lichtraum der Strasse ragen. Die Höhe des Lichtraumes beträgt:
- 4.50 m über Verkehrsflächen, die für den Fahrverkehr bestimmt sind;
- 2.50 m über Verkehrsflächen, die nicht für den Fahrverkehr bestimmt sind.
- Einfriedungen, Stützmauern und Böschungen haben gegenüber öffentlichen Strassen einen Abstand von 0.3 m und eine maximale Höhe von 1.20 m einzuhalten, über dieser Höhe zusätzliche Mehrhöhe (Art. 20 Abs. 2 Baureglement).
- Die Abstände werden ab Strassengrenze gemessen. Ist keine Strassenparzelle ausgeschieden, wird ab Strassenrand gemessen. Als Strassenrand gilt die Abgrenzung
der Verkehrsfläche. Für Bäume und Wälder gelten die Abstände ab Stockgrenze. - Wo es die Sicherheit des Verkehrs erfordert, namentlich auf der Innenseite von Kurven, sind Anpflanzungen und tote Einfriedungen, welche die Übersicht der Strassen beeinträchtigen, verboten.
Hydranten freihalten
Im Brandfall bezieht die Feuerwehr das Löschwasser ab einem Hydranten. Damit dies möglich ist, müssen Hydranten gut sichtbar, bedienbar und mit einem Löschfahrzeug jederzeit erreichbar sein. Daher achten Liegenschaftsbesitzer mit einem Hydranten auf ihrer Parzelle auf folgende zwei Punkte:
- Im Umkreis von 50 cm um den Hydranten wird jeglicher Bewuchs entfernt.
- Material (z.B. Zäune), welches den Zugang zum Hydranten erschwert, wird entfernt.
Die Grundeigentümer werden gebeten, überragende oder sichtbehindernde Äste und Sträucher usw. auf die gesetzlichen Abstände zurückzuschneiden. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften werden die Arbeiten durch Dritte im Auftrag der Gemeinde auf Kosten der Pflichtigen vorgenommen. Ein Ersatzanspruch kann nicht geltend gemacht werden.
Des Weiteren möchten wir die Bevölkerung darum bitten, die nötige Rücksichtnahme gegenüber Nachbarn betreffend Lärmverursachung für das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern sowie für das Rasenmähen walten zu lassen.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Abteilung Liegenschaften/ Tiefbau Kaltbrunn.
Die amtliche Pilzkontrolle findet ab Samstag, 8. August 2026, im Werkhof der Gemeinde Uznach, Zürcherstrasse 29, statt.
Die Kontrollzeiten wurden wie folgt festgelegt:
Mittwoch, Samstag und Sonntag,
jeweils von 18.00 - 19.00 Uhr
Die amtliche Pilzkontrolle obliegt dem in Uznach wohnhaften Willy Kuster, Pilzkontrolleur mit eidgenössischer Fachprüfung.
Die Pilze sind sauber und nach Arten getrennt vorzuweisen. Wegen des raschen Verderbs sollen Pilze nicht in Plastiksäcken, sondern in Körben gesammelt, über Nacht ausgebreitet und kühl aufbewahrt werden. Bitte tragen Sie zum Pilzschutz bei, indem Sie keine unbekannten Pilzarten pflücken und von den essbaren Pilzen nur so viele sammeln, wie Sie tatsächlich zu einer Mahlzeit benötigen.
Die Pilzkontrolle ist für Einwohner/innen der beteiligten Gemeinden unentgeltlich. Pilzsammler/innen, die nicht in den eingangs erwähnten Gemeinden wohnhaft sind, bezahlen für jede Pilzkontrolle einen Unkostenbeitrag von Fr. 10.-.
Die amtliche Pilzkontrolle wird bis Samstag, 31. Oktober 2026, vorgenommen.
In der Vor- und Nachsaison ist die Pilzkontrolle über Tel. 055 280 14 67 (Willy Kuster)
oder 055 280 71 69 (Peter Lenz) zu erreichen.
Die Sömmerungsvorschriften für den Auftrieb von Vieh auf Alpen und gemeinsame Weiden sind inhaltlich weitgehend identisch mit denjenigen vom Vorjahr.
BVD (Bovine Virus-Diarrhoe)
Es dürfen nur Rinder aufgeführt werden, die keinen Sperrmassnahmen unterliegen. Es wird den für die Sömmerung verantwortlichen Tierhaltern oder Tierhalterinnen empfohlen, den BVD-Status der Tiere auf der Tierverkehrsdatenbank zu kontrollieren. Ausnahmen kann der Kantonstierarzt unter sichernden Bedingungen gewähren. Sämtliche Aborte und Totgeburten sind auf jeden Fall auf BVD untersuchen zu lassen.
Moderhinke
Es dürfen nur Tiere aus Tierhaltungen mit dem Moderhinke-Status «frei» in Sömmerungsbetriebe verstellt werden. Alle Alpen im Kanton St. Gallen müssen mittels Beprobung bei der Abalpung auf Moderhinke untersucht werden.
Tierverkehrsdatenbank (TVD): Meldungen für Sömmerungstiere, Kennzeichnung
Sämtliche Zu- und Abgänge von Tieren der Rinder-, Schaf- und Ziegengattung sind durch den Alpverantwortlichen der TVD über das Portal www.agate.ch innerhalb von drei Arbeitstagen zu melden. Es müssen auch alle Schafe und alle ab 1. Januar 2020 geborenen Ziegen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet sein (Schaf: eine Ohrmarke mit Mikrochip).
Schweine müssen von den Alpbewirtschaftern der TVD ebenfalls via das Portal www.agate.ch gemeldet werden. Dabei reicht es, pro Meldung die Anzahl Schweine, den Herkunftsbetrieb und das Datum des Zugangs anzugeben.
Pferde: Der Equideneigentümer muss die Standortveränderung über www.agate.ch auf den Sömmerungsbetrieb melden, sofern diese länger als 30 Tage dauert.
Hunde: Die Halter von Hunden tragen für die Dauer des Alpaufenthaltes in der Hundedatenbank AMICUS (www.amicus.ch) die Adresse der Alp ein.
Sömmerung Vorarlberg
Für die Sömmerung in Vorarlberg sind die Vorschriften des Landes Vorarlberg zu beachten und rechtzeitig zu erfragen. Wegen der in Vorarlberg vorkommenden Hirschtuberkulose werden die gesömmerten Rinder nach ihrer Rückkehr in die Schweiz unter Verbringungssperre gestellt und amtstierärztlich überwacht.
Die Vorschriften können unter https://www.sg.ch/umwelt-natur/veterinaerwesen/unterwegs-mit-tieren/soemmerung.html abgerufen werden.
Veterinärdienst des Kantons St.Gallen
Februar 2026