Offene Stellen
Was ist zu tun, wenn wieder ein Wasserhahn tropft, das Türschloss klemmt oder die Heizung aussteigt? Bei uns erhältst du einen Blick hinter die Kulissen unserer Schul- und Gemeindeanlagen. Auf August 2027 ist in der Gemeinde Kaltbrunn (Schule) eine Lehrstelle als
Fachmann oder Fachfrau Betriebsunterhalt EFZ Hausdienst
zu besetzen.
Deine Aufgaben
- Reinigung von Schulzimmern, Turnhallen, sanitäre Anlagen
- Reparaturarbeiten im und am Gebäude
- Kontrollaufgaben und Wartungen der Haustechnik
- Abfallbewirtschaftung
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Mitarbeit bei schulischen Veranstaltungen
Unsere Erwartungen
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- freundliches und gepflegtes Auftreten
- lernbereite und begeisterungsfähige Persönlichkeit
- Verantwortungsbewusstsein
- Selbständigkeit, Interesse und Engagement
- gute Auffassungsgabe
- exakte und zuverlässige Arbeitsweise
- Sinn für Sauberkeit und Ordnung
- körperliche Belastbarkeit
- handwerkliches Geschick
Unser Angebot
- eine umfassende und interessante 3-jährige Ausbildung
- abwechslungsreiche und vielseitige Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen des Hausdienstes
- ein freundliches, kollegiales und hilfsbereites Arbeitsumfeld
- ein motiviertes Ausbildungsteam
- moderne Infrastruktur
Bist du an der Lehrstelle interessiert?
Wir freuen uns auf deine Bewerbung mit Lebenslauf, Zeugniskopien, Stellwerk-Test, Multicheck an gemeinde@kaltbrunn.ch. Weitere Auskünfte erhältst du vom Leiter Hausdienst, Robert Hohl, robert.hohl@schule-kaltbrunn.ch oder 055 293 44 03.
Bist du auf der Suche nach einer interessanten und abwechslungsreichen Grundbildung? Dann bist du bei uns genau richtig! Wir suchen ein motiviertes, engagiertes Talent, das entdecken möchte, wie spannend und vielseitig die Arbeit bei der Gemeinde sein kann – alles andere als eintönig oder verstaubt.
Die Gemeinde Kaltbrunn bietet per August 2027 eine Lehrstelle in der öffentlichen Verwaltung als
Kauffrau / Kaufmann EFZ
Während der Ausbildung erhältst du umfassende Einblicke in die verschiedenen Verwaltungsbereiche. Du lernst die vielfältigen Aufgaben einer modernen Gemeindeverwaltung hautnah kennen und wirst in den abwechslungsreichen Arbeitsalltag eingebunden.
Das bringst du mit
- solide Schulleistungen (3 Jahre Sekundarschule) sowie gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- grosses Interesse an Büroarbeit
- gute Anwenderkenntnisse am PC (inkl. Zehnfingersystem)
- Freude am Umgang mit Menschen
- Offenheit, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
- vernetztes Denken und rasche Auffassungsgabe
Wir bieten dir
- eine breit gefächerte und praxisorientierte Ausbildung in den verschiedenen Verwaltungsbereichen
- aktive Mitarbeit im Arbeitsalltag und grosse Wertschätzung für Lernende
- ein angenehmes Arbeitsklima mit einem hilfsbereiten und aufgestellten Team
- moderne Arbeitsplätze sowie attraktive Anstellungsbedingungen mit Jahresarbeitszeit
Bist du an der Lehrstelle interessiert?
Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung an gemeinde@kaltbrunn.ch. Für Fragen steht dir unsere Bildungsverantwortliche, Esther Gmür gerne zur Verfügung: 058 228 63 23 / esther.gmuer@kaltbrunn.ch.
Aktuelles
Im Zusammenhang mit der Deponie Hofweid soll das Witenlohbächli auf einer Länge von 160 Meter in die neuen Geländemulden der Endgestaltung eingebettet und offengelegt werden. Das dafür notwendige Bachbauprojekt wurde in Koordination mit der Deponieplanung erarbeitet. Das Bachbauprojekt wurde zusammen mit dem Deponieprojekt Hofweid durch die kantonalen Instanzen vorgeprüft. Die darin gemachten Auflagen und Korrekturen wurden vorgenommen. Das Bachbauprojekt mit Sondernutzungsplan wurde in Koordination mit der Gemeinde Gommiswald vom 3. Februar bis 4. März 2024 der Mitwirkung unterstellt. Während der Frist sind keine Eingaben eingegangen. Die Johann Müller AG (JMS AG, Schmerikon) reicht nun zusammen mit dem Deponieprojekt das definitive Bachbauprojekt mit Sondernutzungsplan für die Ausscheidung des Gewässerraums für das Witenlohbächli ein. Dem zur Genehmigung unterbreiteten Wasserbauprojekt für den Rotfarbkanal sowie Sondernutzungsplan für die Ausscheidung des Gewässerraums wurde im Zusammenhang mit dem Deponieprojekt Hofweid durch die Gemeinderäte Gommiswald und Kaltbrunn zugestimmt.
Öffentliche Auflage
Gemäss Art. 24 Wasserbaugesetz wird das Wasserbauprojekt in der politischen Gemeinde mit einer Einsprachefrist von dreissig Tagen öffentlich aufgelegt. Baulinienpläne werden gemäss Art. 29 Planungs- und Baugesetz während 30 Tagen öffentlich aufgelegt und Anstössern, deren Grundstück nicht mehr als 30 Meter vom Plangebiet entfernt ist, mittels eingeschriebenen Briefes angezeigt.
Gegen die Erlasse kann innert der Auflagefrist von 30 Tagen vom 15. Juni bis 14. Juli 2026 schriftlich und begründet beim Gemeinderat Kaltbrunn, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn, Einsprache erhoben werden. Die Einsprache hat einen entsprechenden Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Die Unterlagen können während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten im Eingangsbereich des Gemeindehauses 1, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn eingesehen werden.
Wasserbauprojekt Rotfarbkanal
Baugesuch Witenlohbächli
Planungsbericht zum Sondernutzungsplan
Technischer Bericht Auflageprojekt Deponie Hofweid
Übersicht Witenlohbächli
Situation
Längenprofil
Querprofil
Gewässerraum
Bepflanzungsplan
Detailzeichnungen Witenlohbächli
Im Zusammenhang mit dem Deponieprojekt Hofweid soll der Rotfarbkanal auf einer Länge von 100 Meter in die neuen Geländemulden der Endgestaltung eingebettet und offengelegt werden. Das dafür notwendige Bachbauprojekt wurde in Koordination mit dem Deponieprojekt Hofweid erarbeitet. Das Bachbauprojekt wurde zusammen mit dem Deponieprojekt Hofweid durch die kantonalen Instanzen vorgeprüft. Das Bachbauprojekt mit Sondernutzungsplan wurde in Koordination mit der Gemeinde Gommiswald vom 3. Februar bis 4. März 2024 der Mitwirkung unterstellt. Während der Frist sind keine Eingaben eingegangen. Die Johann Müller AG (JMS AG, Schmerikon) reichte zusammen mit dem Deponieprojekt das definitive Bachbauprojekt mit Sondernutzungsplan für die Ausscheidung des Gewässerraums für den Rotfarbkanal ein. Dem zur Genehmigung unterbreiteten Wasserbauprojekt für den Rotfarbkanal sowie Sondernutzungsplan für die Ausscheidung des Gewässerraums wurde im Zusammenhang mit dem Deponieprojekt Hofweid durch die Gemeinderäte Gommiswald und Kaltbrunn zugestimmt.
Öffentliche Auflage
Gemäss Art. 24 Wasserbaugesetz wird das Wasserbauprojekt in der politischen Gemeinde mit einer Einsprachefrist von dreissig Tagen öffentlich aufgelegt. Baulinienpläne werden gemäss Art. 29 Planungs- und Baugesetz während 30 Tagen öffentlich aufgelegt und Anstössern, deren Grundstück nicht mehr als 30 Meter vom Plangebiet entfernt ist, mittels eingeschriebenen Briefes angezeigt.
Gegen die Erlasse kann innert der Auflagefrist von 30 Tagen vom 15. Juni bis 14. Juli 2026 schriftlich und begründet beim Gemeinderat Kaltbrunn, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn, Einsprache erhoben werden. Die Einsprache hat einen entsprechenden Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Die Unterlagen können während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten im Eingangsbereich des Gemeindehauses 1, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn eingesehen werden.
Wasserbauprojekt Rotfarbkanal
Baugesuch Rotfarbkanal
Planungsbericht zum Sondernutzungsplan
Technischer Bericht Auflageprojekt Deponie Hofweid
Übersicht Rotfarbkanal
Situation
Längenprofil
Querprofil
Gewässerraum
Bepflanzungsplan
Detailzeichnungen Rotfarbkanal
Die Gemeinderäte von Gommiswald und Kaltbrunn haben den Sondernutzungsplan Deponie Hofweid inkl. Baubewilligung mit Umweltverträglichkeitsbericht erlassen. Ebenfalls erlassen wurden in Koordination mit dem Deponieprojekt die beiden Bachbauprojekte für das Witenlohbächli sowie den Rotfarbkanal. Die Unterlagen werden nun öffentlich aufgelegt.
Die Johann Müller AG (JMS AG), Schmerikon, plant im Gebiet «Hofweid» eine Deponie für sauberes Aushubmaterial. Das Gebiet «Hofweid» liegt auf dem Grenzgebiet der Gemeinden Kaltbrunn und Gommiswald nördlich der Rickenstrasse.
Mit der Deponie soll auf einer Fläche von rund 67’000 m² Raum für rund 362’200 m³ unverschmutztes Aushubmaterial (Typ A) geschaffen werden. Die Erschliessung erfolgt über die bestehende Transportpiste des Kiesabbaugebiets Eichholz, welche entsprechend ergänzt werden soll. Die Deponie ist in zwei Etappen vorgesehen und soll zusammen mit der Rekultivierung während rund neun Jahren betrieben werden.
Im Deponieperimeter befinden sich zudem die beiden Gewässer Witenlohbächli sowie Rotfarbkanal, welche heute grösstenteils eingedolt sind. Im Zusammenhang mit den ökologischen Ausgleichsmassnahmen sollen diese beiden Gewässer offengelegt und rekultiviert werden.
Bereits Anfang 2025 wurde die Bevölkerung im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens über das Vorhaben informiert und eingeladen, sich zum Projekt zu äussern. Während der Mitwirkungsfrist ging eine Stellungnahme ein. Die eingebrachten Anliegen wurden durch die beteiligten Fachplaner und die beiden Gemeinden geprüft und beantwortet.
Öffentliche Auflage
Der Sondernutzungsplan inkl. Baubewilligung mit Umweltverträglichkeitsbericht sowie die beiden Bachbauprojekte liegen vom 15. Juni bis 14. Juli 2026 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Gommiswald, Dorfplatz 16, 8737 Gommiswald sowie auf der Gemeindekanzlei Kaltbrunn, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn öffentlich auf. Der Sondernutzungsplan wird gleichzeitig als Baubewilligung gelten.
Die Unterlagen können, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten im Eingangsbereich des Gemeindehauses 1, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn eingesehen werden.
Einsprachen gegen die Erlasse sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet den Gemeinderäten Gommiswald oder Kaltbrunn einzureichen. Zur Einsprache berechtigt ist, wer ein schutzwürdiges Interesse dartun kann. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Begründung sowie eine Sachverhaltsdarstellung zu enthalten.
Deponie Hofweid
Baugesuch Deponie Hofweid
Situationsplan Ausganszustand
Situationsplan Betriebszustand
Situationsplan Endzustand
Profile
Besondere Vorschriften
Technischer Bericht inkl. UVB
Anhang Geologie, Hydrogeologie, Geotechnik
Anhang Stabilitätsbeurteilung
Anhang Verkehr, Lärm, Luft
Anhang FFL Boden
Anhang Landschaft
Technischer Bericht inkl. UVB
Übersicht
Situation Werksleitungen
Situation Visierung
Betriebsreglement
Betriebsordnung
Die Sömmerungsvorschriften für den Auftrieb von Vieh auf Alpen und gemeinsame Weiden sind inhaltlich weitgehend identisch mit denjenigen vom Vorjahr.
BVD (Bovine Virus-Diarrhoe)
Es dürfen nur Rinder aufgeführt werden, die keinen Sperrmassnahmen unterliegen. Es wird den für die Sömmerung verantwortlichen Tierhaltern oder Tierhalterinnen empfohlen, den BVD-Status der Tiere auf der Tierverkehrsdatenbank zu kontrollieren. Ausnahmen kann der Kantonstierarzt unter sichernden Bedingungen gewähren. Sämtliche Aborte und Totgeburten sind auf jeden Fall auf BVD untersuchen zu lassen.
Moderhinke
Es dürfen nur Tiere aus Tierhaltungen mit dem Moderhinke-Status «frei» in Sömmerungsbetriebe verstellt werden. Alle Alpen im Kanton St. Gallen müssen mittels Beprobung bei der Abalpung auf Moderhinke untersucht werden.
Tierverkehrsdatenbank (TVD): Meldungen für Sömmerungstiere, Kennzeichnung
Sämtliche Zu- und Abgänge von Tieren der Rinder-, Schaf- und Ziegengattung sind durch den Alpverantwortlichen der TVD über das Portal www.agate.ch innerhalb von drei Arbeitstagen zu melden. Es müssen auch alle Schafe und alle ab 1. Januar 2020 geborenen Ziegen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet sein (Schaf: eine Ohrmarke mit Mikrochip).
Schweine müssen von den Alpbewirtschaftern der TVD ebenfalls via das Portal www.agate.ch gemeldet werden. Dabei reicht es, pro Meldung die Anzahl Schweine, den Herkunftsbetrieb und das Datum des Zugangs anzugeben.
Pferde: Der Equideneigentümer muss die Standortveränderung über www.agate.ch auf den Sömmerungsbetrieb melden, sofern diese länger als 30 Tage dauert.
Hunde: Die Halter von Hunden tragen für die Dauer des Alpaufenthaltes in der Hundedatenbank AMICUS (www.amicus.ch) die Adresse der Alp ein.
Sömmerung Vorarlberg
Für die Sömmerung in Vorarlberg sind die Vorschriften des Landes Vorarlberg zu beachten und rechtzeitig zu erfragen. Wegen der in Vorarlberg vorkommenden Hirschtuberkulose werden die gesömmerten Rinder nach ihrer Rückkehr in die Schweiz unter Verbringungssperre gestellt und amtstierärztlich überwacht.
Die Vorschriften können unter https://www.sg.ch/umwelt-natur/veterinaerwesen/unterwegs-mit-tieren/soemmerung.html abgerufen werden.
Veterinärdienst des Kantons St.Gallen
Februar 2026